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Meldungen aus der Europäischen Union


September 2007 Oktober 2007 November 2007
30. Oktober 2007
EU: Anbau von Bt-Mais fast verdoppelt
In der EU ist 2007 fast doppelt so viel gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut worden wie im Vorjahr. Die Flächen stiegen von 62.000 auf 110.000 Hektar. An der Spitze liegt Spanien mit 75.000 Hektar vor Frankreich (21.174 ha), Tschechien (5.000 ha), Portugal (4.500 ha) Deutschland (2.685) und Slowakei (900 ha). Kleinere Flächen soll es in Polen (320 ha) und Rumänien (350 ha) geben. In allen Ländern, in denen bereits 2006 Bt-Mais angebaut wurde, sind die Flächen 2007 deutlich gestiegen. Besonders auffällig ist der Zuwachs in Frankreich. Dort haben sich die Bt-Maisflächen nahezu vervierfacht. Wie in Deutschland müssen auch in Frankreich alle Flächen mit gv-Mais in ein Standortregister eingetragen werden.
Die Anbauzahlen wurden von EuropaBio, dem europäischen Verband der Biotechnologie-Unternehmen zusammengestellt. Bis auf Polen und Rumänien wurden die Zahlen von den jeweiligen Regierungen bestätigt. Derzeit ist Bt-Mais MON810 die einzige gv-Pflanze, die in der EU für den landwirtschaftlichen Anbau zugelassen ist. Bis 2006 wurden in Rumänien etwa 100.000 ha mit gv-Sojabohnen bewirtschaftet. Da ihr Anbau in der EU bisher nicht zugelassen ist, wurden mit dem Beitritt Rumäniens in die EU die Nutzung von gv-Sojabohnen eingestellt. Die EU-Kommission bereitet für mehrere gv-Pflanzen Entscheidungen über deren Anbau-Zulassung vor.
Anbau von gv-Pflanzen in der EU: 110.000 Hektar
Spanien: Bt-Mais setzt sich durch
EuropaBio: Latest figures on the number of hectares planted with GM crops in Europe released
30. Oktober 2007
EU-Kommission vor schwieriger Entscheidung: Strafzölle zahlen oder nationale Gv-Mais-Verbote aufheben
Erstmals könnte die EU-Kommission die Aufhebung eines nationalen Verbots für gv-Mais durchsetzen. Auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg wiesen die EU-Umweltminister zwar den Vorschlag der Kommission mehrheitlich zurück, das in Österreich geltende nationale Einfuhrverbot für Produkte der beiden gv-Maislinien MON810 und T25 aufzuheben. Da jedoch die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitglieder verfehlt wurde, kann nun die EU-Kommission - wie in solchen Fällen im EU-Vertrag vorgesehen - ihre Entscheidung durchsetzen.
Wegen des österreichischen Verbots drohen der EU nun Sanktionen der Welthandelsorganisation WTO. Nach dem Urteil ihres Schiedsgerichts hat die EU eine Frist bis zum 21. November 2007, nicht-WTO-konforme Handelsbeschränkungen für als sicher und gesundheitlich unbedenklich bewertete GVO-Produkte aufzuheben. Andernfalls könnten bereits im Januar erhebliche Strafzölle fällig werden. Sollte die EU-Kommission dem WTO-Urteil nachkommen, müsste sie gegen die Mehrheit der Mitgliedstaaten handeln. Im Ministerrat hatten 14 EU-Länder für die Beibehaltung der Einfuhrverbote in Österreich gestimmt, darunter auch Deutschland.
Mehrfach hatte die EU-Kommission den Versuch unternommen, nationale GVO-Verbote aufzuheben, war aber immer an einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten gescheitert. Im aktuellen Fall hatte sie nur die Einfuhrverbote für die beiden gv-Maislinien zur Abstimmung gestellt, nicht aber das ebenfalls bestehende Anbauverbot. Nationale Verbote für EU-weit zugelassene und als sicher bewertete GVO-Produkte sind nach den EU-Rechtsvorschriften nur auf Basis wissenschaftlicher Begründungen möglich. Diese werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft. Alle nationalen Verbote für MON810 und T25-Mais wurden von ihr als wissenschaftlich unbegründet zurückgewiesen.
Die Grundsätze des EU-Rechtssystems
TransGen-kompakt: Gentechnisch veränderte Lebensmittel - eine sichere Sache?
EU-Kommission Umwelt: Übersicht nationale GVO-Verbote und Bewertung durch die EFSA
29. Oktober 2007
Frankreich: Sarkozy will Anbau von Bt-Mais suspendieren
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hat angekündigt, die Anbauerlaubnis für gentechnisch veränderten Bt-Mais vorübergehend auszusetzen. Erst solle das Bewertungsergebnis einer Expertenkommission abgewartet werden, die in Kürze eingesetzt wird. Sarkozy sagte zum Abschluss eines nationalen Diskussionsprozess über die künftige französische Umweltpolitik (Grenelle Environnement), er habe diese Entscheidung im Sinne des Vorsorgeprinzips getroffen. Es sei kein dauerhaftes Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen geplant. Auch die Forschung auf diesem Gebiet werde nicht eingeschränkt.
Der Anbau von Bt-Mais MON810 ist EU-weit erlaubt. Wiederholt hatte die EU-Kommission nationale Verbote für unzulässig erklärt, da es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, welche die Umwelt- und Produktsicherheit von MON810-Mais in Zweifel ziehen könnten. EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel sagte bei einem Besuch in Paris, Frankreich verstoße eindeutig gegen die EU-Verträge und müsse mit einer Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen, wenn tatsächlich ein Anbauverbot für in der EU erlaubte gv-Pflanzen erlassen würde.
Anbau gv-Pflanzen in der EU: Anstieg auf 110.000 Hektar
25. Oktober 2007
EU-Umweltkommissar gegen Anbau-Zulassung für gv-Mais
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat sich gegen die Zulassung zweier gv-Maislinien zum Anbau in der EU ausgesprochen. Es handelt sich um den 1507-Mais von Pioneer Hi-Bred mit einer kombinierten Insekten- und Herbizidresistenz sowie den Bt11-Mais von Syngenta. Beide Anträge sind bereits vor einigen Jahren eingereicht worden. Nach der Begutachtung durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bereitet nun die Kommission einen Entscheidungsvorschlag vor. Dimas begründet seine ablehnende Haltung damit, dass vor allem "mögliche Langzeitrisiken für Umwelt und Biodiversität nicht vollständig bekannt" und die "von einem Anbau der gv-Maislinien ausgehenden Umweltauswirkungen nicht akzeptabel seien". Innerhalb der Kommission ist Dimas in dieser Frage offenbar isoliert. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters sollen sich alle übrigen 26 Mitglieder gegen Dimas Entscheidungsvorschlag ausgesprochen haben.
Ein Sprecher von Pioneer wies die Vorbehalte von Dimas als unbegründet zurück. Bereits im Januar 2005 waren die EFSA-Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass 1507-Mais genau so sicher sei wie herkömmlicher Mais. Da die Kommission die fällige Entscheidung über die Zulassung immer wieder verzögerte, hatte Pioneer im Mai Klage eingereicht.
Datenbank Zulassungen: Mais 1507
Bt11-Mais
Bt-Mais im Ökosystem. Ergebnisse der Sicherheitsforschung
24. Oktober 2007
Zugelassen: Produkte aus gv-Zuckerrüben und gv-Mais
Die EU-Kommission hat Produkten aus vier gentechnisch veränderten Pflanzen die Zulassung erteilt. Vermarktet werden dürfen künftig Lebens- und Futtermittel aus einer von den Unternehmen Monsanto und KWS Saat AG entwickelten herbizidresistenten Zuckerrübe sowie aus drei gv-Maislinien, darunter auch der unter dem Markennamen Herculex bekannte gv-Mais 59122 mit einer Resistenz gegen den Maiwurzelbohrer. Ebenfalls erlaubt wurden gv-Maisprodukte, die aus Kreuzungen bereits zugelassener gv-Maislinien (1507xNK603, MON810xNK603) hervorgegangen sind und sowohl Resistenzen gegen Schadinsekten wie Herbizide besitzen.
Zulässig ist jeweils die Einfuhr dieser Produkte in der EU, nicht jedoch der Anbau der jeweiligen gv-Pflanzen. Damit sind künftig auch zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen dieser gv-Pflanzen in Agrarimporten erlaubt. Mehrfach hatten etwa Spuren des bisher in der EU nicht zugelassenen 59122-Mais zu Problemen bei der Einfuhr von Futtermitteln geführt. 59122-Mais wird in den USA angebaut.
Erstmals sind auch Produkte aus einer gv-Zuckerrübe zugelassen worden, etwa Zucker, Melasse oder Futtermittel. Die EU wies ausdrücklich darauf hin, dass alle zugelassenen Produkte unter die strikten EU-Bestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit fallen. Auch Zucker aus gv-Zuckerrüben ist kennzeichnungspflichtig. Ein großflächiger Anbau von gv-Zuckerrüben ist in den USA ab 2008 zu erwarten.
Bei ihren Zulassungsentscheidungen folgt die EU-Kommission den Ergebnissen der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sind die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt, muss die EU-Kommission die Zulassungen erteilen. Bei den vorangangenen Abstimmungen im Ministerrat hatte es wie üblich keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Zulassung gegeben.
Datenbank Zulassungen: Zuckerrübe H7-1
Mais 59122 Herculex
Mais 1507xNK603
Mais MON810xNK603
10. Oktober 2007
EU-Mitgliedstaaten: Dauerblockade bei Entscheidungen über GVO-Produkte
Die EU-Mitgliedstaaten sind bei Entscheidungen über Zulassungen von GVO-Produkten weiterhin tief zerstritten. Das zeigte sich erneut bei der heutigen Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" in Brüssel: Alle vier zur Entscheidung vorgelegten Anträge erhielten nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter auch Futtermittel aus der von der BASF entwickelten Kartoffel (Amflora) mit veränderter Stärkezusammensetzung. Diese soll ausschließlich Rohstoffe für die Stärkeindustrie liefern. Um die dort bei der Verarbeitung anfallenden Nebenprodukte als Futtermittel verwerten zu können, hatte BASF zusätzlich die Zulassung als Futtermittel beantragt. Auf der Basis der Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfahl die EU-Kommission die Zulassung. Wie von der BASF vorgesehen soll eine Verwendung als Lebensmittel nicht erlaubt werden – mit Ausnahmen zufälliger Beimischungen bis zum Schwellenwert von 0,9 Prozent. Über die Zulassung der Amflora-Kartoffel zum Anbau wird die EU-Kommission in den nächsten Wochen entscheiden.
Ebenfalls ohne Mehrheit blieben drei weitere Anträge zum Import von gv-Mais und ihre Verwendung als Lebens- und Futtermittel. Es handelt sich um Kreuzungen in unterschiedlichen Kombinationen aus den gv-Maislinien MON863, MON 810 und NK603, die in der EU bereits zugelassen sind. Nun ist der Rat der Agarminister am Zuge. Aber auch er kann Entscheidungen nur mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsländer treffen.
Datenbank Zulassungen: Amflora-Kartoffel (Anbau)
Datenbank Zulassungen: Amflora-Kartoffel (Futtermittel)
Der lange Weg vom Antrag bis zur Zulassung

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