Müller-Milch gegen
Greenpeace
Bundesgerichtshof: Bezeichnung Gen-Milch
ist erlaubt
(11.03.2008) Milch von
Kühen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen
gefüttert wurden, darf als "Gen-Milch" bezeichnet
werden. Das geht aus einem heute
veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes in
Karlruhe hervor. Hintergrund ist ein jahrelanger
Streit zwischen der Großmolkerei Müller-Milch und
Greenpeace.
Die Umweltschutzorganisation
hatte 2004 und 2005 Produkte von Müller-Milch als
"Gen-Milch" bezeichnet, um in einer
öffentlicheitswirksamen Kampagne auf die Verwendung
von gv-Futtermitteln zu verweisen. Müller-Milch
hatte dagegen geklagt, da in Milch keine stofflichen
Bestandteile aus der gentechnischen Veränderung der
Futterpflanzen nachweisbar sind.
Nach zwei unterschiedlichen
Urteilen der Vorinstanzen hat nun der
Bundesgerichtshof die Klage von Müller-Milch
endgültig abgewiesen.
Die Bezeichnung "Gen-Milch"
sei durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit
geschützt. Dabei sei es "unerheblich, ob sich
die betroffene Milch in ihrer Beschaffenheit von
Milch unterscheidet, bei deren Herstellungsprozess
auf den Einsatz von Verfahren der gentechnischen
Veränderung verzichtet wurde." Der Begriff
"Gen-Milch" bringe "plakativ und schlagwortartig"
die Ablehnung von Greenpeace gegenüber dem Einsatz
von gv-Futtermitteln zum Ausdruck und müsse daher
von Müller-Milch hingenommen werden.
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