EU-Kommission:
Zulassung für gentechnisch veränderte Baumwolle
(30.10.2008) Die
EU-Kommission hat die Einfuhr gentechnisch veränderter
Baumwolle LL25 sowie die daraus hergestellten Lebens-
und Futtermittel zugelassen.
Wie bei bisher allen
Zulassungen für GVO-Produkte hatten die
vorangegangenen Abstimmungen kein Ergebnis gebracht,
das von der erforderlichen qualifizierten Mehrheit
der Mitgliedstaaten getragen wird. Nun hat die
Kommission wie in solchen Fällen festgelegt eine
Entscheidung vollzogen. Sie folgt dabei der
Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA), nach der Produkte aus
LL25-Baumwolle genau so sicher sind wie
vergleichbare konventionelle Produkte.
LL25-Baumwolle wurde von
Bayer CropScience entwickelt und besitzt eine
Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff
Glufosinat (Liberty).
Der Anbau von LL25-Baumwolle ist in den USA und
Australien erlaubt.
Mit der Entscheidung der
EU-Kommission dürfen Futtermittel, aber auch
Lebensmittel wie Öle oder bestimmte Zusatzstoffe aus
gentechnisch veränderter LL25-Baumwolle in Europa
auf den Markt. Zufällige, technisch unvermeidbare
Beimischungen von LL25-Baumwolle in Futter- und
Lebensmitteln sind bis zu einem Anteil von 0,9 ohne
Kennzeichnung erlaubt.
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