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Meldungen aus der Europäischen Union |
| 26. September 2007 | | Keine Mehrheiten im Ministerrat: Produkte aus drei gv-Maislinien vor der Zulassung | Lebens- und Futtermittel aus drei weiteren gv-Maislinien stehen vor der Zulassung in der EU. Erneut hat die Abstimmung im EU-Agrarministerrat heute nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit ergeben. Die EU-Kommission hatte in allen drei Fällen empfohlen, den Anträgen zuzustimmen und war dabei den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gefolgt. Da sich die Mitgliedstaaten im Ministerrat nicht einigen konnten, muss nun die Kommission eine Entscheidung treffen.
Wie zuvor in ähnlichen Fällen sind Zulassungen zu erwarten. Sie betreffen Lebens- und Futtermittel aus drei verschiedenen gv-Maislinien. Der von Pioneer Hi-Bred und anderen Unternehmen entwickelte gv-Mais 59122 (Herculex) besitzt Resistenzen gegen den Maiswurzelbohrer, einen in USA und einigen europäischen Ländern verbreiteten Schädling, und gegen einen Herbizid-Wirkstoff. Er wird in Nordamerika angebaut. Bei der Einfuhr von Maisfuttermitteln nach Europa hatte es wiederholt Probleme gegeben, da in den Lieferungen Spuren von 59122-Mais gefunden wurde. Bei den anderen gv-Maislinien handelt es sich um Kreuzungen zweier jeweils bereits in der EU zugelassener Produkte: 1507xNK603 sowie NK603xMON810. Sie verfügen ebenfalls über Resistenz gegen Insekten und Herbizide. Alle Anträge schließen den Anbau in der EU aus.
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| 24. September 2007 | | Gv-Sojabohnen: "Öko-Test" findet Spuren in zahlreichen Lebensmitteln | Bei einer im Auftrag der Zeitschrift Öko-Test durchgeführten Untersuchung konnten in etwa zwei Dritteln der sojahaltigen Lebensmittel Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen nachgewiesen werden. In keinem Fall wurde der Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten, bis zu dem zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von zugelassenen gv-Sojabohnen ohne Kennzeichnung toleriert werden. Bei der Mehrzahl der von Öko-Test untersuchten Sportler- und Diätprodukte, Tofu, Soja-Drinks oder –Yoghurts bewegten sich die gemessenen GVO-Anteile im "Spurenbereich": Sie lagen an oder unterhalb der Nachweisgrenze und waren zum Teil so niedrig, dass keine genauen Werte bestimmt werden konnten. Nur in 13 von 92 Proben fanden sich messbare GVO-Anteile bis zu 0,3 Prozent. Auch in zehn von 19 untersuchten Bioprodukten waren Spuren von gv-Sojabohnen nachweisbar.
Damit bewegt sich Öko-Test im Rahmen der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung: Bei mehreren Tausend untersuchter sojahaltiger Lebensmittel fanden die auf GVO-Nachweise spezialisierten Labore der Bundesländer nur vereinzelt Überschreitungen der 0,9-Prozent-Schwelle. Etwa ein Drittel der Proben war "positiv" mit GVO-Anteilen deutlich unterhalb des Schwellenwerts.
Die bei GVO-Untersuchungen eingesetzten Verfahren liefern keine exakten Messergebnisse. Vor allem bei niedrigen GVO-Anteilen an der technischen Nachweisgrenze liegen die Werte oft in einem großen Schwankungsbereich.
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| 20. September 2007 | | Gv-Zuckerrüben: Lebens- und Futtermittel vor der Zulassung | Die EU-Kommission hat angekündigt, in den nächsten Monaten Lebens- und Futtermittel aus einer gentechnisch veränderten Zuckerrübe zuzulassen. Wie in allen bisherigen Zulassungsverfahren hatte im April 2007 die Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten ergeben. Nun hat der Ministerrat den Antrag ohne weitere Beratung an die EU-Kommission weitergeleitet. Wie ein Sprecher in Brüssel mitteilte, wird die Kommission in wenigen Monaten die Zulassung erteilen. Die Kommission ist dabei verpflichtet, sich nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung zu richten. Die Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) waren zu dem Ergebnis gekommen, dass Produkte aus der gv-Zuckerrübe genau so sicher sind wie herkömmliche Produkte.
Die von den Unternehmen Monsanto und KWS Saat AG entwickelte Zuckerrübe besitzt eine Resistenz gegen Herbizide. Damit soll die Unkrautbekämpfung erheblich vereinfacht werden. Diese H7-1-Zuckerrübe wird in den USA regional begrenzt angebaut. 2008 soll das Saatgut auf den Markt kommen. Bei der Verarbeitung der Zuckerrüben fallen Zuckerrübenschnitzel an, die als Futtermittel verwertet werden. Liegt die Zulassung für die EU vor, können Zucker oder Futtermittel aus H7-1-Rüben eingeführt werden. Ein Anbau in der EU ist vorerst nicht geplant.
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| 18. September 2007 | | Spanien: Anbau von Bt-Mais deutlich gestiegen | Die mit gentechnisch verändertem Bt-Mais bewirtschaftete Fläche ist in Spanien um 40 Prozent gestiegen und beträgt in der Anbausaison 2007 75.148 Hektar. Knapp die Hälfte dieser Flächen liegt in der nordwestspanischen Region Aragonien. Dort beläuft sich der Anteil von Bt-Mais an der Maiserzeugung auf 40 Prozent. In Katalonien entfällt bereits mehr als die Hälfte (53,6%) des regionalen Maisanbaus auf Bt-Mais. Die Flächen summieren sich dort auf 23.000 Hektar. Erstmals wurde 2007 auch auf den Balearen Bt-Mais ausgesät. Die Zahlen gehen auf Erhebungen des spanischen Landwirtschaftsministeriums zurück und wurden von ANTAMA, einer Stiftung zur Anwendung neuer Technologien in der Landwirtschaft, veröffentlicht.
In Regionen mit starkem Maiszünsler-Befall ist der Anbau von Bt-Mais für die Landwirte wirtschaftlich attraktiv. Nach Angaben der katalanischen Regionalregierung verringert Bt-Mais die durch den Schädling bedingten Ertragsausfälle erheblich und ermöglicht so Ertragssteigerungen bis zu einer Tonne je Hektar. Zudem sei bei Bt-Mais eine um 83 Prozent geringere Belastung mit Pilzgiften (Mykotoxine) festgestellt worden. Bei Befall durch die Maiszünsler-Raupen, die sich in die Stängel der Pflanzen bohren, nimmt in den Maisbeständen die Wahrscheinlichkeit von Pilzinfektionen zu. Einige dieser Pilze produzieren giftige Stoffwechselprodukte. Als Folge des reduzierten Zünsler-Befalls gehen bei Bt-Mais auch die Pilzerkrankungen zurück.
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| 13. September 2007 | | Europäischer Gerichtshof: Regionale Anbauverbote für gv-Pflanzen sind unzulässig | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in Oberösterreich erlassene Verbot für den Anbau von gv-Pflanzen endgültig für unzulässig erklärt. Es bestätigt damit das Urteil aus erster Instanz. Das Bundesland Oberösterreich hatte 2002 mit einem Gesetz den Anbau von gv-Pflanzen generell verboten. Die EU-Kommission lehnte diese Maßnahme als Verstoß gegen die europäischen Rechtsvorschriften ab. "Gentechnik-freie" Zonen seien nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen möglich. Die Klage, die Oberösterreich mit Unterstützung des österreichischen Bundesregierung vor den EuGH einlegte, wurde in beiden Instanzen abgewiesen.
Ein nationales und regionales Verbot des Anbaus von gv-Pflanzen, die in der EU als sicher bewertet wurden und zum Anbau zugelassen sind, ist nach den Europäischen Verträgen nur zulässig, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnis vorgebracht werden, die eine bis dahin nicht ausreichend berücksichtigte Gefahr für Mensch und Umwelt belegen. Ein solcher Nachweis sei von Oberösterreich nicht geführt worden, so das EuGH. Auch habe nicht schlüssig dargelegt werden können, dass ein Anbauverbot die einzige Maßnahmen sei, um die Koexistenz von Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik zu sichern. Oberösterreich hatte das Verbots-Gesetz mit der kleinteiligen landwirtschaftlichen Struktur und dem hohen Anteil an Bio-Betrieben begründet.
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| 05. September 2007 | | Schweiz: Freisetzungsversuche mit gv-Weizen genehmigt | Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen unter Auflagen genehmigt. Sie sollen 2008 bis 2010 in Reckenholz bei Zürich und in Pully bei Lausanne durchgeführt werden. Bei zwei Versuchen des Instituts für Pflanzenbiologie der Universität Zürich geht es um gv-Weizen mit einer Resistenz gegen Mehltau, eine Pilzkrankheit. Untersucht werden sollen die Wirksamkeit des Resistenzkonzepts unter Feldbedingungen sowie Fragen der biologischen Sicherheit, etwa mögliche Auswirkungen auf das Bodenleben. Dazu werden auch Kreuzungen des gv-Weizens mit einem Wildgras, dem Zylindrischen Walch, in die Versuche einbezogen.
Der dritte Versuch des Instituts für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich beschäftigt sich mit einem anderen gv-Weizen, in den eine breite, gegen mehrere pilzliche Krankheitserreger gerichtete Resistenz integriert wurde. Die Versuche dienen der Grundlagen- und Begleitforschung und sind daher trotz des in der Schweiz beschlossenen fünfjähriges Moratorium grundsätzlich möglich. 2005 war ein Volksbegehren für eine "gentechnikfreie Schweiz" angenommen worden, das Freisetzungen von gv-Pflanzen mit kommerziellem Hintergrund ausschließt.
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