Regionen sollen über den Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen entscheiden
(03.09.2008) Die
bayerische Landesregierung will sich in Brüssel dafür
einsetzen, dass künftig einzelne Regionen über den
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
entscheiden können. Der bayerische Europaminister
Markus Söder (CSU) kündigte im Landeskabinett eine
Initiative an, mit der Öffnungsklauseln im
europäischen Recht durchgesetzt werden sollen.
Söder will die Initiative in
den europäischen Ausschuss der Regionen einbringen
und damit der "Diskussion um gentechnikfreie Zonen
in Europa einen wichtigen Impuls geben. Es geht auch
darum," so Söder vor dem Landeskabinett, "die
Akzeptanz Europas bei den Menschen zu stärken, indem
wir den Regionen wieder mehr Mitsprache verschaffen.
Deshalb wollen wir über den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen selbst entscheiden. Dazu
braucht es Öffnungsklauseln im Europarecht."
Zuvor hatte sich auch
Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer dafür
ausgesprochen, dass auf europäischer Ebene nur noch
über die Zulassung von gv-Pflanzen entschieden
werden solle. Regeln für deren Anbau sollten dann
auf regionaler Ebene festgelegt werden. Anders als
bisher könnten somit Regionen das Recht erhalten,
den Anbau von gv-Pflanzen zu verbieten. "Gentechnik-freie"
Zonen können derzeit nach europäischem Recht nur auf
Basis freiwilliger Vereinbarungen gegründet werden.
Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2007
ein von Oberösterreich verhängtes allgemeines
Anbauverbot für unzulässig erklärt.
Wie eine mögliche
Zuständigkeit der Regionen für den Anbau von
gv-Pflanzen rechtlich umgesetzt werden soll, ist
unklar. Konkrete Vorschläge haben weder die
Bayerische Landesregierung, noch
Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegt. Auf
Drängen Frankreichs wird derzeit über mögliche
Änderungen des europäischen Zulassungsverfahrens für
gv-Pflanzen diskutiert. Im Herbst steht das Thema
auch auf der Tagesordnung des Umwelt-Ministerrats.
Bisher ist jedoch nicht
geklärt, wie die Aufspaltung der Zuständigkeiten für
die Zulassung und die Nutzung von gv-Pflanzen auf
verschiedene Ebenen mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar
ist. Regionale Verbote, die sich nicht auf
wissenschaftlich begründete Vorbehalte stützen,
könnten auch gegen die Welthandelsverträge (WTO)
verstoßen.
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