Ergebnisse
Lebensmittelüberwachung 2007
GVO-Spuren in vielen Sojaprodukten, aber selten
über 0,9 Prozent
(29.02.2008) In etwa jedem
dritten sojahaltigen Lebensmittel sind geringe Spuren
von gentechnisch veränderten Sojabohnen vorhanden.
Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften sind
weiterhin auf Einzelfälle beschränkt. Die bisher
vorliegenden Ergebnisse der amtlichen
Lebensmittelüberwachung für 2007 bestätigen den Trend
der Vorjahre.
Bisher haben drei
Bundesländer die Ergebnisse ihrer
Gentechnik-Kontrollen aus 2007 veröffentlicht. Bei
den sojahaltigen Lebensmitteln wurden in
Baden-Württemberg in 38 Prozent der Proben geringe
Anteile von gv-Sojabohnen gemessen, in
Mecklenburg-Vorpommern 33 und in Niedersachsen 17
Prozent. In der Regel lagen die GVO-Anteile weit
unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden
Schwellenwerts von 0,9 Prozent und wurden von den
Kontrolleuren daher als "zufällig und technisch
unvermeidbar" eingestuft. In den drei Bundesländern
wurden sieben Produkte mit GVO-Anteilen über dem
Schwellenwert gefunden. Da sie gegen die
Kennzeichnungsvorschriften verstießen, mussten sie
vom Markt entfernt werden.
Weniger häufig waren
GVO-Spuren in maishaltigen Lebensmitteln. In
Baden-Württemberg betraf es fünf Prozent der
untersuchten Proben, in Niedersachen zwei und in
Mecklenburg-Vorpommern ein Prozent. Die
Kennzeichnungsvorschriften wurden ausnahmslos
eingehalten.
In einzelnen Bundesländern
waren weitere Produktgruppen in die Untersuchungen
einbezogen. So wurden in Baden-Württemberg 17 Raps-
und Blütenhonige analysiert, ohne jedoch Spuren von gv-Raps oder gv-Mais zu finden. Dagegen war bei
fünf kanadischen Rapshonigen gv-Raps nachweisbar.
Untersucht wurden zahlreiche Kartoffel- und
Tomatenprodukte, Zucchini, Papayas und Zuckerrüben.
In keinem Fall gab es einen positiven Befund. Die
Kontrolleure suchten hier vor allem nach GVOs, die
in der EU noch nicht zugelassen sind. Für diese gilt
ein Schwellenwert von 0,0 Prozent: Sie sind auch in
geringsten Spuren nicht erlaubt.
Auch bei den Untersuchungen
von Saatgut und Futtermitteln, die in
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
durchgeführt wurden, gab es keine Beanstandungen.
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