EU-Agrarminister
Keine Mehrheiten, fünf GVO-Produkte vor der
Zulassungen
(18.02.2008) Es
war wie immer: Abstimmungen der EU-Agrarminister
über die Zulassung von Produkten aus gentechnisch
veränderten Pflanzen endeten heute erneut ohne die
erforderliche qualifizierte Mehrheit. Nun muss die
EU-Kommission auf der Basis der wissenschaftlichen
Sicherheitsbewertung entscheiden.
Beantragt war die Zulassung
von Lebens- und Futtermittel aus vier verschiedenen
gentechnisch veränderten Maislinien sowie aus einer
gv-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung.
In keinem Fall schlossen die Anträge den Anbau der
jeweiligen gv-Pflanzen in der EU ein.
Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit ( EFSA) hatte Lebens- und
Futtermittel aus allen fünf gv-Pflanzen als genau so
sicher wie die jeweiligen konventionellen
Vergleichsprodukte eingestuft. Die Abstimmung über
die von der EU-Kommission vorgelegte
Zulassungsempfehlung ergab erneut keine
qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten - weder
dafür, noch dagegen. Nach den EU-Verträgen muss nun
die EU-Kommission eine Entscheidung treffen. Wie in
ähnlichen Fällen zuvor ist zu erwarten, dass sie der
wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung folgt und
die GVO-Produkte in den nächsten Wochen zulassen
wird.
Bei drei Anträgen handelt es
sich um Lebens- und Futtermittel aus
unterschiedlichen Kreuzungen ( Hybride) dreier
bereits zugelassener gv-Maislinien (MON863, MON810,
NK603). Alle wurden von dem Agrobiotech-Unternehmen
Monsanto entwickelt. Bei der Abstimmung im
Ministerrat votierten elf Länder gegen eine
Zulassung.
Die vom Schweizer Unternehmen
beantragte Einfuhr von herbizidresistenem gv-Mais GA21 und seine
Weiterverarbeitung wurde von zehn EU-Ländern
abgelehnt.
Vierzehn Länder sprachen sich
gegen die Zulassung von Lebens- und Futtermitteln
aus der Amflora-Kartoffel von BASF aus. Zwar ist
diese Kartoffel mit veränderten
Stärkezusammensetzung nur für die Stärkeindustrie
gedacht. Jedoch sollen Reststoffe als Futtermittel
verwertet werden. Außerdem wurde vorsorglich eine
Zulassung als Lebensmittel beantragt, sollten
einzelne Amflora-Kartoffeln aus Versehen in die
Lebensmittelverarbeitung gelangen.
Deutschland stimmte gegen die
Zulassung der Amflora-Kartoffel und enthielt
sich bei den übrigen vier Anträgen.
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