Frankreich:
Anbauverbot für Bt-Mais in Kraft, Landwirte
klagen
(09.02.2008) Der
Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 ist
in Frankreich ab sofort untersagt.
Landwirtschaftsminister Michel Barnier hat das
angekündigte Verbot mit einer entsprechenden
Anordnung in Kraft gesetzt. Der Verband der
französischen Maisanbauer will dagegen klagen.
MON810-Mais mit einer
Resistenz gegen den Maiszünsler
ist seit 1998 in der EU für den Anbau zugelassen.
Die französische Regierung beruft sich mit ihrem
Verbot auf eine in den EU-Rechtsvorschriften
vorgesehene Schutzklausel. Diese kann aber nur dann
in Anspruch genommen werden, wenn neue
wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, welche die
bei der Zulassung durchgeführte Sicherheitsbewertung
in Frage stellen. Das zuständige Expertengremium der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA)
hat sich mehrfach mit der Umweltsicherheit von MON810 beschäftigt,
ohne die frühere Einstufung grundsätzlich zu
korrigieren.
Die französische Regierung
erklärte, das Anbauverbot solle bis zum Abschluss
des neuen Zulassungsverfahrens für MON810 gelten.
Wie in den EU-Rechtsvorschriften festgelegt, ist die
erste Zulassung von MON810 nach zehn Jahren
ausgelaufen. Ein Neuantrag ist gestellt und wird
derzeit geprüft.
Der französische
Maisbauern-Verband wird gegen das MON810-Verbot
klagen. Nach Aussagen seines Sprechers, Luc Esprit,
soll eine Entscheidung noch rechtzeitig vor der
Aussaat fallen. 2007 wurde in Franreich MON810-Mais
auf etwa 21.000 Hektar angebaut. Esprit beziffert
Schaden, der den Landwirten durch das Verbot
entsteht, auf 10 Millionen Euro.
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