Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 06:33 Uhr
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Meldungen aus der Europäischen Union


Mai 2007 Juni 2007 Juli 2007
29. Juni 2007
Brandenburg: Niederlage für Bio-Imker
Auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist ein Bio-Imker damit gescheitert, den Anbau von gv-Mais in der Nähe seiner Bienenstöcke zu untersagen. Eine Beschwerde gegen ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) hatte keinen Erfolg. Der Imker hatte befürchtet, seine Bienen könnten die zwischen 900 und 2500 Meter entfernten Felder mit gv-Mais anfliegen und den dort aufgenommenen Pollen in den Honig eintragen.
Wie das Gericht in seinem Urteil ausführte, sei es fraglich, "ob die Auffassung des Imkers zutreffe, dass sein Honig durch den vermutlich minimalen Eintrag von Pollen der gentechnisch veränderten Maispflanzen seine Verkehrsfähigkeit verliere. Jedenfalls dürften die aus dem Grundsatz der Koexistenz zwischen die Gentechnik nutzender, herkömmlicher und ökologischer Wirtschaftsweise folgenden Vorsorgepflichten der Landwirte nicht so weit gehen, dass sie auf die Befruchtung der Maispflanzen und damit auf die Ernte verzichten müssten. Vielmehr sei es dem Imker zuzumuten, seine Bienen für die relativ kurze Zeit der Maisblüte an einen Standort zu versetzen, von dem aus die Bienen die Gen-Maisfelder nicht erreichen."
Bio-Imker contra „Gen-Mais“. Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Gv-Mais: Eine Gefahr für Bienen und Honig? Fragen und Antworten
28. Juni 2007
Ministerrat vertagt Entscheidung über Amflora-Kartoffel
Der Rat der europäischen Umweltminister hat auf seiner heutigen Sitzung in Luxemburg nicht über die Zulassung der von BASF Plant Science entwickelten gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung entschieden. Die auf der Tagesordnung vorgesehene Abstimmung wurde verschoben.
Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, den Anbau der Amflora-Kartoffel zu genehmigen. Dabei stützte sich die Kommission auf die Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hatte sich erneut mit der Kartoffel beschäftigt, nachdem ein darin als Marker verwendetes Antibiotikaresistenz-Gen (nptII) in die Kritik geraten war. In der EU sind solche Gene in kommerziell genutzten gv-Pflanzen nur erlaubt, wenn sie keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben. Die EFSA sah diese Voraussetzung als erfüllt an, obwohl das entsprechende Antibiotikum (Kanamycin) in der Tier- und Humanmedizin gegen bestimmte Infektionskrankheiten verwendet wird. Eine Übertragung des Markergens von der gv-Kartoffel auf Mikroorganismen sei extrem unwahrscheinlich, so dass die Wirksamkeit des Antibiotikums nicht gefährdet sei.
Die erste Abstimmung über die Zulassung der Amflora-Kartoffel im "Ständigen Ausschuss" hatte keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Zulassung ergeben. Der Rat der Umweltminister kann nun bis zum 13. September 2007 eine Entscheidung mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit treffen. Kommt diese nicht zustande, wird die EU-Kommission die Kartoffel zulassen. Es wäre die erste gv-Pflanze, die seit 1998 für den Anbau in der EU zugelassen wird. Die Amflora-Kartoffel soll ausschließlich als nachwachsender Rohstoff für die Stärkeindustrie verwendet werden.
Datenbank Zulassungen: Amflora Kartoffel
Steckbrief Amflora-Kartoffel
Streitfall Markergene: Gefahr durch Gentransfer?
27. Juni 2007
Urteil aufgehoben: Imker muss Feld mit gv-Mais tolerieren
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Anspruch eines Imkers zurückgewiesen, den Anbau von gv-Mais in der Nähe seines Bienenstocks zu untersagen. Damit wurde ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg von Anfang Mai aufgehoben. Dieses hatte verfügt, den gv-Mais eines Versuchsfeldes vor der Blüte zu ernten oder alle Blütenfahnen zu entfernen.
Zur Begründung wies der Gerichtshof darauf hin, dass Pollen aus gv-Mais allenfalls in "unbeabsichtigten und technisch unvermeidbaren Spuren" im Honig vorhanden sei. Ein solcher Honig unterliege nicht der Kennzeichnungspflicht, da der gesetzlich festgelegte Schwellenwert nicht erreicht werde. Der Anbau von gv-Mais führe nicht zu einer "wesentlichen Beeinträchtigung" des Honigs. Das Feld, auf dem die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Anbauversuche mit gv-Mais MON810 durchführt, liegt 1,5 bis 2 Kilometer vom Bienenstock des klagenden Imkers entfernt. Die Pflichten der guten fachlichen Praxis seien beachtet worden, so der Gerichtshof.
In dem Eilverfahren konnte nicht geklärt werden, ob der im Honig eingeschlossene Pollen als "Organismus" im Sinne der gesetzlichen Definition anzusehen sei. Der Pollen sei nicht mehr vermehrungsfähig und könne daher kein Genmaterial übertragen, führte ein Gutachter aus. Für die Vertreter des klagenden Imkers sei dieses wissenschaftlich nicht geklärt und Pollen aus gv-Mais MON810 müsse daher als "gentechnisch veränderter Organismus" eingestuft werden. Für diese Verwendung gebe es keine gentechnikrechtliche Zulassung. MON810 ist für den Anbau zugelassen sowie in Form verarbeiteter Lebens- und Futtermittel, jedoch nicht für den direkten Verzehr als GVO. Ausschlaggebend für das Urteil des Gerichtshofs war jedoch, dass durch den Anbau von gv-Mais auf dem Versuchsfeld das Interesse des Imkers, Honig zu erzeugen und zu vermarkten, nicht wesentlich beeinträchtigt werde.
Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs; 25.06.2007
Gv-Mais: Eine Gefahr für Bienen und Honig? Fragen und Antworten
25. Juni 2007
Koexistenz-Versuche: Bt-Maisfeld zerstört
Wie schon im Vorjahr sind Teile eines Versuchsfelds mit Bt-Mais in Forchheim (Baden-Württemberg) zerstört worden. In der Nacht zum Samstag sind radikale Gentechnik-Gegner auf das Feld eingedrungen und haben Maispflanzen zertrampelt. Ein Sprecher des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums sagte, es sei eine "erhebliche Fläche" zerstört worden.
Das Versuchsfeld gehört zu einer mehrjährigen Versuchsreihe, in der praktische Fragen der Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Maisanbau untersucht werden sollen. Dabei geht es etwa um Mindestabstände, den Einfluss von Zwischenflächen oder der Ausrichtung der Maisreihen zueinander. Die von der damaligen Verbraucherministerin Renate Künast initiierten Anbauversuche zur Koexistenz werden von der bundeseigenen Forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) koordiniert. Bei den an mehreren Standorten durchgeführten Versuchen wird nicht nur gv-Mais eingesetzt, sondern auch ein Testsystem aus verschiedenen Maissorten mit unterschiedlicher Körnerfarbe.
Feldversuche zur Koexistenz (Pressemitteiling BBA und FAL 09.05.2007)
Gespräch mit dem Gerhard Rühl (FAL), dem Koordinator der Versuche (bioSicherheit)
Abstandsflächen: 50, 150 oder 300 Meter?
19. Juni 2007
Frankreich: Anbau von MON810-Mais weiter erlaubt
Frankreich wird den Anbau von gentechnisch verändertem Bt-Mais MON810 nicht einschränken und damit dem Beispiel von Deutschland und anderen EU-Ländern nicht folgen. Deutsche Behörden hatten Anfang Mai den Vertrieb von MON810-Saatgut verboten und künftig von der Einhaltung bestimmter Auflagen abhängig gemacht. Die französischen Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft hatten daraufhin die nationale Biotechnologie-Kommission beauftragt, die Zulassung von MON810-Mais aus dem Jahre 1998 erneut zu überprüfen. Nach Auffassung der Kommission gibt es keine Anhaltspunkte, welche die damalige Bewertung der Umweltsicherheit in Frage stellen. "Da es keine Gefahr gibt, wird der Anbau in Frankreich nicht unterbunden", sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministers.
2007 wird in Frankreich Bt-Mais auf 25 bis 30.000 Hektar angebaut. Ein Standortregister wie in Deutschland, in das alle Flächen mit gv-Pflanzen eingetragen werden müssen, ist in diesem Jahr noch nicht vorgeschrieben.
Gv-Pflanzen in der EU: Anbau in fünf Ländern auf 100.000 Hektar
Deutschland: Anbau von gv-Mais offiziell auf 2.650 Hektar
12. Juni 2007
Neue EU-Öko-Verordnung: Kein strengerer GVO-Schwellenwert für Öko-Produkte
Die EU-Agrarminister haben heute eine Neufassung der EU-Öko-Verordnung beschlossen. Darin werden auch einige Vorschriften zur Gentechnik neu geregelt oder präzisiert. Zwar bleibt der bewusste Einsatz gentechnisch veränderter Organismen bei Bio-Lebenmitteln grundsätzlich verboten. Zufällige, technisch unvermeidbare Spuren von zugelassenen GVOs bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent sind jedoch auch bei Bio-Produkten weiterhin erlaubt, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist. Einige Umweltverbände, aber auch das EU-Parlament hatten einen deutlich strengeren GVO-Schwellenwert für Bio-Produkte gefordert. Die Verbände des ökologischen Landbaus hatten sich dagegen für einheitliche Schwellenwerte bei ökologischen und konventionellen Lebensmitteln ausgesprochen. Ein strengerer Schwellenwert für Bio-Produkte hätte zu einem höheren Kontrollaufwand und damit steigenden Kosten geführt.
Zusatzstoffe und Enzyme, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt worden sind, dürfen künftig auch bei Bio-Produkten verwendet werden, sofern solche Stoffe aus konventioneller Produktion nicht mehr erhältlich sind. Diese Regelung der neuen EU-Öko-Verordnung lehnen die Verbände des ökologischen Landbaus ab.
Gegen die neue Öko-Verordnung haben die Ungarn, Belgien, Italien und Griechenland gestimmt.
Neue Verordnung für die ökologische Lebensmittelwirtschaft in Europa (Presseinformation 12.06.07)
Leitfaden Kennzeichnung: Bio-Produkte
04. Juni 2007
EU-Kommission: Zulassung für blaue Nelke
Das australische Unternehmen Florigene darf gentechnisch veränderte Nelken in die EU einführen und als Schnittblumen verkaufen. In die Nelke mit dem Markennamen Moonlite sind Gene aus der Petunie eingeführt, die zu einer Blaufärbung führen. Ein Anbau dieser blauen Nelken in der EU ist nicht erlaubt. Die EU-Kommission hat die Zulassung auf Basis einer Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ausgesprochen. Wie üblich gab es bei den vorangegangenen Abstimmungen keine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsländer für oder gegen den Zulassungsantrag.
Die blauen Moonlite-Nelken müssen auf der Packung oder in den Begleitpapieren den Hinweis tragen: "Dieses Produkt ist eine genetisch veränderte Nelke" sowie "Nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr". Die Zulassung wird erst wirksam, wenn Florigene ein Nachweisverfahren zur Verfügung stellt und dieses vom zuständigen Europäischen Referenzlabor geprüft wurde. Florigene ist weltweit führend bei der Nutzung von gentechnischen Verfahren bei der Züchtung von Schnittblumen. Bevorzugtes Ziel ist die Blaufärbung von Blumenarten, bei denen bisher keine blauen Blüten möglich waren wie Rosen, Nelken und Chrysanthemen.
Datenbank Zulassungen: Moonlite Nelke

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