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UN-Konferenz in Bonn:

Schwierige Verhandlung um Gentechnik-Haftung


(13.05.2008) In Bonn ist die vierte Vertragsstaatenkonferenz des Cartagena-Protokolls über die Biologischer Sicherheit eröffnet worden. Hauptpunkt sind Fragen der Haftung beim grenzüberschreitenden Handel mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen. Noch liegen die Positionen weit auseinander. Am Rande der Konferenz demonstrieren Gentechnik-Kritiker für "biologische Vielfalt".

Das 2000 ausgehandelte Cartagena‑ProtokollCartagena‑Protokoll zur biologischen Sicherheit ist seit 2003 in Kraft. Das völkerrechtlich bindende Abkommen enthält Regelungen, um die genetischen Ressourcen eines Landes vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Einfuhr und damit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein könnten. Das Cartagena-Protokoll ist ein Folgeabkommen der 1992 in Rio vereinbarten UN-Konvention für biologische Vielfalt.

Kern des Protokolls ist ein formelles Verfahren, in dem das Einfuhrland alle relevanten Informationen zur Sicherheitsbewertung des jeweiligen GVOs erhält. Besteht der Verdacht einer Gefährdung für Umwelt, Biodiversität oder die menschliche Gesundheit, kann die Einfuhr untersagt werden. Für den Fall, dass solche Schäden erst nach der Freisetzung eines GVO erkannt werden, räumt das Protokoll dem einführenden Land grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung ein.

Wie jedoch Haftung und Entschädigung bei grenzüberschreitendem Handel mit GVOs konkret geregelt werden soll, ist bisher offen geblieben. Nachdem das Protokoll in Kraft getreten war, wurde eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung konkreter Vorschläge beauftragt. In Bonn soll nun das Cartagena-Protokoll mit konkreten Vereinbarungen ergänzt werden.

Die Vorstellungen liegen jedoch noch weit auseinander. Strittig ist vor allem, was ein entschädigungspflichtiger Schaden ist und wie er gegenüber einem Verursacher geltend gemacht werden kann. Im Vorfeld der Konferenz hatten einige führen Biotechnologie-Unternehmen erklärt, sie seien bereit, nachweisliche Biodiversitäts-Schäden auf freiwilliger Basis zu begleichen. Einige Länder, vor allem aber die in Bonn zahlreich vertretenen Nicht-Regierungsorganisationen lehnen den Vorschlag als unzureichend ab.

Die offizielle Konferenz wird von einer Gegenveranstaltung (Planet Diversity) begleitet, an der sich zahlreiche Umwelt-, Entwicklungs-, Verbraucher- und Landwirtschaftorganisationen beteiligen. Sie sprechen sich für eine "lokale, vielfältige und gentechnikfreie" Landwirtschaft aus.

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