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Das Bundesinstitut
für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den
Freisetzungsversuch mit gentechnisch
verändertem Weizen bereits 2006 unter
Auflagen genehmigt. Eine erste Versuchsreihe
fand 2006/07 statt.
In den Weizen wurden
zwei Gene aus Gerste und Ackerbohne
eingeführt. Damit sollte der Transport
bestimmter Protein-Bausteine in die
Weizenkörner verbessert werden, um dort den
Eiweißgehalt zu erhöhen. Nach ersten Tests
im Gewächshaus sollte die Funktionalität und
das Verhalten des in Gatersleben
entwickelten gv-Weizens im Freiland
überprüft werden. Eine unmittelbare
kommerzielle Nutzung dieses gv-Weizens war
nicht angestrebt. |