EFSA: Anbauverbot für gentechnisch veränderten
MON810-Mais in Frankreich ist unbegründet
(01.11.2008) Das in
Frankreich geltende Anbauverbot für gentechnisch
veränderten MON810-Mais ist wissenschaftlich nicht
gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine
erneute Überprüfung von MON810-Mais, die auf Anfrage
der EU-Kommission durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt wurde.
Auch für die beiden gv-Maislinien Bt11 und 1507 gibt
es hinsichtlich ihrer Umweltsicherheit keine neuen
Erkenntnisse.
Im Januar 2008 hatte die
französische Regierung ein nationales Anbauverbot
für den seit 1998 in der EU zugelassenen MON810-Mais
verhängt, da es "ernsthafte Zweifel" an seiner
Sicherheit gebe. Zur Begründung hatte Frankreich der
EU-Kommission verschiedene aktuelle
wissenschaftliche Veröffentlichungen übergeben. Die
Kommission hatte daraufhin die EFSA beauftragt, die
von Frankreich angeführten Studien zu überprüfen. Am
29. Oktober schloss das zuständige Expertengremium
der EFSA die Beratungen dazu ab. Die Gutachter
stellten fest, dass die vorgelegten Studien keine
neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse lieferten,
welche die frühere Sicherheitsbewertung von MON810
entkräften könnten. Das französische Anbauverbot für
MON810 sei daher "wissenschaftlich unbegründet".
Auch für die beiden
gv-Maislinien Bt11 und 1507 bekräftigte die ESA ihre
frühere Sicherheitsbewertung. Beide gv-Maislinien
sind trotz einer positiven Bewertung durch die
EFSA von der EU-Kommission bisher nicht zugelassen
worden, da vor allem EU-Umweltkommissar Stavros
Dimas bezweifelte, dass alle sicherheitsrelevanten
Aspekte ausreichend berücksichtigt worden seien. Die
Kommission hatte der EFSA dazu elf neuere
Veröffentlichungen vorgelegt. In ihrer aktuellen
Stellungnahme kommt die EFSA zu dem Ergebnis, dass
weder diese Studien, noch weitere aktuelle
wissenschaftliche Untersuchungen neue Hinweise
lieferten, um den beiden gv-Maislinien eine
Zulassung zu versagen. Beantragt ist, Bt11 und
1507-Mais für den Anbau in der EU zuzulassen.
Die ausführlichen
Stellungnahmen der EFSA zum Anbauverbot für MON810
in Frankreich und zu den Maislinien Bt11 und 1507
sind öffentlich zugänglich.
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