UN-Konferenz in Bonn:
Kompromiss: Gentechnik-Haftung kommt, aber erst
in zwei Jahren
(17.05.2008) In Bonn ist am
Freitag die vierte Vertragsstaatenkonferenz des
Cartagena-Protokolls über die Biologische Sicherheit
zu Ende gegangen. Grundsätzlich soll eine Haftung im
internationalen Handel mit GVOs im Protokoll
verankert werden. Bis zur nächsten Konferenz 2010 in
Japan soll eine Arbeitsgruppe konkrete Regelungen
dazu ausarbeiten. Mit diesem Kompromiss konnte ein
Scheitern der Konferenz in Bonn vermieden werden.
"Mit der politischen Einigung
auf eine rechtlich bindende Regelung haben wir ein
gutes Ergebnis erzielt. Damit ist eine angemessene
Umsetzung des Protokolls für die nächsten zwei Jahre
gewährleistet." Ursula Heinen, Staatssekretärin im
Bundeslandwirtschaftsministerium und Vorsitzende der
Konferenz wertete das Ergebnis als Erfolg.
Vor allem Japan und einige
anderen Länder wie Brasilien hatten sich lange gegen
die Aufnahme verbindlicher Regelungen zur Haftung in
das Cartagena‑Protokoll
gesperrt. Die Alternative, dass bei Schadensfällen
die beteiligten Länder die zivilrechtlichen
Entscheidungen ihrer Gerichte gegenseitig
anerkennen, wurde vor allem von der EU abgelehnt.
Da auf UN-Ebene
Entscheidungen über völkerrechtlich verbindliche
Regeln nur einstimmig möglich sind, ist die Suche
nach Kompromissformeln oft schwierig. Auch Ahmed
Djoghlaf, Exekutivsekretär der UN-Konvention für
biologische Vielfalt bezeichnete das am Freitag
Nachmittag angenommene Abschlussdokument als Erfolg.
Ein Anspruch auf Entschädigung bei Schäden durch
eingeführte GVO wird darin
grundsätzlich anerkannt. Die eingesetzte
Arbeitgruppe hat nun zwei Jahre Zeit, konkrete
Regelungen auszuarbeiten, die dann in das
Cartagena-Protokoll aufgenommen werden sollen.
Über einige Grundsätze hat
man sich bereits verständigt. So soll die
Beweispflicht beim Geschädigten liegen. Er muss
belegen, dass ein festgestellter
Biodiversitätsschaden - etwa die Verdrängung von
einheimischen Arten - eindeutig auf die Nutzung des
eingeführten GVO zurückzuführen ist. In solchen
Fällen soll der geschädigte Staat gegenüber dem
Verursacher Entschädigungszahlungen beanspruchen
können.
Umweltverbände zeigten sich
enttäuscht vom Ergebnis der Konferenz. Sie habe
versäumt, Regelungen zu verabschieden, um
Gentechnik-Konzerne zur Verantwortung für mögliche
Schäden an der Umwelt und der menschlichen
Gesundheit zu ziehen. "Nun wird weitere zwei Jahre
verhandelt", sagte eine Sprecherin von Greenpeace
International.
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