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Bericht der EU-Forschungsstelle:

Bisher keine gesundheitlichen Probleme durch Gentechnik-Lebensmittel


(15.09.2008) Bisher gibt es keine Hinweise für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC).

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments hatte die Untersuchung 2006 bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) der EU-Kommission angefordert. Die JRC-Wissenschaftler haben sich vor allem mit den bereits zugelassenen GVO-Produkten beschäftigt. Bisher sind keine negative gesundheitliche Effekte bekannt geworden. Auch AllergienAllergien, die auf GVO-Produkte zurückgeführt werden können, sind nicht aufgetreten.

Das aktuell verfügbare Wissen und die eingesetzten Untersuchungsmethoden reichten aus, um die Sicherheit von neuartigen oder gentechnisch veränderten Lebensmitteln vor ihrer Markteinführung einzuschätzen, so die JRC-Studie. Das von verschiedenen internationalen Organisationen entwickelte Konzept zur Sicherheitsbewertung, welches auch den europäischen Zulassungsverfahren zugrunde liegt, biete eine "robuste Grundlage", um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vorher erkennen zu können.

Allerdings wisse man noch wenig über mögliche langfristige gesundheitlichen Effekte. Das gelte jedoch grundsätzlich für alle Lebensmittel. Die Sicherheitsbewertung herkömmlicher Lebensmittel stütze sich in der Regel auf Erfahrungswissen, nicht auf einen exakten wissenschaftlichen Nachweis.

Die JRC-Studie empfiehlt weitere Forschung, um die aktuellen Verfahren weiter zu verfeinern und an die nächste Generation gentechnisch veränderter Pflanzen anzupassen, etwa solche mit veränderter Nährstoffzusammensetzung. Auch fehlten etwa geeignete Modelle, um die AllergenitätAllergenität von Lebensmitteln vor ihrer Markteinführung zu bestimmen.

Bei der Studie hat das JRC sowohl mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wie mit zwanzig international anerkannten Experten zusammengearbeitet.

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