Zulassung Amflora-Kartoffel:
BASF zieht vor Gericht
(24.07.2008) Wegen des
schleppenden Zulassungsverfahrens für die gentechnisch
veränderte Amflora-Kartoffel hat BASF Plant
Science vor dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg eine Untätigkeitsklage gegen die
EU-Kommission eingereicht.
Um die Zulassung der
Amflora-Kartoffel wird seit Jahren eine
erbitterte Auseinandersetzung geführt. Der erste
Antrag wurde bereits 1996 gestellt. Nach dem Ende
des Zulassungsmoratoriums in der EU 2004 reichte das
Unternehmen einen überarbeiteten Antrag für den
Anbau der Amflora-Kartoffel nach den
inzwischen geltenden neuen EU-Vorschriften ein.
Die Kartoffel soll ausschließlich nachwachsende
Rohstoffe für die Stärkeindustrie liefern und ist
als Lebensmittel ungeeignet. Später wurde auch eine
Genehmigung als Futtermittel beantragt, die aus den
bei der Stärkeverarbeitung anfallenden Reststoffen
hergestellt werden können.
Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit ( EFSA)
kam bei ihrer Sicherheitsbewertung zu dem Ergebnis,
dass die Amflora-Kartoffel kein Risiko für
Mensch und Tier sowie die Umwelt darstelle. Wie bei
bisher allen GVO-Anträgen fand sich auch im Fall der
Amflora-Kartoffel bei der politischen
Abstimmung im Ministerrat nicht die für eine
Zulassung erforderliche qualifizierte Mehrheit der
Mitgliedstaaten.
Nach den
EU-Rechtsvorschriften muss in solchen Fällen die
EU-Kommission auf der Basis der wissenschaftlichen
Bewertung eine Entscheidung treffen. Doch bisher hat
der zuständige EU-Umweltkommissar Stavros Dimas
diese hinausgezögert. Er verweist darauf, dass noch
nicht alle Sicherheitsaspekte des in der Amflora-Kartoffel
verwendeten
Antbiotikaresistenz‑Markergens
abschließend geklärt seien. Obwohl die EFSA-Experten
sich bereits zwei Mal mit diesem Thema befasst
haben, beschloss die EU-Kommission im Mai 2008, die
EFSA erneut um eine "konsolidierte,
wissenschaftliche Einschätzung" des Gebrauchs von
Antibiotikaresistenz-Markern in gentechnisch
veränderten Pflanzen zu bitten. Erst wenn diese
vorliegt, will die EU-Kommission über die Amflora-Zulassung
entscheiden.
Nach Einsicht in die Akten
des Amflora-Verfahrens sieht sich BASF darin
bestätigt, dass "keine neuen wissenschaftlichen
Erkenntnisse über Sicherheit von Amflora"
vorliegen. Das Zulassungsverfahren für den Anbau von
Amflora sei von der Kommission wiederholt
verzögert worden.
Bei der Amflora-Kartoffel
wurde die Stärkezusammensetzung gentechnisch
verändert. Während herkömmliche Kartoffelstärke aus
zwei Varianten besteht, liefert Amflora nur
Amylopektin‑Stärke. Diese
wird in der Stärkeindustrie benötigt und vor allem
bei der Papier- und Klebstoffherstellung verwendet.
Das Unternehmen schätzt den
potenziellen Mehrwert der Amflora-Kartoffel für Landwirte und
Stärkeproduzenten auf 100 Millionen Euro pro Jahr.
Der BASF entgehen, so das Unternehmen in seiner
Presseerklärung, Lizenzeinnahmen von 20 bis 30
Millionen Euro für jedes verlorene Anbaujahr.
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