Verunreinigungen mit
Bt63-Reis:
EU: Einfuhr von Reis aus China nur nach
Gentechnik-Kontrolle
(13.02.2008) Reis und
Reisprodukte aus China dürfen ab 15. April nur noch
dann in die EU eingeführt werden, wenn sie zuvor auf
Spuren von gentechnisch verändertem Reis untersucht
worden sind. Mit diesem Beschluss reagiert die
EU-Kommission auf wiederholte Funde von nicht
zugelassenem gv-Reis Bt63 in Reisimporten aus China.
Der in China entwickelte Reis
Bt63 besitzt eine Resistenz gegen Schadinsekten. Er
wurde dort seit 2001 erst in Freilandversuchen, dann
in großflächigen Anbauversuchen getestet. Obwohl
bereits mehrfach angekündigt, haben die chinesischen
Behörden Bt63-Reis bisher noch nicht für den Anbau
zugelassen. Offenbar haben Landwirte Bt63-Saatgut
aus den Anbauversuchen zurückbehalten und in den
Folgejahren erneut ausgesät. Durch Bt-Reis kann die
Menge der verwendeten Insektizide deutlich reduziert
werden.
In der EU ist Bt63-Reis nicht
zugelassen. Daher sind auch geringste Spuren in
Reisprodukten nicht erlaubt. In den vergangenen
Jahren hatte die Lebensmittelüberwachung der
deutschen Bundesländer wiederholt Bt63-Reis in
Reisprodukten aus China, vor allem Reisnudeln,
nachgewiesen. Ähnliche Funde waren auch aus anderen
EU-Ländern bekannt geworden. Die in Deutschland
gemessenen Bt63-Anteile lagen in der Regel unter
0,05 Prozent und damit an der Nachweisgrenze.
Trotz Zusagen war es den
chinesischen Behörden nicht gelungen, Bt63-freie
Lieferungen nach Europa zu garantieren. Nach dem
Beschluss der EU-Kommission müssen nun alle
Reisimporte durch autorisierte Labore getestet
werden. Nur wenn die Reisprodukte nachweislich frei
von Bt63 sind, dürfen sie auf den Markt. Bis zum 15.
April haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Umsetzung
des Beschlusses vorzubereiten. Die Nachweispflicht
gilt zunächst für ein halbes Jahr. Danach soll über
eine Verlängerung entschieden werden. Die jährlichen
EU-Importe von Reisnudeln aus China betragen etwa
30.000 Tonnen.
Ähnliche Auflagen hatte die
EU-Kommission 2006 für Reisimporte aus den USA
erlassen. Damals waren Spuren eines nicht
zugelassenen gv-Reises aufgetaucht. Inzwischen sind
die verhängten Maßnahmen wieder aufgehoben.
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