UN-Konferenz in Bonn:
Schwierige Verhandlung um Gentechnik-Haftung
(13.05.2008) In Bonn ist die
vierte Vertragsstaatenkonferenz des
Cartagena-Protokolls über die Biologischer Sicherheit
eröffnet worden. Hauptpunkt sind Fragen der Haftung
beim grenzüberschreitenden Handel mit lebenden
gentechnisch veränderten Organismen. Noch liegen die
Positionen weit auseinander. Am Rande der Konferenz
demonstrieren Gentechnik-Kritiker für "biologische
Vielfalt".
Das 2000 ausgehandelte
Cartagena‑Protokoll zur
biologischen Sicherheit ist seit 2003 in Kraft. Das
völkerrechtlich bindende Abkommen enthält Regelungen, um die genetischen Ressourcen
eines Landes vor
möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Einfuhr und damit der
Freisetzung gentechnisch
veränderter Organismen verbunden sein könnten. Das
Cartagena-Protokoll ist ein Folgeabkommen der 1992
in Rio vereinbarten UN-Konvention für biologische
Vielfalt.
Kern des Protokolls ist ein
formelles Verfahren, in dem das Einfuhrland alle
relevanten Informationen zur Sicherheitsbewertung
des jeweiligen GVOs erhält. Besteht der Verdacht
einer Gefährdung für Umwelt, Biodiversität oder die
menschliche Gesundheit, kann die Einfuhr untersagt
werden. Für den Fall, dass solche Schäden erst nach
der Freisetzung eines GVO erkannt werden, räumt das
Protokoll dem einführenden Land grundsätzlich einen
Anspruch auf Entschädigung ein.
Wie jedoch Haftung und
Entschädigung bei grenzüberschreitendem Handel mit
GVOs konkret geregelt werden soll, ist bisher offen
geblieben. Nachdem das Protokoll in Kraft getreten
war, wurde eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung
konkreter Vorschläge beauftragt. In Bonn soll nun
das Cartagena-Protokoll mit konkreten Vereinbarungen
ergänzt werden.
Die Vorstellungen liegen
jedoch noch weit auseinander. Strittig ist vor
allem, was ein entschädigungspflichtiger Schaden ist
und wie er gegenüber einem Verursacher geltend
gemacht werden kann. Im Vorfeld der Konferenz hatten
einige führen Biotechnologie-Unternehmen erklärt,
sie seien bereit, nachweisliche
Biodiversitäts-Schäden auf freiwilliger Basis zu
begleichen. Einige Länder, vor allem aber die in
Bonn zahlreich vertretenen
Nicht-Regierungsorganisationen lehnen den Vorschlag
als unzureichend ab.
Die offizielle Konferenz wird
von einer Gegenveranstaltung (Planet Diversity)
begleitet, an der sich zahlreiche Umwelt-,
Entwicklungs-, Verbraucher- und
Landwirtschaftorganisationen beteiligen. Sie
sprechen sich für eine "lokale, vielfältige und
gentechnikfreie" Landwirtschaft aus.
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