Gentechnik-Gesetz in Kraft
"Ohne Gentechnik"-Kennzeichung wahrscheinlich ab
Mai
(08.04.2008) Das von der
Großen Koalition beschlossene geänderte
Gentechnik-Gesetz ist in Kraft. Die neuen Vorschriften
für eine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung gelten
voraussichtlich ab Mai.
Am 4. April 2008 ist das
Gesetzespaket, mit dem das Gentechnik-Gesetz und
weitere Rechtsvorschriften geändert werden, im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind
die Ende Januar von CDU/CSU und SPD im Bundestag
beschlossenen Regelungen ab sofort rechtswirksam.
Wann die neuen Vorschriften
zur "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von
Lebensmitteln in Kraft treten, steht dagegen noch
nicht exakt fest. Schon im Januar hatte die
Bundesregierung das Gesetz bei der EU-Kommission zur
Notifizierung vorgelegt. Wenn die Mitgliedstaaten
bis zum 22. April keine Einwände vorbringen, kann
die "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung am 1. Mai 2008
in Kraft treten.
Damit werden die
Anforderungen für eine solche Kennzeichnung deutlich
herabgesetzt. Bei Lebensmitteln von Tieren, etwa
Milch, Fleisch oder Eier, schließt ein "ohne
Gentechnik"-Etikett nur Futtermittel aus
gentechnisch veränderten Pflanzen aus.
Futtermittel-Zusätze, die mit Hilfe gentechnisch
veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, sind
auch bei "ohne Gentechnik"-Produkten erlaubt.
Auch die Verordnung für Gute
fachliche Praxis beim Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Damit
gelten beim Anbau von gv-Mais ein Mindestanstand von
150 Metern zum nächst gelegenen konventionellen
Maisfeld, bei Öko-Mais von 300 Metern. In der
Verordnung ist auch festgelegt, wie Landwirte, die
einen Anbau von gv-Mais planen, vor der Aussaat ihre
Nachbetriebe informieren müssen. Diese Vorschriften
gelten erst ab Oktober 2008 und werden damit
erstmals in der Anbausaison 2009 wirksam.
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