EU-Umweltministerrat:
Keine gemeinsame Linie bei
Gentechnik-Zulassungen
(21.10.2008) Die
EU-Mitgliedstaaten haben weiterhin unterschiedliche
Vorstellungen über mögliche Änderungen an den
Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte
Pflanzen in Europa. Auf ihrer Sitzung in Luxemburg
konnten sich die EU-Umweltminister nicht auf
gemeinsame Vorschläge verständigen.
Im Sommer hatte Frankreich,
das bis Ende des Jahres den EU-Ratsvorsitz hat, eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, um Vorschläge für
Änderungen an dem derzeitigen Zulassungsverfahren
für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu
erarbeiten. Auf der Ratstagung im Dezember soll
darüber entschieden werden, doch die politische
Diskussion im Umweltministerrat zeigte erneut, dass
die Mitgliedstaaten weit von einer Einigung entfernt
sind.
So wollen einige
Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, dass in
bestimmten ökologisch sensiblen oder geschützten
Regionen der Anbau von gv-Pflanzen verboten werden
darf. Andere Staaten wollen auch weiterhin solche
Verbote nur dann erlauben, wenn es eine
wissenschaftlich begründete Schutzmaßnahme ist.
Auch der Vorschlag
Frankreichs, bei der Zulassung von GVOs nicht nur
nach der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung zu
entscheiden, sondern zusätzlich sozio-ökonomische
Kriterien heranzuziehen, traf nicht auf eine
breite Zustimmung. Zwar sei es wichtig, bei der
Zulassung von GVOs etwa auch die möglichen Folgen für die
bestehenden landwirtschaftlichen Systeme zu
berücksichtigen, doch es gebe derzeit keine klare
und im Rahmen der Zulassungsverfahren praktikable
Definition. Einige Mitgliedstaaten betonten, solche
sozio-ökomomischen Kriterien dürften nicht die
wissenschaftliche Sicherheitsbewertung als
wichtigstes Kriterium ersetzen. Außerdem sei darauf
zu achten, dass die Zulassungsverfahren nicht
gegen die Verträge der Welthandelsorganisation WTO
verstoßen, zu deren Einhaltung sich die EU
verpflichtet hat.
Wie die französische
Ratspräsidentschaft erklärte, stimmen die
Mitgliedstaaten darin überein, die Verfahren zu
verbessern, mit denen die langfristigen
Umweltwirkungen von gv-Pflanzen abgeschätzt werden.
Einige Länder fordern, die Richtlinien zu
überarbeiten, die den Sicherheitsbewertungen der
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) zugrunde liegen.
Auf der Ratssitzung im
Dezember soll über Änderungen an den
Zulassungsverfahren für gv-Pflanzen abschließend
entschieden werden.
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