Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
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Meldungen aus der Europäischen Union


Februar 2006 März 2006 April 2006
29. März 2006
Seehofer: Neuer Versuchsanbau?
Bundesagrarminister Seehofer hat angekündigt, "in den nächsten Wochen einen intensiven Dialog" über die Anbau- und Haftungsregeln bei der Nutzung von gv-Mais zu beginnen. In einem Gespräch mit der Passauer Neuen Presse unterstützte er einen Vorschlag von Bauernpräsident Sonnleitner, der sich für einen "wissenschaftlich begleiteten und abgesicherten Versuchsanbau unter Beteiligung aller Gruppen, auch der Gegner" ausgesprochen hatte. Zugleich warnte Seehofer davor, ein Abkoppeln von der Gentechnik sei "fatal für Deutschland".
Schon 2000 hatte der frühere Bundeskanzler Schröder eine ähnliche Idee ins Spiel gebracht. Der damals geplante Versuchsanbau mit gv-Mais wurde jedoch im Zuge der BSE-Krise abgesagt. 2004/05 führten einige Bundesländer mit Unterstützung des Bundesforschungsministeriums einen Erprobungsanbau mit Bt-Mais durch, in dem Daten über Pollenflug und GVO-Einträge in konventionelle Nachbarbestände erhoben wurden. Auf Grundlage der gefunden Ergebnisse wurden erste Regeln der "Guten fachlichen Praxis" beim Anbau von gv-Mais aufgestellt. Auch das Bundesverbraucherministerium, damals noch unter Leitung von Renate Künast, startete 2005 mit einem eigenen Versuchsprogramm zum Anbau von gv-Mais, um die "Wissensbasis im Bereich der Agro-Gentechnik" zu vergrößern. Die Versuche sollen auch in diesem Jahr fortgesetzt werden.
Ergebnisse Erprobungsanbau
Anbau von gv-Mais: BMVEL mit eigenem Untersuchungsprogramm
23. März 2006
Antrag eingereicht: Gv-Mais für die Bioethanolproduktion
Den Zulassungsbehörden in der EU liegt ein Antrag für einen neuartigen gv-Mais vor, der vor allem zur Produktion von Bioethanol gedacht ist. Der von dem Schweizer Agrounternehmen Syngenta entwickelte Mais verfügt über ein Gen, das aus einem hitzetoleranten Bakterium stammt. Das Gen sorgt dafür, dass der gv-Mais (Eventbezeichnung 3272) eine besondere Variante des Stärke abbauenden Enzyms Alpha-Amylase bildet, die hitzestabiler ist als üblich. Die im 3272-Mais vorhandene Amylase ist dadurch bei höheren Prozesstemperaturen wirksam und soll so die Herstellung von Bioethanol aus Maisstärke beschleunigen. Bioethoanol wird vor allem als Kraftstoff verwendet und kann bis zu einem Anteil von fünf Prozent Benzin beigemischt werden.
Der eingereichte Zulassungsantrag umfasst die Einfuhr, nicht jedoch den Anbau innerhalb der EU. Zudem wird eine Zulassung als Lebens- und Futtermittel angestrebt. Futtermittel fallen als Nebenprodukte an. Mit der Zulassung als Lebensmittel sollen zufällige GVO-Einträge in konventionellem Mais rechtlich abgesichert werden.
Datenbank Zulassungen: 3272-Mais
11. März 2006
EU-Kommission: Doch keine EU-weite Regelung bei der Koexistenz
Vorerst wird es keine EU-weit einheitlichen Rechtsvorschriften zur Sicherung der Koexistenz beim Anbau gentechnisch veränderter und konventioneller Pflanzen geben. Ein am Freitag in Brüssel vorgestellter Bericht der EU-Kommission bestätigte die derzeitige Praxis: Danach liegt es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, mit welchen Maßnahmen das Ziel einer Koexistenz verschiedener landwirtschaftlicher Anbauformen mit und ohne Gentechnik erreicht werden soll. "Die Anbaubedingungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und die Erfahrungen mit gentechnisch veränderten Kulturen noch sehr begrenzt. Daher erscheint es gegenwärtig nicht angebracht, einheitliche EU-Regeln vorzusehen," sagte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel.
Die EU-Kommission hatte 2003 lediglich Leitlinien zur Koexistenz vorgegeben, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Seitdem haben erst wenige Staaten verbindliche Regelungen für den ein Anbau von gv-Pflanzen in Kraft gesetzt. Eine generelles Verbot des Anbaus von gv-Pflanzen ist mit den Koexistenz-Leitlinien der Kommission nicht zu vereinbaren. Die von den Mitgliedstaaten vorgeschriebenen Maßnahmen sollten zudem nicht über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist, um zufällige GVO-Einträge unter dem für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwert von 0,9 Prozent zu halten.
Bevor über EU-weite Koexistenz-Regelungen beraten wird, sollen weitere Erfahrungen beim Anbau von gv-Pflanzen gewonnen und die Wirksamkeit der einzelnen Koexistenz-Konzepte wissenschaftlich überprüft werden. Außerdem sollen Konsultationen mit den verschiedenen Interessengruppen stattfinden.
Presseinformation EU-Kommission (10.03.2006)
Im Wortlaut: Bericht über die Durchführung der einzelstaatlichen Maßnahmen für die Koexistenz
Koexistenz: Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik
Koexistenz: Ein europäischer Flickenteppich (bioSicherheit)
10. März 2006
EU-Umweltminister: Diskussion über GVO-Zulassungspraxis
Der Rat der EU-Umweltminister hat auf seiner Sitzung am 9. März in Brüssel über die derzeitige Zulassungspraxis für gv-Pflanzen und daraus erzeugte Lebens- und Futtermittel diskutiert. So ging es etwa um die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), deren wissenschaftliche Gutachten zur Sicherheit der GVO-Produkte die Basis für Zulassungsentscheidungen sind. Einige Länder bemängelten, dass dabei die Expertise der nationalen Behörden nicht ausreichend berücksichtigt werde. Diskutiert wurde auch über die Rolle der EU-Kommission, die Entscheidungen über GVO-Zulassungen treffen kann, wenn es zuvor im Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit gegeben hat.
Die EU-Kommission will an der bestehenden Regelung festhalten. Sie gelte nicht nur bei GVO-Zulassungen und sei notwendig, um "nicht handlungsunfähig" zu werden, erklärte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. Zudem haben die Mitgliedstaaten dem Verfahren bei der GVO-Zulassung vor drei Jahren zugestimmt.
Konkrete Beschlüsse fassten die Umweltminister nicht. Angeregt wurde, bei der Sicherheitsbewertung durch die EFSA für mehr Transparenz zu sorgen. Die EU-Kommission sagte in diesem Punkt Unterstützung zu. Die Diskussion soll auf der nächsten Sitzung der EU-Umweltminister im Juni fortgesetzt werden.
EU-Praxis Zulassungen
Der lange Weg vom Antrag bis zur Entscheidung
Press Release Council Environment (GVO: Seite 10)
03. März 2006
EU-Kommission lässt Lebensmittel aus 1507-Mais zu
Die EU-Kommission hat Lebensmittel aus gv-Mais 1507 zugelassen. Der von den Unternehmen Pioneer und Dow AgroScience entwickelte Mais verfügt über Resistenzen gegen den Maiszünsler und andere Schadinsekten sowie gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat. Die Einfuhr von 1507-Mais sowie die Verwendung als Futtermittel waren bereits im November 2005 genehmigt worden. Der Anbau von 1507-Mais in der EU ist beantragt.
Mit ihrer heutigen Entscheidung folgt die Kommission den Ergebnissen der von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) durchgeführten Sicherheitsbewertung. Wie bisher in allen Zulassungsverfahren hatte dem Beschlussvorschlag der Kommission weder im "Ständigen Ausschuss", noch im Ministerrat eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsländer zugestimmt.
Datenbank Zulassungen: 1507-Mais (Lebensmittel)
Der lange Weg vom Antrag bis zur Entscheidung
02. März 2006
Anbau Bt-Mais 2006: Abnahmegarantie für Nachbarfelder
Die Agro-Unternehmen Monsanto und Pioneer Hi-Bred haben eine Ausweitung des Anbaus von gentechnisch verändertem Bt-Mais in Deutschland angekündigt. Nach ihren Angaben haben mehr als 100 landwirtschaftliche Betriebe eine Fläche von 1800 Hektar angemeldet, auf der im Frühjahr Bt-Mais mit einer gentechnisch erzeugten Resistenz gegen den Maiszünsler ausgesät werden soll. Damit werden sich mehr Landwirte "ein eigenes Bild davon machen, ob sich Bt-Mais für sie auszahlt," so eine Unternehmenssprecherin.
Insbesondere die im vergangenen Jahr praktizierten Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz haben sich als "wirksam erwiesen". Die Märkische Kraftfutter GmbH (Märka, Eberswalde) hatte 2005 ein Abnahmesystem für konventionellen Körnermais aus der Nachbarschaft von Bt-Maisfeldern entwickelt. Darin garantierte Märka die Abnahme dieser Maisernten zum Marktpreis. Voraussetzung war, dass die Bt-Mais anbauenden Landwirte sich vertraglich zur Einhaltung von Regeln der Guten fachlichen Praxis verpflichteten. So musste etwa ein Trennstreifen von 20 Metern zwischen Bt- und konventionellem Mais eingehalten werden. Die Wirksamkeit des Systems und der Koexistenzmaßnahen wurden 2005 durch unabhängige Gutachter überprüft.
Die Märka GmbH hat erklärt, auch 2006 gentechnisch veränderte und konventionelle Maispartien nach diesem Verfahren zu erfassen.
Das Märka-Modell
Regeln gesetzt: Gute fachliche Praxis
Pressinformation Monsanto / Pioneer Hi Bred

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