Transparenz fr Gentechnik bei Lebensmitteln
 
TransGen Lebensmitteldatenbank

Geben Sie ein, wozu Sie etwas wissen wollen: eine Pflanze, ein Lebensmittel, eine Zutat, einen Zusatzstoff oder eine E-Nummer.

Sie erhalten Informationen über mögliche Anwendungen der Gentechnik.

Fragen zur Datenbank?

transGEN Forum
Newsletter? Anmelden
Forum Bio- und Gentechnologie
DIESE SEITE ALS EMAIL WEITERLEITEN

EMAIL (Empfänger)

NAME (Empfänger)
   

IHRE EMAIL (Absender)

IHR NAME (Absender)
   

Lebens- und Futtermittel aus einer weiteren gentechnisch veränderten Sojabohne zugelassen

(08.09.2008) Die EU-Kommission hat heute Produkte aus gentechnisch veränderten Sojabohnen A2704-12 zugelassen. Damit ist das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln aus diesen  Sojabohnen erlaubt, nicht jedoch der Anbau in der EU.

Die von der Firma Bayer CropScience entwickelte Sojabohne A2404-12 besitzt eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff GlufosinatGlufosinat (LibertyLink). Sie ist seit mehreren Jahren in den USA für den Anbau zugelassen.

Mit der heutigen Entscheidung dürfen A2404-12-Sojabohnen in die EU eingeführt werden. Auch zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen bis zu einer Höhe von 0,9 Prozent sind nun in Sojalieferungen erlaubt. Wie für alle in der EU nicht zugelassenen gv-Pflanzen galt auch für A2404-12-Sojabohnen bisher die "Nulltoleranz".

Nach Abschluss der Risikobewertung durch das zuständige Expertengremium hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAEFSA) im August eine Zulassung der A2404-12-Sojabohnen befürwortet. Bei der folgenden Abstimmung im "Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit" zeigten sich die Mitgliedstaaten erneut uneinig. Zwar stimmte eine Mehrheit von dreizehn Mitgliedstaaten für die Zulassung, doch die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Stimmen wurde nicht erreicht.

Da auch der Ministerrat keine eindeutige Entscheidung treffen konnte, hat nun die EU-Kommission den im April 2008 vorgelegten Entscheidungsentwurf umgesetzt. Die Zulassung ist auf zehn Jahre beschränkt.

Mehr bei TransGen:

Mehr im Web:

Meldungen 2012
Mai
April
März
Februar
Januar
08. September 2008 [nach oben springen]

© 1997 - 2012 i-bio Information Biowissenschaften | Impressum | Leitlinien und Finanzierung | website created by webmotive