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Meldungen aus der Europäischen Union |
| 29. Dezember 2005 | | BVL: Standortregister in neuer Form | Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat das im Internet allgemein zugängliche Standortregister überarbeitet. Das gesetzlich vorgeschriebene Register verzeichnet alle Flächen, auf denen gv-Pflanzen angebaut oder zu Versuchszwecken freigesetzt werden. 2005 wurden insgesamt 112 Standorte gemeldet. Die neue Version des Standortregisters bietet differenzierte Sortiermöglichkeiten der verschiedenen Einträge. Außerdem können Standorte online angemeldet werden.
Auch für die Anbausaison 2006 wird das Standortregister unverändert fortgeführt. Informationen zu Flächen mit gv-Pflanzen sind bis auf Angaben zum jeweiligen Betrieb oder Landwirt weiterhin öffentlich zugänglich. Vermutlich werden Änderungen am bestehenden Gentechnik-Gesetz, welche die neue Bundesregierung angekündigt hat, bis zur Aussaat im Frühjahr nicht wirksam.
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| 23. Dezember 2005 | | Öko-Produkte: Ohne Gentechnik, aber nicht frei von zufälligen GVO-Einträgen | Auch künftig dürfen ökologisch erzeugte Lebens- und Futtermittel keine gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Erlaubt sind jedoch zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Einträge bis zu 0,9 Prozent, sofern der betreffende GVO zugelassen und als sicher bewertet wurde. In dieser Hinsicht gelten für ökologische Produkte die gleichen Regelungen wie für konventionell erzeugte. Derzeit gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung für alle EU-Mitgliedsländer.
Diese Klarstellungen sind in der neuen Verordnung für ökologische Erzeugung enthalten, die am 21.12.05 von der EU-Kommission angenommen wurde. Die neue Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament beraten und angenommen werden. Der Internationale Verband für ökologischen Landbau (IFOAM) begrüßte die von der Kommission vorgelegt Verordnung. Sie enthalte viele der eigenen Kernvorschläge. Kritik kam von Friends of the Earth. Eine Sprecherin des europäischen Umweltdachverbandes bezeichnete die Tolerierung von zufälligen GVO-Spuren als "unakzeptabel".
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| 21. Dezember 2005 | | Wie immer: gv-Mais1507 ohne qualifizierte Mehrheit | Erneut blieb eine Zulassungsempfehlung der EU-Kommission im Ministerrat ohne qualifizierte Mehrheit. Auf ihrer turnusmäßigen Sitzung konnten sich die EU-Agrarminister nicht über Zulassung von Lebensmitteln aus gv-Mais 1507 verständigen. Wie in ähnlichen Fällen wird die EU-Kommission die Zulassung Anfang des Jahres beschließen. Sie folgt damit der Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), die keine wissenschaftlich begründeten Sicherheitsbedenken hat.
Die Einfuhr von gv-Mais 1507 sowie die Verwendung als Futtermittel war bereits Anfang November 2005 von der Kommission genehmigt worden.
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| 20. Dezember 2005 | | EU-Kommission: Letzte Mahnung für Deutschland | Deutschland und Frankreich haben die EU-Richtlinie über die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen noch immer nicht in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission hat den beiden Ländern nun eine letzte Mahnung übermittelt. Kommen die Regierungen der Aufforderung nicht nach, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof die Verhängung von Strafzahlungen beantragen.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie, welche die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVOs regelt, war im Oktober 2002 abgelaufen. Mit dem Gentechnik-Gesetz, das im Februar 2005 in Kraft trat, hat Deutschland die Richtlinie nur zum Teil umgesetzt. Die volle Umsetzung sollte mit dem zweiten Gentechnik-Gesetz abgeschlossen werden, das vor allem Verfahrensvorschriften enthält. Dieses wurde jedoch im Bundesrat abgelehnt. Nach der Neuwahl des Bundestages muss das Gesetzgebungsverfahren von vorne beginnen. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, sowohl das erste Gentechnik-Gesetz wie den Entwurf des zweiten zu überarbeiten.
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| 16. Dezember 2005 | | Seehofer: Anbau von gv-Pflanzen muss auch in Deutschland möglich sein | In einem Gespräch mit der Berliner Zeitung hat Verbraucherschutzminister Horst Seehofer neue Akzente in der Agrar- und Verbraucherpolitik angekündigt. Er bekräftigte die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Grünen Gentechnik, nach denen vor allem die Haftungsregelungen beim Anbau gv-Pflanzen geändert werden sollen.
"Wir wollen die Gentechnik befördern", sagt Seehofer und verwies darauf, dass weltweit immer mehr gv-Pflanzen angebaut werden. "Das muss auch in Deutschland möglich sein. Bislang haben die strikten Haftungsregeln den Landwirten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen fast unmöglich gemacht." Seehofer betonte, dass für einen geplanten Haftungsfonds keine öffentlichen Gelder verwendet werden.
Konkrete Entwürfe für eine mögliche Änderungen des rot-grünen Gentechnikgesetzes liegen bisher noch nicht vor. Im Anbaujahr 2006 wird sich damit wenig ändern: So müssen etwa nach wie vor Anbauflächen mit gv-Pflanzen in ein öffentliches Standortregister eingetragen werden.
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| 14. Dezember 2005 | | Drei Bt-Maissorten in Deutschland zugelassen | Das Bundessortenamt hat heute drei Sorten aus gentechnisch verändertem Bt-Mais der Linie MON810 zugelassen. Saatgut dieser Sorten kann somit ohne Auflagen im Agrarhandel vertrieben werden. Bei der Aussaat im Frühjahr müssen die Landwirte die Bestimmungen des Gentechnik-Gesetzes beachten. In den letzen Jahren hatte das Bundessortenamt begrenzte Saatgut-Mengen der MON810-Sorten freigegeben. Auch im Erprobungs- und Praxisanbau 2004/05 wurden MON810-Sorten auf der Grundlage solcher Sondervertriebsgenehmigungen eingesetzt.
Gentechnikrechtlich wurde MON810-Mais bereits 1998 EU-weit für den Anbau sowie als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Für jede einzelne zur Aussaat vorgesehene Sorte, die sich aus MON810 ableitet, ist zudem eine sortenrechtliche Zulassung erforderlich. Diese wurde in Frankreich und Spanien bereits für mehrere MON810-Sorten erteilt. Die Zulassung von MON810-Sorten, die an die Klima- und Anbaubedingungen in Deutschland angepasst sind, stand bisher jedoch aus. Mehrfach hatte das Bundessortenamt eine Entscheidung verschoben.
Die heute ausgesprochene Sortenzulassung umfasst drei MON810-Sorten der Agrobiotech-Unternehmen Monsanto und Pioneer.
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| 05. Dezember 2005 | | Nichts Neues im Ministerrat: Keine Entscheidung über gv-Mais MON863xMON810 | Erneut hat ein Entscheidungsvorschlag der EU-Kommission über die Zulassung eines GVO-Produkts im Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Diesmal ging es um die Einfuhr von gv-Mais, der aus einer Kreuzung der beiden gv-Linien MON863 und MON 810 hervorgegangen ist. Die EU-Kommission hatte eine Zulassung empfohlen und sich dabei auf das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt. Da der Antrag nach der Freisetzungs-Richtlinie 2001/18 gestellt wurde, lag die Entscheidung beim Umweltministerrat: Vierzehn Länder stimmten gegen die Zulassung, acht dafür, drei enthielten sich. Da die in den Europäischen Verträgen festgelegte qualifizierte Mehrheit nicht zustande kam, kann nun die EU-Kommission die vorgeschlagene Zulassung in Kraft setzen.
Bisher sind alle Zulassungsentscheidungen zu GVO-Produkten im Ministerrat ohne qualifizierte Mehrheiten geblieben. Obwohl der neue EU-Rechtsrahmen zur Gentechnik mit großen Mehrheiten angenommen wurde, zeigt sich nun, dass Entscheidungen, die auf Basis dieser Vorschriften getroffen werden, von vielen Mitgliedstaaten nicht gestützt werden. Der Ministerrat hat daher mit einer grundsätzlichen Debatte über die GVO-Politik der EU begonnen. Konkrete Beschlüsse wurden dazu noch nicht gefasst. Zunächst sollen mehrere Berichte zum Vollzug der Gentechnik-Vorschriften abgewartet werden, die 2006 von der Kommission vorgelegt werden müssen.
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