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EU-Agrarminister

Keine Mehrheiten, fünf GVO-Produkte vor der Zulassungen

(18.02.2008)  Es war wie immer: Abstimmungen der EU-Agrarminister über die Zulassung von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen endeten heute erneut ohne die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Nun muss die EU-Kommission auf der Basis der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung entscheiden.

Beantragt war die Zulassung von Lebens- und Futtermittel aus vier verschiedenen gentechnisch veränderten Maislinien sowie aus einer gv-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung. In keinem Fall schlossen die Anträge den Anbau der jeweiligen gv-Pflanzen in der EU ein.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAEFSA) hatte Lebens- und Futtermittel aus allen fünf gv-Pflanzen als genau so sicher wie die jeweiligen konventionellen Vergleichsprodukte eingestuft. Die Abstimmung über die von der EU-Kommission vorgelegte Zulassungsempfehlung ergab erneut keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten - weder dafür, noch dagegen. Nach den EU-Verträgen muss nun die EU-Kommission eine Entscheidung treffen. Wie in ähnlichen Fällen zuvor ist zu erwarten, dass sie der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung folgt und die GVO-Produkte in den nächsten Wochen zulassen wird.

Bei drei Anträgen handelt es sich um Lebens- und Futtermittel aus unterschiedlichen Kreuzungen (HybrideHybride) dreier bereits zugelassener gv-Maislinien (MON863, MON810, NK603). Alle wurden von dem Agrobiotech-Unternehmen Monsanto entwickelt. Bei der Abstimmung im Ministerrat votierten elf Länder gegen eine Zulassung.

Die vom Schweizer Unternehmen beantragte Einfuhr von herbizidresistenem gv-Mais GA21 und seine Weiterverarbeitung wurde von zehn EU-Ländern abgelehnt.

Vierzehn Länder sprachen sich gegen die Zulassung von Lebens- und Futtermitteln aus der Amflora-Kartoffel von BASF aus. Zwar ist diese Kartoffel mit veränderten Stärkezusammensetzung nur für die Stärkeindustrie gedacht. Jedoch sollen Reststoffe als Futtermittel verwertet werden. Außerdem wurde vorsorglich eine Zulassung als Lebensmittel beantragt, sollten einzelne Amflora-Kartoffeln aus Versehen in die Lebensmittelverarbeitung gelangen.

Deutschland stimmte gegen die Zulassung der Amflora-Kartoffel und enthielt sich bei den übrigen vier Anträgen.

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