Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
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Meldungen aus der Europäischen Union


Januar 2007 Februar 2007 März 2007
28. Februar 2007
Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zum Gentechnik-Gesetz
Das Bundeskabinett hat einstimmig die von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnik-Gesetzes beschlossen. Nach langen internen Diskussionen ist damit die erste Hürde genommen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung des Gentechnik-Gesetzes umzusetzen. Fließen die Vorgaben des Eckpunktepapiers in das spätere Gesetz ein, wird sich an den derzeitigen Vorschriften beim Anbau von gv-Pflanzen nichts Wesentliches ändern.
Beim Anbau von gv-Mais wird künftig ein Abstand von 150 Metern zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen vorgeschrieben. Die Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, müssen besondere Regeln der Guten fachlichen Praxis einhalten und haften für wirtschaftliche Schäden, die infolge von Verstößen gegen diese Regeln entstehen. Auch für Schäden, die außerhalb der Abstandszonen durch GVO-Einträge hervorgerufen werden, haben die betroffenen Landwirte weiterhin einen Entschädigungsanspruch. Die gv-Pflanzen nutzenden Landwirte einer Region haften gemeinschaftlich, auch wenn sie persönlich kein konkretes Verschulden trifft. Dieses gesamtschuldnerische Risiko soll durch eine Selbstverpflichtung der Saatguthersteller übernommen werden.
Alle mit gv-Pflanzen bewirtschafteten Flächen müssen weiterhin in das Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) angemeldet werden. Allerdings sind für die allgemeine Öffentlichkeit nur noch Angaben zur jeweiligen Gemarkung zugänglich, nicht mehr zum Flurstück.
Für Freisetzungsversuche im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben sieht das Eckpunktepapier Präzisierungen einiger bisher strittiger Fragen vor. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass als Folge solcher Versuche keine GVO-Spuren in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen.
Die weitere Novellierung des Gentechnikrechts – Eckpunkte für einen fairen Ausgleich der Interessen (BMELV, 28.02.07)
Anbau Bt-Mais in Deutschland: Flächen, Regeln, Koexistenz
50, 150 oder 300 Meter: Wie weit der Pollen fliegt ...
27. Februar 2007
Gv-Stärkekartoffel: Noch kein Anbau 2007
Die von BASF Plant Science entwickelte Amflora-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung kann offenbar in diesem Jahr noch nicht in der EU angebaut werden. Wie der Informationsdienst Agrar Europe meldet, will die EU-Kommission vor der Entscheidung über die Zulassung eine Stellungnahme der Europäischen Arzneimittelagentur einholen. Es geht um das in der Kartoffel verwendete Antibiotikaresistenz-Markergen. Das entsprechende Antibiotikum (Kanamycin) soll nach einer aktuellen Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Veterinärmedizin eine stärke Bedeutung haben als bisher angenommen. Gv-Pflanzen sind in der EU nur zulassungsfähig, wenn vorhandene Antibiotikaresistenz-Marker keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte auch im Hinblick auf das Markergen jedoch keine Sicherheitsbedenken erkennen können, die einer Zulassung entgegen stehen.
Die Amflora-Kartoffel enthält nur Stärke des Amylopektin-Typs und liefert nachwachsende Rohstoffe für die Stärkeindustrie. Bereits 2007 sollte der Anbau beginnen. Unter Vorbehalt sind drei Anbauflächen in das Standortregister beim BVL eingetragen.
Datenbank Zulassungen: Amflora-Kartoffel
Streitfall Markergene
EFSA-Stellungnahme zu Antibiotikaresistenz-Markern
Steckbrief Amflora-Kartoffel
23. Februar 2007
Baden-Württemberg: Spuren von gv-Soja in vielen Lebensmitteln, aber keine Verstöße
Bei Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg wurden 2006 keine Verstöße gegen die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung festgestellt. In jedem dritten sojahaltigen Lebensmittel sind jedoch Spuren von gv-Soja nachweisbar. Die festgestellten GVO-Anteile lagen unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 Prozent, in den meisten Fällen (48 von 181 Proben) sogar unter 0,1 Prozent. Auch bei Sojalecithin wurden nur in 5 von 20 Produkten geringe GVO-Spuren gefunden. Maishaltige Lebensmittel sind häufiger "Gentechnik-frei" als in den Vorjahren: Nur in 10 von 136 Proben war 2006 gv-Mais nachweisbar. Mit einer Ausnahme lag der GVO-Anteil unter 0,1 Prozent.
Ausgelöst durch Funde von nicht zugelassenem gv-Reis LL601 in den USA wurden 195 Reisprodukte untersucht. In 31 Fällen war gv-Reis nachweisbar, überwiegend in Produkten aus dem Herkunftsland USA. In allen Fällen lag der GVO-Anteil unterhalb von 0,05 Prozent. In drei von 25 Reisprodukten aus China wurde ein chinesischer gv-Reis gefunden. Da in der EU kein gv-Reis zugelassen ist, sind auch geringste GVO-Spruren nicht zulässig.
Stichproben bei Papayas, Tomaten-, Zuckerrüben- und Kartoffelerzeugnisse blieben ohne Ergebnis. Dagegen war in fünf untersuchten Rapshonigen aus Kanada gv-Raps nachweisbar. Alle 37 Rapshonige aus Baden-Württemberg erwiesen sich als frei von gv-Bestandteilen. Insgesamt waren 653 Lebensmittelproben in die Kontrollen einbezogen.
Baden-Württemberg: Ergebnisse 2006
Lebenmittelüberwachung Gentechnik: Alle Bundesländer
Der Fall LL601-Reis. Fragen und Antworten
Pressemitteilung CVUA Freiburg (22.02.2007)
21. Februar 2007
EU-Umweltminister: Kein Ende des nationalen MON810-Verbots in Ungarn
Die EU-Kommission ist mit ihrem Versuch gescheitert, das nationale Anbauverbot für gv-Mais MON810 in Ungarn aufzuheben. Der insektenresistente MON810-Mais ist seit 1998 in der EU zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuletzt 2006 noch einmal bestätigt, dass keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, welche die Sicherheit von MON810-Mais in Zweifel ziehen könnten. Daraufhin hatte die EU-Kommission einen Beschluss vorbereitet, das nationale Anbauverbot in Ungarn aufzuheben. Dieser wurde im EU-Umweltministerrat mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt. Nach den gemeinsamen EU-Rechtsvorschriften sind nationale Verbote nur möglich, wenn sie mit wissenschaftlich fundierten Sicherheitsvorbehalten begründet werden können.
MON810-Mais wurde 1998 auf Basis der damals gültigen Rechtsvorschriften zugelassen. Noch in diesem Jahr muss die Neuzulassung auf Grundlagen der neuen Bestimmungen beantragt werden. Voraussetzung für die Neuzulassung ist eine erneute Sicherheitsbewertung. Mehrere Länder wollen offenbar den Ausgang dieses Verfahrens abwarten, bevor sie über die Zulässigkeit nationaler Verbote entscheiden.
Datenbank Zulassungen: MON 810
Zulassungspraxis in der EU
09. Februar 2007
2007: Anbau von gv-Mais in Deutschland steigt
Im kommenden Jahr wird in Deutschland vermutlich mehr gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut als im Vorjahr. Drei Monate vor der Aussaat Ende April / Anfang Mai ist eine Anbaufläche von 3774 Hektar beim Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet. Es ist zu erwarten, dass nur ein Teil dieser Flächen später mit Bt-Mais bepflanzt wird, da viele Landwirte vorsorglich mehr Flächen melden als sie tatsächlich benötigen. Dennoch dürfte der Bt-Maisanbau die 970 Hektar aus 2007 übersteigen. Auch die Zahl der Standorte (224) liegt über dem Vorjahr (106).
Erneut konzentriert sich der Bt-Maisanbau auf die östlichen Bundesländer. An der Spitze liegt Brandenburg (2162 ha) vor Mecklenburg-Vorpommern (746 ha), Sachsen (590 ha) und Sachsen-Anhalt (230 ha). Offenbar sehen in diesen Regionen viele Landwirte Bt-Mais als wirksames und wirtschaftliches Mittel zur Bekämpfung des Maiszünslers. Auch in der Saison 2007 gelten weiterhin die strengen, noch von der rot-grünen Bundesregierung durchgesetzten Haftungsbestimmungen. Noch nicht ins Standortregister eingetragen sind Freisetzungsversuche mit gv-Pflanzen. Diese Flächen können bis drei Tage vor dem Ausbringen gemeldet werden.
Anbau gv-Pflanzen in Deutschland 2007
Anbau gv-Mais: Regeln der Guten fachlichen Praxis
Standortregister (BVL)
06. Februar 2007
Kennzeichnung auch für tierische Lebensmittel: Eine Million Unterschriften
In Brüssel wurde eine Petition mit einer Million Unterschriften an EU-Gesundheitskommissar Kyprioanou übergeben. Darin wird gefordert, eine Kennzeichnungspflicht auch für tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier einzuführen, wenn die Tiere Futtermittel aus gv-Pflanzen erhalten haben. Die Unterschriften wurden in 21 Ländern von Greenpeace und weiteren Umwelt- und Verbraucherverbänden gesammelt. Derzeit sind tierische Lebensmittel im Hinblick auf gv-Futtermittel von der Kennzeichnung ausgenommen. Für einen großen Anwendungsbereich von gv-Pflanzen gelte die politisch garantierte Wahlfreiheit der Verbraucher nicht, so die Kritiker.
Sollte die Kennzeichnungspflicht jedoch auf tierische Lebensmittel ausgeweitet werden, müssten zahlreiche Produkte gekennzeichnet werden. Jährlich führt die EU etwa 23 Millionen Tonnen Sojaschrot und weitere 15 Tonnen Sojabohnen ein, die überwiegend zu Futtermitteln verarbeitet werden. Die Sojaimporte bestehen im Regelfall zu einem großen Teil aus gv-Sojabohnen, so dass derzeit sojahaltiges Mischfutter fast immer gekennzeichnet ist. Würden die Forderung der Petition umgesetzt, wären auch die damit erzeugten Lebensmittel wie Fleisch kennzeichnungspflichtig. Das könnte nach Ansicht vieler Beobachter zu einem Gewöhnungseffekt bei den Verbrauchern führen. Andere erwarten als Folge einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf tierische Lebensmittel eine steigende Nachfrage nach "gentechnik-freien" Futtermitteln.
Futtermittel: "Mit Gentechnik" ist der Regelfall
Leitfaden Kennzeichnung: Die Ausnahmen
Deutscher Raiffeisenverband (Presse/Stellungnahmen)

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