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Keine gemeinsame Linie bei Gentechnik-Zulassungen

(21.10.2008) Die EU-Mitgliedstaaten haben weiterhin unterschiedliche Vorstellungen über mögliche Änderungen an den Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen in Europa. Auf ihrer Sitzung in Luxemburg konnten sich die EU-Umweltminister nicht auf gemeinsame Vorschläge verständigen.

Im Sommer hatte Frankreich, das bis Ende des Jahres den EU-Ratsvorsitz hat, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Vorschläge für Änderungen an dem derzeitigen Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu erarbeiten. Auf der Ratstagung im Dezember soll darüber entschieden werden, doch die politische Diskussion im Umweltministerrat zeigte erneut, dass die Mitgliedstaaten weit von einer Einigung entfernt sind.

So wollen einige Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, dass in bestimmten ökologisch sensiblen oder geschützten Regionen der Anbau von gv-Pflanzen verboten werden darf. Andere Staaten wollen auch weiterhin solche Verbote nur dann erlauben, wenn es eine wissenschaftlich begründete Schutzmaßnahme ist.

Auch der Vorschlag Frankreichs, bei der Zulassung von GVOs nicht nur nach der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung zu entscheiden, sondern zusätzlich sozio-ökonomische Kriterien heranzuziehen,  traf nicht auf eine breite Zustimmung. Zwar sei es wichtig, bei der Zulassung von GVOs etwa auch die möglichen Folgen für die bestehenden landwirtschaftlichen Systeme zu berücksichtigen, doch es gebe derzeit keine klare und im Rahmen der Zulassungsverfahren praktikable Definition. Einige Mitgliedstaaten betonten, solche sozio-ökomomischen Kriterien dürften nicht die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung als wichtigstes Kriterium ersetzen. Außerdem sei darauf zu achten, dass  die Zulassungsverfahren nicht gegen die Verträge der Welthandelsorganisation WTO verstoßen, zu deren Einhaltung sich die EU verpflichtet hat.

Wie die französische Ratspräsidentschaft erklärte, stimmen die Mitgliedstaaten darin überein, die Verfahren zu verbessern, mit denen die langfristigen Umweltwirkungen von gv-Pflanzen abgeschätzt werden. Einige Länder fordern, die Richtlinien zu überarbeiten, die den Sicherheitsbewertungen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugrunde liegen.

Auf der Ratssitzung im Dezember soll über Änderungen an den Zulassungsverfahren für gv-Pflanzen abschließend entschieden werden.

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