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Meldungen aus der Europäischen Union |
| 25. Mai 2007 | | Großflächige Freisetzung von gv-Kartoffeln genehmigt | Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat großflächige Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffeln genehmigt. Die von BASF Plant Science entwickelte Kartoffel liefert ausschließlich Amylopektin-Stärke, die sich für viele industrielle Anwendungszwecke besser eignet als normale Kartoffelstärke. Das Unternehmen darf in den Jahren 2007 und 2008 auf einer Fläche von insgesamt 155 Hektar an drei Standorten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Amflora-Kartoffeln im Freiland auspflanzen. Nach Auffassung des BVL ist der Freisetzungsversuch ohne Risiko für Mensch, Tier und Umwelt. Die Behörde hat jedoch vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. So muss zum nächsten konventionellen Kartoffelfeld ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Im Jahr nach dem Versuch ist das Feld auf nachwachsende Kartoffeln zu kontrollieren. Eine kommerzielle Verwertung der auf den Versuchsfeldern geernteten Kartoffeln hat das BVL untersagt.
Schon vor längerer Zeit hatte BASF den Anbau der Amflora-Kartoffel und ihre Verwertung zu industriellen Zwecken beantragt. Die Sicherheitsbewertung ist abgeschlossen, die Zulassungsentscheidung der Europäischen Union steht jedoch aus. Sie hatte sich verzögert, da es unterschiedliche Auffassung über das in der Amflora-Kartoffel verwendete Antibiotikaresistenzmarker-Gen gegeben hatte. Inzwischen hat die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sich noch einmal damit beschäftigt und ist erneut zu dem Ergebnis gekommen, dass von dem Markergen kein Risiko ausgeht. Sollte die EU-Kommission die Amflora-Kartoffel vor Abschluss des Versuchs zulassen, wäre eine kommerzielle Verwertung der daraus stammenden Kartoffeln möglich.
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| 22. Mai 2007 | | Gießen: Sortenversuche zerstört. Weitere Aktionen angekündigt. | In der Nacht zum Montag haben in Gießen Unbekannte große Teile eines Versuchsfeldes mit gentechnisch verändertem Mais zerstört. Auf 700 Quadratmetern führte das Institut für Pflanzenzüchtung der Universität Gießen dort Sortenversuche mit etwa 60 verschiedenen Maissorten durch, darunter acht gentechnisch veränderten. Diese sogenannte Wertprüfung ist Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsverfahrens, das alle neuen Pflanzensorten durchlaufen müssen. Auftraggeber der Versuche in Gießen ist das Bundessortenamt Hannover. Gegen die Täter wurden Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gestellt.
Erneut hat die Initiative "Gendreck-weg" zu "Feldbefreiungen" aufgerufen. Die diesjährigen Aktionstage finden am 20.-22. Juli im Oderbruch statt. In der Region werden große Flächen mit Bt-Mais bewirtschaftet, den die Landwirte dort seit mehreren Jahren einsetzen. Auch im Umfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm Anfang Juni ist mit Feldzerstörungen zu rechnen. Im Internet wird angekündigt, am 3. Juni an "möglichst vielen Genfeldern aufzutauchen, um die dort wachsenden Genpflanzen platt zu machen." An diesem "Aktionstag Globale Landwirtschaft" ist in Rostock eine Großdemonstration geplant sowie "Besuche von Genfeldern" und Protestaktionen gegen das Agro-Biotechnikum in Groß-Lüsewitz.
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| 22. Mai 2007 | | Demonstration gegen Freilandversuche in Gatersleben: IPK verteidigt Vielfalt der Forschungsansätze | Etwa 200 Teilnehmer haben in Gatersleben gegen Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen und Erbsen auf dem Gelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) demonstriert. Der Protest richtete sich vor allem gegen die Nachbarschaft zu den Vermehrungsflächen der Genbank, die zum IPK gehört. Die Genbank, eine der größten der Welt, besitzt eine Sammlung von etwa 150.000 Samenmustern. Um diese genetischen Ressourcen zu erhalten, wird ein Teil der Muster regelmäßig im Freiland vermehrt. Die Samen werden Forschen in aller Welt unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Kritiker sehen in Freisetzungsversuchen mit gv-Pflanzen in der "Wiege des Saatguts" eine besondere Gefahr, da es infolge von Auskreuzungen und Vermischungen zu GVO-Einträgen in die Saatgutbestände kommen könnte. Wie jedoch Prof. Andreas Graner, Direktor des IPK und vorher Leiter der Genbank, gegenüber der Presse betonte, "garantiert die Genbank seit über 60 Jahren die Reinheit und Erhalt der Muster." Es sei Vorraussetzung für die Arbeit der Genbank, durch Einhaltung von Sicherheitsabständen und andere Maßnahmen jede Vermischung der Muster zu verhindern. Um das Institut durch die emotionalisierte Diskussion nicht weiter zu belasten, führt das IPK im Jahr des Freisetzungsversuchs auf seinem Gelände keinen Vermehrungsanbau mit Erbsen durch. Graner unterstrich, "dass zur Bewahrung der genetischen Vielfalt der Kulturpflanzen auch das Verständnis und Wissen von den Prozessen auf molekularer Ebene" gehöre. Die Gentechnik sei eine "essentielle Methode bei der Aufklärung molekularer Zusammenhänge."
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| 14. Mai 2007 | | Bundesforschungsanstalten: Auch 2007 Anbauversuche zur Koexistenz | Das Forschungsprogramm Koexistenz wird auch 2007 mit praktischen Feldversuchen fortgesetzt. In diesem Jahr wird dazu an fünf Standorten auf einer Fläche von insgesamt 22,8 Hektar gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut. Wie schon in den Vorjahren zielen die Versuche darauf ab, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz des Anbaus von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais zu entwickeln und auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Dabei geht es etwa um Mindestabstände oder den Einfluss von Zwischenkulturen.
Das von der damaligen Verbraucherministerin Renate Künast initiierte Forschungsprogramm wird von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) koordiniert. An der Versuchsdurchführung sind mehrere Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern beteiligt. Die 2005 begonnen Feldversuche sollen bis 2009 weitergeführt werden. Derzeit sind auch bei anderen Kulturarten Feldversuche zur Koexistenz in der Diskussion. Gerade bei Raps sei es wichtig, "lange vor der Zulassung gentechnisch veränderter Sorten mit der Koexistenzforschung zu beginnen", so FAL und BBA (Biologische Bundesanstalt) in einer gemeinsamen Presseerklärung. Bei der Ernte können beträchtliche Mengen an Rapssamen auf dem Feld verbleiben und über mehrere Jahre im Boden überdauern.
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| 10. Mai 2007 | | Imker-Klagen gegen Bt-Mais: Widersprüchliche Urteile | Klagen von Imkern gegen den Anbau von Bt-Mais in der Nähe ihrer Bienenstöcke haben zu entgegengesetzten Urteilen geführt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder wies den Antrag eines Imkers als unbegründet zurück, da "nichts dafür spricht, dass die Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit seiner Imkereiprodukte durch den in unmittelbarer Nachbarschaft angebauten Mais MON810 eingeschränkt sein könnte." Anders das Verwaltungsgericht Augsburg, das der Klage eines Imkers entsprach und das Land Bayern verpflichtete, den auf einem benachbarten Versuchsfeld angebauten Bt-Mais vor der Blüte zu ernten oder dessen Blüten abzuschneiden. Das Gericht wertete Honig, der Pollen aus gv-Mais enthält, als gentechnisch verändertes Lebensmittel, das "weder verkehrsfähig, noch gebrauchsfähig sei". Im Honig des Imkers, der in einer Entfernung von 1500 bis 2200 Metern zum Versuchsfeld ein Bienenhaus betreibt, war 2005 Bt-Maispollen nachgewiesen worden. Dadurch werde der Antragsteller in seinen "Rechten auf Schutz der Gesundheit und in seinem Recht auf gentechnikfreie Wirtschaftsweise verletzt."
Dagegen stuften die Frankfurter Richter Pollen im Honig nicht als "vermehrungsfähigen Organismus" ein. Somit sei Honig, der Bt-Maispollen enthält, kein Lebensmittel, das nach gentechnikrechtlichen Vorschriften zugelassen werden müsse oder besonderen Kennzeichnungsvorschriften unterliege. Weitere Klagen von Imkern gegen den Anbau von Bt-Mais sind noch nicht entschieden.
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| 09. Mai 2007 | | MON810-Mais: Verkauf von Saatgut in Deutschland untersagt | Saatgut von gentechnisch verändertem Mais MON810 darf in Deutschland vorerst nicht weiter vertrieben werden. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dem Agro-Biotechunternehmen Monsanto mitteilte, ist ein Saatgutverkauf erst dann wieder erlaubt, wenn das Unternehmen einen geeigneten Monitoringplan vorlegt. Damit sollen mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt beobachtet und rechtzeitig erkannt werden.
MON810-Mais ist die einzige gv-Pflanze, die derzeit in den EU-Ländern kommerziell angebaut wird. In Deutschland sind fünf Maissorten zugelassen, die auf MON810 zurückgehen. Für die laufende Anbausaison hat die Vertriebseinschränkung jedoch kaum Auswirkungen. Die diesjährige Aussaat von Mais ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Einschränkungen beim Anbau und bei der Verwertung der Ernte hat das BVL nicht angeordnet.
Das BVL begründet die angeordneten Maßnahmen mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über mögliche Umweltgefahren durch MON810-Mais. Ein mehrjähriges, von der Bundesregierung gefördertes Forschungsprogramm hatte jedoch keine Hinweise für derartige Risiken gefunden.
MON810-Mais ist seit 1998 in der EU gentechnikrechtlich zugelassen. Inzwischen ist diese Zulassung ausgelaufen und muss neu beantragt werden. Im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens wird eine umfangreiche Sicherheitsbewertung nach aktuellem Stand der Wissenschaft durchgeführt. Voraussetzung für die Zulassung ist auch ein Monitoringplan, der von den zuständigen Behörden zu genehmigen ist. Eine mögliche Neuzulassung von MON810 auf Basis der gültigen EU-Vorschriften würde die angeordneten Vertriebseinschränkungen aufheben.
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| 08. Mai 2007 | | Entwurf zum Gentechnik-Gesetz: Wenig Änderungen | Das seit langem von der Regierungskoalition angekündigte neue Gentechnik-Gesetz nimmt konkrete Formen an. Wie aus einem jetzt bekannt gewordenen Referentenentwurf hervorgeht, soll sich beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gegenüber den bestehenden Regelungen nichts Entscheidendes ändern. Auch künftig haben konventionelle Landwirte grundsätzlich ein Anrecht auf Entschädigung der wirtschaftlichen Verluste, die ihnen durch Auskreuzungen benachbarter gv-Pflanzen entstehen. Allerdings präzisiert der Entwurf, dass ein solcher Schadensfall nur bei GVO-Einträgen über dem für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwert von 0,9 Prozent vorliegt. Überschreitungen geringerer GVO-Einträge, zu denen sich ein Landwirt gegenüber den Abnehmern seiner Ernteprodukte verpflichtet hat, sind nicht entschädigungspflichtig.
Auch ein erster Entwurf für eine Verordnung über die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen liegt vor. Darin werden die besonderen Regeln festgelegt, die bei Aussaat, Anbau, Ernte und Transport von gv-Pflanzen einzuhalten sind. Bei Mais soll künftig zwischen einem Feld mit gv-Mais und einem benachbarten konventionellen Maisfeld ein Mindestabstand von 150 Metern liegen. Nach dem derzeitigen Forschungsstand, so die Begründung des Entwurfes, seien bei diesem Wert im Regelfall GVO-Einträge weit unterhalb der 0,9 Prozent-Schwelle zu erwarten. Landwirte, die gv-Mais anbauen, müssen alle Nachbarn bis zu einer Entfernung von 225 Metern über ihr Vorhaben informieren. Ein Feld mit gv-Mais darf im Folgejahr nicht erneut mit gv-Mais bewirtschaftet werden.
Die Entwürfe des Gentechnik-Gesetzes und der Verordnung über die Gute fachliche Praxis entsprechen weitgehend den von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer vorgelegten Eckpunkten, die im Februar vom Bundeskabinett einstimmig beschlossen wurden. Das neue Gentechnik-Gesetz soll noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung verabschiedet werden. Danach folgen Beratungen in Bundesrat und Bundestag.
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| 04. Mai 2007 | | Freisetzung von gv-Futtererbsen hat begonnen | In Sachsen-Anhalt hat die Freisetzung gentechnisch veränderter Erbsen durch die Firma Novoplant begonnen. Am Donnerstag wurden auf einer 100 Quadratmeter großen Fläche des Leibnitz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben die Erbsensamen ausgesät. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte die Freisetzung von insgesamt 600 Pflanzen zu Forschungszwecken in der vergangenen Woche unter Auflagen genehmigt. Die gv-Erbsen produzieren infolge eines eingeführten Genkonstruktes in ihren Samen Antikörper, die als Futtermittelzusatz Schweine vor bestimmten Infektionskrankheiten schützen sollen. Mit der Freisetzung soll überprüft werden, ob die Pflanzen sich im Freiland anders verhalten als im Gewächshaus. Außerdem soll Pflanzenmaterial gewonnen werden, um damit Tierversuche durchzuführen. Das BVL sieht in der Freisetzung keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt. Erbsen sind überwiegend Selbstbestäuber und Auskreuzungen von daher wenig wahrscheinlich. Zudem werden im Pollen der gv-Erbsen keine Antikörper gebildet. Sicherheitshalber muss der Anbau konventioneller Erbsen mindestens 1000 Meter von der Versuchsfläche entfernt sein.
Etwa 75.000 Bürger hatten sich durch ihre Unterschriften gegen den Freisetzungsversuch ausgesprochen. Befürchtet wird vor allem, dass gv-Erbsen in die Bestände der benachbarten Genbank einkreuzen könnten. Das IPK wird im Jahr der Freisetzung vorsorglich keine zum Sortiment der Genbank gehörenden Erbsen im Freiland kultivieren.
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