Freisetzung beantragt
Freilandtests für gv-Weizen mit neuer Resistenz
gegen Pilzkrankheiten
(05.02.2008) In Thulendorf
(Mecklenburg-Vorpommern) und Üplingen (Sachsen-Anhalt) sind Freisetzungsversuche mit gentechnisch
verändertem Weizen geplant. Erprobt werden soll ein neues Konzept gegen
Weizenflugbrand, eine Pilzkrankheit, die sich über die Samen verbreitet. Die
Anträge sind eingereicht, aber noch nicht genehmigt.
Der gv-Weizen wurde von einer Arbeitsgruppe um
Christof Sautter an der ETH Zürich entwickelt. Ihr Ansatz bestand darin, mit
gentechnischen Verfahren ein in Mais wirksames Abwehrsystem gegen
Brandpilz-Infektionen auf Weizen zu übertragen.
Heute wird Saatgut zum Schutz
vor Pilzinfektionen in der Regel mit chemischen
Fungiziden gebeizt. In Europa spielen Brandpilze keine große Rolle, jedoch in
einigen Entwicklungsländern. Die Kleinbauern dort können nicht jedes Jahr teures
Saatgut kaufen, sondern verwenden einen Teil ihrer Ernte für die Aussaat im
kommenden Jahr. Befinden sich brandinfizierte Körner darunter, tragen die
Landwirte ungewollt zu einer raschen Verbreitung der Pilzkrankheiten und einer
Anhäufung in den eigenen Beständen bei. Weltweit, so schätzt das internationale
Getreideforschungszentrum, verursachen Brandpilze Ernteausfälle zwischen
fünf und zehn Prozent.
2004 wurde in der Schweiz ein erster Freilandversuch mit
dem Flugbrand-resistenten Weizen unter strengen Sicherheitsauflagen
durchgeführt. Bei den ab 2008 geplanten Versuchen geht es darum, wie
sich der gv-Weizen unter natürlichen Umweltbedingen
bei einer Infektion mit Brandpilzen verhält.
Untersucht werden auch mögliche Auswirkungen auf
andere Pilze, etwa solche, die im Wurzelbereich der
Pflanzen leben und deren Nährstoffversorgung
verbessern.
An jedem Standort soll gv-Weizen
auf einer Fläche von maximal 72 Quadratmetern ausgebracht werden. Es ist vorgesehen, einen Schutzzaun gegen größere Tiere und Nager zu
errichten. Vor dem Auflaufen der Weizenpflanzen und nach der Blüte wird das
Versuchsfeld von einem Netz gegen Vögel überspannt. Bis zum nächsten
Weizenfeld ist ein Mindestabstand von 50 Metern vorgesehen. Ein Auskreuzen von
Weizen ist unwahrscheinlich, da Weizen als Selbstbestäuber sich innerhalb der
Blüte durch eigenen Pollen befruchtet.
Der Antrag liegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor, ist aber noch nicht
genehmigt worden. Der Versuch soll in den Jahren 2008-2010 stattfinden.
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