Gentechnik-Gesetz passiert den Bundesrat
(15.02.2008)
Der Bundesrat hat heute dem geänderten
Gentechnik-Gesetz zugestimmt. Auch die umstrittene "ohne-Gentechnik" Kennzeichnung
wurde angenommen. Der von den Bundesländern Hessen und
Nordrhein-Westfalen eingebrachte Antrag, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt keine
Mehrheit.
Das geänderte
Gentechnik-Gesetz kann damit in Kraft treten.
Erheblich vereinfacht werden Anmelde- und
Genehmigungspflichten für gentechnische Anlagen. In
einigen Fällen müssen diese bei den Behörden nur
noch angezeigt werden. Ohne große politische
Diskussion ist damit die Herstellung von
Arzneimitteln, Zusatzstoffen und Enzymen mit
Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen weiter
dereguliert worden. Noch vor wenigen Jahren war
dieses Anwendungsfeld der Gentechnik heftig
umstritten.
Beim Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen ändert das neue
Gentechnik-Gesetz wenig. So werden die von der
damaligen rotgrünen Regierungskoalition
durchgesetzten Vorschriften zum Standortregister und
zur Haftung fast unverändert übernommen. Erstmals
wird es eine Verordnung für die Gute fachliche
Praxis beim Anbau von gv-Mais geben. Dort sind
Mindestabstände von 150 Metern zwischen Feldern mit
gv- und konventionellem Mais vorgeschrieben, bei
Öko-Mais sogar 300 Meter.
Bis zum Schluss umstritten
war die von Koalitionsfraktionen im Bundestag
ausgehandelte "ohne Gentechnik"- Kennzeichnung. Ein
von Hessen und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat
eingebrachter Antrag, dazu den Vermittlungsausschuss
anzurufen, fand keine Mehrheit. Der hessische
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Volker Hoff, bezeichnete es als "Täuschung der
Verbraucher", wenn tierische Lebensmittel ein "ohne
Gentechnik"- Etikett tragen dürfen, obwohl das
Tierfutter Zusatzstoffe, Vitamine oder Enzyme
enthielt, die mit Hilfe gentechnisch veränderter
Mikroorganismen hergestellt wurden.
Die neue "ohne Gentechnik"-
Kennzeichnung wird von Umwelt- und
Verbraucherverbänden unterstützt. Dadurch soll es
möglich werden, dass Anbieter tierischer
Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier sich damit
profilieren können, wenn sie bei der Tierhaltung
weitgehend auf Futtermittel aus gentechnisch
veränderten Pflanzen verzichten.
Nach der Unterzeichnung durch
den Bundespräsidenten tritt das neue Gesetz mit der
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Davon ausgenommen sind die Bestimmungen zur "ohne
Gentechnik"- Kennzeichnung. Sie werden erst vier
Monate nach der offiziellen Übermittlung an die
EU-Kommission rechtswirksam.
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