Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
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Meldungen aus der Europäischen Union


Dezember 2005 Januar 2006 Februar 2006
27. Januar 2006
Gv-Mais mit Aminosäureanreicherung: Zulassungsantrag eingereicht
Erstmals ist in der EU eine Zulassung für gv-Mais mit veränderter Aminosäurezusammensetzung beantragt worden. Vorgesehen ist die Einfuhr und die Verwendung als Futtermittel. Der von Renessen LLC, einer Tochter des Agrobiotech-Unternehmens Monsanto und des Futtermittelkonzerns Cargill entwickelte Mais soll ab 2007/08 in USA und Argentinien angebaut werden.
Der LY038-Mais produziert in seinen Körnern eine deutlich höhere Menge der Aminosäure Lysin als gewöhnlicher Mais. Dadurch besitzt der gv-Mais eine verbesserte Futtermittelqualität, die vor allem in der Schweine- und Geflügelproduktion von Interesse ist. Übliche pflanzliche Futtermittel enthalten zu wenig Lysin. Mit dem neuen Mais könnte die heute notwendige Zufütterung von chemisch oder biotechnisch hergestelltem Lysin zumindest teilweise entfallen.
Renessen LLC hat EU-Anträge für LY038-Mais sowie für eine Kreuzung mit dem insektenresistenten gv-Mais MON 810 eingereicht. Eine Entscheidung wird erst nach einer eingehenden Sicherheitsbewertung getroffen. Es ist zu erwarten, dass sich das Zulassungsverfahren über mehrere Jahre hinzieht.
Datenbank Zulassungen: Mais LY038
Datenbank Zulassungen: LY038 x MON810
Futterpflanzen: Anreicherung mit Aminosäuren
26. Januar 2006
Standortregister: Mehr Anbauflächen für Bt-Mais gemeldet
Der Anbau von gv-Mais in Deutschland wird 2006 vermutlich zunehmen. Etwa drei Monate vor der Aussaat sind 99 Standorte mit 1337 Hektar angemeldet, auf denen mit Ausnahme eines Anbauversuches ausschließlich insektenresistenter Bt-Mais (MON810) ausgebracht werden soll. Der Anbau konzentriert sich auf die drei Bundesländer Brandenburg (35 Standorte, 820 ha), Sachsen (14, 243 ha) und Sachsen-Anhalt (11, 227 ha). Vor allem in den östlichen Regionen verursacht der Befall durch Maiszünsler deutliche wirtschaftliche Einbußen, die durch Nutzung von Bt-Maissorten reduziert werden können. Im Vorjahr war gv-Mais auf 340 Hektar an 58 Standorten angebaut worden.
Auch in der Anbausaison ist das von der früheren rotgrünen Bundesregierung durchgesetzte Gentechnik-Gesetz gültig. Danach müssen Standorte, auf denen gv-Pflanzen angebaut werden sollen, spätestens drei Monate vor der Aussaat in ein öffentlich zugängliches Standortregister eingetragen werden. Da Mais in der Regel zwischen Ende April und Anfang Mai auf die Felder gebracht wird, ist mit weiteren Meldungen nicht zu rechnen. Allerdings ist zu erwarten, dass einige der von den Landwirten vorsorglich gemeldeten Flächen wieder zurückgezogen werden, nachdem die konkreten Bewirtschaftungspläne aufgestellt sind.
Bisher noch nicht im Standortregister verzeichnet sind Freisetzungsversuche mit gv-Pflanzen. Diese Meldungen müssen spätestens drei Tage vor der Aussaat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingehen.
Standortregister beim BVL
Anbau 2006: Das Standortregister
Wie weit der Pollen fliegt: Ergebnisse Erprobungsanbau
19. Januar 2006
Gentechnik-Gesetz: Vorerst keine wesentlichen Änderungen
Auch 2006 gelten beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die derzeitigen Bestimmungen des Gentechnik-Gesetzes. Nach Aussagen von Bundeslandwirtschaftminister Seehofer befinden sich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung noch in der Vorbereitung. Er plane, das überarbeitete Gentechnik-Gesetz Mitte des Jahres vorzulegen. Dabei sollen vor allem die Haftungsregelungen beim Anbau von gv-Pflanzen neu gefasst werden. Im Grundsatz soll die derzeitige verschuldensunabhängige Haftung durch das Verschuldensprinzip abgelöst werden. Dabei geht es um mögliche wirtschaftliche Schäden durch GVO-Einträge auf benachbarten Feldern. Offenbar gibt es innerhalb der Bundesregierung noch Diskussionsbedarf.
Rasch umgesetzt werden soll hingegen eine weitere Ergänzung des Gentechnik-Gesetzes, die vor allem Form- und Verfahrensschritte, Antragstellung, Bearbeitungsfristen und Überwachungsmaßnahmen regelt. Das Bundeskabinett hat einen entsprechend Entwurf angenommen. Mit diesen Änderung will die Bundesregierung die vom Europäischen Gerichtshof verhängten Strafzahlungen vermeiden, weil Deutschland EU-Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt hat. Ab 19. Februar werden tägliche Strafzahlungen von etwa 800.000 Euro fällig.
Gentechnik-Gesetz: Harte Regeln für die Landwirtschaft
GVO-Schäden: Streitfall Haftung
Information der Bundesregierung (25.01.2006)
Gentechnik-Gesetz: Erste Änderungen (bioSicherheit)
14. Januar 2006
EU-Kommission: Zulassung für drei gv-Maislinien
Die EU-Kommission hat drei weiteren Zulassungsanträgen für gentechnisch veränderten Mais zugestimmt. Genehmigt wurden die Einfuhr der gv-Maislinien GA21 und MON863 sowie ihre Verarbeitung zu Lebensmitteln und Zusatzstoffen. Zudem wurde die Einfuhr der gv-Maislinie MON863x810 erlaubt. Der Anbau dieser gv-Maislinien ist in der EU weiterhin nicht zulässig.
Wie bei allen bisher erteilten Genehmigungen setzte die EU-Kommission ihren Zulassungsbeschluss auf der Basis der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Kraft. Bei den vorangegangenen Abstimmungen im "Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette" und im Ministerrat hatte sich keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gefunden.
Besonders um die Zulassung von MON863-Mais hatte es Diskussionen gegeben. Einzelne Experten äußerten Zweifel an dem Ergebnis der Sicherheitsbewertung, MON863-Mais sei genau so sicher wie konventioneller Mais. Nach erneuten Untersuchungen bestätigten die europäischen Behörden jedoch das Ergebnis ihrer Bewertung. Auch die damalige Bundesregierung stimmte im Ministerrat für die Zulassung von Produkten aus MON883-Mais.
Datenbank Zulassung: MON863
Datenbank Zulassung: GA 21
Datenbank Zulassung: MON863xMON810
EFSA bleibt dabei: Keine Sicherheitsbedenken
13. Januar 2006
Grüne Woche: Diskussionen um die Grüne Gentechnik
Die Zukunft der Grünen Gentechnik in Deutschland ist eines der zentralen Diskussionsthemen auf der Grünen Woche in Berlin. Während des Eröffnungsrundgangs sprach sich Agrar- und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer erneut für ein Nebeneinander von Öko-Landbau und Agro-Gentechnik aus. Die Bundesregierung wolle die Voraussetzungen dafür schaffen, "dass mit dieser Zukunftstechnologie verantwortungsvoll umgegangen wird." Seehofer wandte sich gegen eine "Bevormundung" der Verbraucher und unterstrich erneut die Kennzeichnung, welche die Wahlfreiheit der Kunden gewährleiste.
Vor allem Umweltgruppen und die Verbände des ökologischen Landbaus nutzen die Grüne Woche, um vor einem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu warnen. Man befürchte, dass dann die Erzeugung konsequent "gentechnikfreier" Produkte nicht mehr möglich sei. Im Rahmen der Grünen Woche findet auch die zweite Konferenz "Gentechnikfreie Regionen, Biodiversität und ländliche Entwicklung" statt, an der sich Vertreter zahlreicher "gentechnikfreier" Regionen und Initiativen aus mehreren europäischen Ländern beteiligen.
Wahlfreiheit: Entscheidung über bewusste Anwendung der Gentechnik
Second European GMO-free Regions Conference

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