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Frankreich:

Anbauverbot für Bt-Mais in Kraft, Landwirte klagen

(09.02.2008)  Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 ist in Frankreich ab sofort untersagt. Landwirtschaftsminister Michel Barnier hat das angekündigte Verbot mit einer entsprechenden Anordnung in Kraft gesetzt. Der Verband der französischen Maisanbauer will dagegen klagen.

MON810-Mais mit einer Resistenz gegen den MaiszünslerMaiszünsler ist seit 1998 in der EU für den Anbau zugelassen. Die französische Regierung beruft sich mit ihrem Verbot auf eine in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Schutzklausel. Diese kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, welche die bei der Zulassung durchgeführte Sicherheitsbewertung in Frage stellen. Das zuständige Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAEFSA) hat sich mehrfach mit der Umweltsicherheit von MON810 beschäftigt, ohne die frühere Einstufung grundsätzlich zu korrigieren.

Die französische Regierung erklärte, das Anbauverbot solle bis zum Abschluss des neuen Zulassungsverfahrens für MON810 gelten. Wie in den EU-Rechtsvorschriften festgelegt, ist die erste Zulassung von MON810 nach zehn Jahren ausgelaufen. Ein Neuantrag ist gestellt und wird derzeit geprüft.

Der französische Maisbauern-Verband wird gegen das MON810-Verbot klagen. Nach Aussagen seines Sprechers, Luc Esprit, soll eine Entscheidung noch rechtzeitig vor der Aussaat fallen. 2007 wurde in Franreich MON810-Mais auf etwa 21.000 Hektar angebaut. Esprit beziffert Schaden, der den Landwirten durch das Verbot entsteht, auf 10 Millionen Euro.

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