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Meldungen aus der Europäischen Union |
| 26. November 2007 | | Seehofer: Zulassung von gv-Pflanzen künftig allein auf wissenschaftlicher Grundlage | Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer will das Zulassungverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU grundsätzlich ändern. Am Rande der Tagung der EU-Agrarministerkonferenz in Brüssel sagte Seehofer, das bisherige Verfahren sei "bedenklich", da die Vorbehalte in der Bevölkerung "nicht ausreichend berücksichtigt" würden. Bis ein neues Verfahren ausgearbeitet sei, sollten in der EU keine gv-Pflanzen mehr genehmigt werden.
Seehofer sprach sich dafür aus, künftig gv-Pflanzen allein auf wissenschaftlicher Grundlage durch eine Fachbehörde zuzulassen. Eine politische Abstimmung unter den Mitgliedstaaten oder in der EU-Kommission solle es nicht mehr geben. Die Aufgabe der Mitgliedstaaten sei es dann, gesetzliche Regeln für Koexistenz und Kennzeichnung zu erlassen.
Bisher wird über die Zulassung einer gv-Pflanze und den daraus hergestellten Lebensmittel- und Futtermitteln im Ministerrat abgestimmt. Da die Mitgliedstaaten in Fragen der Gentechnik jedoch politisch zerstritten sind, wird die erforderliche qualifizierte Mehrheit in der Regel nicht erreicht. In solchen Fällen sehen die EU-Verträge vor, dass die EU-Kommission über eine Zulassung entscheidet. Grundlage dafür ist die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.
EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel warnte vor den Folgen eines neuen Zulassungsmoratoriums. Es würde zu einer deutlichen Verteuerung und Verknappung der Futtermittel in Europa kommen, wenn in Ländern wie USA, Argentinien oder Brasilien angebaute gv-Pflanzen in der EU nicht verkehrsfähig seien. Die Fleischerzeugung in Europa ist von massiven Futtermittelimporten abhängig.
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| 22. November 2007 | | WTO-Handelskonflikt: Fristverlängerung bis Januar | Die EU-Kommission hat noch bis zum 11. Januar 2008 Zeit, das in Österreich geltende Verbot zweier gentechnisch veränderter Maislinien aufzuheben. Ursprünglich war die Frist dafür am 21.11. ausgelaufen. Besteht das Verbot fort, drohen der EU erhebliche Handelssanktionen. Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO hatte Anfang 2006 den Klagen von USA, Kanada und Argentinien gegen die EU entsprochen und nationale Verbote für gv-Pflanzen, die nicht auf wissenschaftlich begründeten Sicherheitsmängeln beruhen, als unzulässiges Handelshemmnis gewertet. Kommt die EU dem Urteil nicht nach, können die klagenden Länder die erlittenen Einbussen im Handel durch Strafzölle kompensieren.
Im vergangenen Monat hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, das österreichische Verbot aufzuheben, aber nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit erhalten. Zwar ist die EU-Kommission nun rechtlich befugt, das Verbot der beiden Maislinien MON810 und T25 aufzuheben. Sie zögert jedoch, dieses gegen die Mehrheit der Mitgliedstaaten und die allgemeine Stimmung in Österreich durchzusetzen. Mit der Fristverlängerung hat die EU-Kommission Zeit gewonnen, einen Kompromiss zu finden. Der könnte darin bestehen, dass Österreich nur den Import der beiden gv-Maislinien erlauben muss, nicht deren Anbau.
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| 16. November 2007 | | Mehr Wahlfreiheit oder Verbrauchertäuschung: Diskussion um "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung | Die von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer geplante Änderung der ohne Gentechnik-Kennzeichnung ist innerhalb der Regierungskoalition umstritten. Nach einer Absprache mit der SPD will Seehofer die derzeit strengen Regelungen lockern. Zukünftig sollen tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier bereits dann als ohne Gentechnik ausgelobt werden können, wenn die Tiere kein Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben. Andere inzwischen weit verbreitete Anwendungen der Gentechnik, etwa der Einsatz von Vitaminen, Enzymen oder Aminosäuren, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, sollen auch bei ohne Gentechnik-Produkten möglich sein. Seehofer will damit die Wahlfreiheit der Verbraucher auch auf den Einsatz von gv-Futterpflanzen bei der Erzeugung tierischer Lebensmittel ausdehnen. Bisher ist dieser Anwendungsbereich in den EU-Rechtsvorschriften von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Mehrere Abgeordnete der CDU haben sich inzwischen gegen die Aufweichung der ohne Gentechnik-Kennzeichnung ausgesprochen. Es sei Verbrauchertäuschung, wenn bei ohne Gentechnik deklarierten Produkten nicht tatsächlich alle Anwendungen der Gentechnik ausgeschlossen seien. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vorgeschlagen, eine Kennzeichnung "vom gentechnikfrei gefütterten Tier" einzuführen und so die Konsumenten deutlich darauf hinzuweisen, dass sich die ohne Gentechnik-Kennzeichnung ausschließlich auf den Futterbereich bezieht. - Ein konkreter Entwurf einer ohne Gentechnik-Verordnung liegt bisher nicht vor.
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| 15. November 2007 | | Lebensmittelüberwachung: Jedes vierte Soja-Produkt mit GVO-Spuren | Auf dem deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige kennzeichnungspflichtige Lebensmittel. In sojahaltigen Produkten sind hingegen häufig sehr geringe Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nachweisbar. Im Jahr 2006 war etwa jede vierte Probe eines Soja-Lebensmittels "GVO-positiv", haben die Ergebnisse der Überwachungsbehörden der Bundesländer gezeigt.
Jedes Jahr stehen mehrere tausend Nahrungsmittel auf dem Prüfstand. Die Kontrolleure untersuchen, ob in ihnen Anteile von GVOs – meist gv-Soja und gv-Mais – vorhanden sind. Auch wenn sich die Ergebnisse im Einzelnen je nach Bundesland und Untersuchungsjahr unterscheiden, ist die Tendenz eindeutig: Die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung werden weitgehend eingehalten. Die Zahl der Verstöße ist sehr gering und hat in den vergangenen Jahren tendenziell abgenommen. Liegt der GVO-Anteil über dem Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent, ist meist sojahaltige Importware betroffen. Ohne eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung werden diese Produkte aus dem Handel genommen.
In durchschnittlich etwa 15 bis 25 Prozent aller untersuchten sojahaltigen Lebensmittel sind geringe GVO-Spuren nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts und liegen häufig an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Während der Anteil an GVO-positiven Proben bei Soja-Erzeugnissen tendenziell steigt, ist er bei maishaltigen Lebensmitteln rückläufig. Im Jahr 2006 lag er bei nur fünf Prozent.
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| 08. November 2007 | | Gentechnikgesetz im Bundestag: Erste Lesung ohne Debatte | In der Nacht zum Freitag wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem neuen Gentechnik-Gesetz beschäftigen. Substanzielle Änderungen an dem von Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegten und mit den Fraktionen der Regierungskoalition abgestimmten Entwurf sind nicht zu erwarten. Änderungsvorschläge des Bundesrates, etwa eine Einschränkung des öffentlichen Zugangs zum Standortregister mit den Anbauflächen von gv-Pflanzen, wurden von der Bundesregierung zurückgewiesen. Eine Plenardebatte zum Gentechnik-Gesetz wird es im Bundestag nicht geben. Nach 21.00 Uhr werden die vorgesehenen Redebeiträge üblicherweise nur zu Protokoll gegeben.
Die Oppositionsfraktionen kritisieren sowohl die nächtliche Ansetzung wie des Gesetz selbst. Die FDP bemängelt vor allem die innovationsfeindliche Ausrichtung des Gesetzentwurfes. So führten die verschuldensunabhängigen Haftungsregelungen, die unverändert aus dem bestehenden Gesetz übernommen wurden, für Landwirte beim Anbau von gv-Pflanzen zu großen Rechtsunsicherheiten. Bündnis90/Grüne wie auch Umwelt- und Ökoanbauverbände werfen hingegen der Bundesregierung vor, sie gefährde mit ihrem Gesetz die Wahlfreiheit, da zufällige Einträge zugelassener gv-Pflanzen in konventionelle Bestände bis zu dem in der EU beschlossenen Schwellenwert von 0,9 Prozent toleriert werden.
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