EU-Kommission:
Keine Entscheidung über Anbau-Zulassungen für
gv-Mais und Kartoffeln
(07.05.2008) Die
EU-Kommission hat die Entscheidung über die
Anbau-Zulassung zweier gentechnisch veränderter
Maislinien sowie der Amflora-Kartoffel erneut
verschoben. Nun soll sich die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch einmal mit der
Sicherheit dieser gv-Pflanzen beschäftigen. Österreich
muss hingegen sein Einfuhrverbot für die beiden
gv-Maislinien MON810 und T25 aufheben.
Auf ihrer mit Spannung
erwarteten Sitzung hat sich die EU-Kommission heute
ausführlich mit Fragen der Zulassung von
GVO-Produkten in der EU beschäftigt. Wie schon zuvor
die Mitgliedstaaten in ähnlichen Fällen konnte sich
auch die EU-Kommission bei der Entscheidung über die
Anbau-Zulassung dreier gv-Pflanzen nicht auf eine
gemeinsame Linie verständigen. Die beiden
gv-Maislinien 1507 und Bt11 sowie die gv-Kartoffel
mit veränderter Stärkezusammensetzung (Amflora)
sollen nun von der EFSA noch einmal auf ihre
Sicherheit geprüft werden.
Alle drei gv-Pflanzen hatte
die EFSA nach eingehender
Prüfung als unbedenklich für Umwelt, Mensch und Tier
eingestuft. Bei den Beratungen im Ministerrat hatten
die Anträge nicht die erforderliche qualifizierte
Mehrheit erhalten. Wie in den EU-Verträgen
vorgesehen, muss bei nicht eindeutigen politischen
Mehrheiten die EU-Kommission eine Entscheidung auf
Grundlage der wissenschaftlichen
Sicherheitsbewertung treffen.
Seit längerem zögert der
zuständige EU-Umweltkommissar Stavros Dimas die
fällige Entscheidung hinaus. Im Gegensatz zu seiner
wissenschaftlichen Fachbehörde verwies er auf nicht
geklärte Sicherheitsfragen. So gebe es "ernst zu
nehmende Hinweise", die beiden Bt-Maislinien könnten
anderen Tierarten schaden. Bei der Amflora-Kartoffel
ist es ein bei ihrer Entwicklung verwendeter
Antibiotikaresistenz‑Marker,
auf den Dimas seine Bedenken stützt.
Anstelle einer Entscheidung
verständigte sich die 27-köpfige Kommission nun auf
den Kompromiss, die Sicherheit der drei gv-Pflanzen
erneut von der EFSA überprüfen zu lassen. Damit
wurde eine Entscheidung noch einmal um mehrere
Monate verschoben. Zuletzt waren in der EU 1998
gv-Pflanzen zum Anbau zugelassen worden. "Die
Kommission wird den ausstehenden Anträgen zustimmen,
wenn die EFSA die Sicherheit der Produkte
bestätigt", sagte ein Sprecher der Kommission vor
der Presse.
Auf ihrer heutigen Sitzung
hob die EU-Kommission die bestehenden nationalen
Einfuhrverbote Österreichs für Futter- und
Lebensmittel aus den beiden gv-Maislinien MON810 und
T25 auf, da die vorgebrachten Sicherheitsbedenken
wissenschaftlich nicht begründet seien. Die
nationalen Anbauverbote für die gv-Maislinen haben
jedoch weiter Bestand.
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