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MON810-Mais: Der lange Weg zur zweiten Zulassung

Noch einmal unter verschärften Bedingungen: Nachdem die 1998 erteilte EU-Zulassung für den Anbau von MON810-Mais ausgelaufen war, musste sie neu beantragt werden. Im Zentrum des Verfahrens stand die Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Dabei wurden auch neuere Erkenntnisse über mögliche Umweltauswirkungen von MON810-Mais berücksichtigt. Obwohl ihn die EFSA-Experten im wissenschaftlichen Sinn als "sicher" einstuften, liegt die politische Entscheidung über die Neu-Zulassung auf Eis. 

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MON810-Mais ist nicht neu in Deutschland. Seit 1998 wurde MON810-Mais in Deutschland angebaut, zunächst auf begrenzten Versuchsflächen. Zwischen 2005 und 2008 gab es einen "regulären" Anbau von  MON810-Mais.
Foto: Versuchsfeld mit MON810 im Rheinland (NRW), August 2003.

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Neue Erkenntnisse. Bei der Neuzulassung von MON810 wurden auch neuere Ergebnisse aus der Sicherheits- und Begleitforschung berücksichtigt, etwa Studien über schädliche Auswirkungen auf Schmetterlinge und andere "Nicht-Zielorganismen".

EU-Zulassung 1998. MON810-Mais wurde in den 1990er Jahren von dem Agrobiotech-Unternehmen Monsanto (St. Louis, USA) entwickelt. Er produziert einen Wirkstoff (Bt‑ProteinBt‑Protein), der spezifisch gegen bestimmte Schadinsekten (MaiszünslerMaiszünsler) wirkt. Der Anbau von MON810 wurde in der EU auf der Grundlage der damals geltenden Freisetzungsrichtlinie (90/220) zugelassen, die Verwendung als Lebensmittel nach der Novel Food-Verordnung.

Voraussetzung für die Zulassung war eine wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfung. Das dafür zuständige Expertengremium kam zu dem Ergebnis, dass Anbau und Verwendung von MON810 nach dem damaligen Stand des Wissens genau so sicher sei wie bei konventionellen Maissorten. Der MON810-Mais enthält außer dem Gen für das Bt-Protein keine weiteren Fremdgene, auch keine Antibiotika‑Resistenzmarker.Antibiotika‑Resistenzmarker.

Zulassung weltweit: Neben der EU ist MON810 in acht Ländern für den Anbau zugelassen, in fünfzehn als Futter- und Lebensmittel.

Anbau: In den USA wird MON810 seit vielen Jahren auf großen Flächen angebaut, ebenso in Argentinien, Kanada, Südafrika und seit 2007 auch in Brasilien. Zudem sind in Nord- und Südamerika zahlreiche Kreuzungen aus MON810 und anderen gv-Maislinien auf dem Markt, die über weitere Merkmale verfügen, etwa Resistenzen gegen Herbizide und weitere Schadinsekten. Inzwischen steht MON810 in Konkurrenz zu zahlreichen neueren gv-Maislinien.

MON810 war lange Zeit die einzige gv-Pflanze, die in der EU angebaut werden durfte. Größere Anbauflächen gibt es nur in Spanien, kleinere in Portugal, Tschechien, Rumänien, Polen und in der Slowakei. Die in der EU mit MON810 bewirtschafteten Flächen beliefen sich 2011 auf etwa 110.000 Hektar.

Nationale Verbote. Mehrere EU-Länder, darunter auch Deutschland (2009) und Frankreich (2008) haben die EU-weite Zulassung für MON810 außer Kraft gesetzt und nationale Anbauverbote erlassen. Sie berufen sich auf eine Klausel in den EU-Gesetzen, nach denen einzelne Mitgliedsstaaten solche Verbote aussprechen können, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse die bisherige Sicherheitsbewertung in Zweifel ziehen.

Mehrfach sind nationale Verbote von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAEFSA) überprüft worden, zuletzt 2012 aus Anlass des zuvor erneuerten Verbots in Frankreich. Dabei wurden auch neuere Untersuchungen über mögliche Auswirkungen auf bestimmte Tiere, etwa Marienkäfer, Köcherfliegen und andere Schmetterlinge hinzugezogen. Auch die Frage einer möglichen Anreicherung von Bt-Protein im Boden wurde erneut geprüft. Mehrere unter Praxisbedingungen durchgeführte Langzeitstudien, so die EFSA,  hätten keine Hinweise auf solche Effekte geliefert.

Bisher haben die EFSA-Experten alle Begründungen für nationale Anbauverbote als wissenschaftlich nicht fundiert zurückgewiesen.

Neu-Zulassung auf veränderter Rechtsgrundlage. Seit 2004 gelten in der EU neue Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen. MON810 wurde auf dieser Grundlage als existierendes Produktexistierendes Produkt notifiziert und konnte damit weiter als Saatgut verkauft werden.

Wie alle nach den früheren Vorschriften genehmigten gv-Pflanzen und deren Produkte lief die Zulassung von MON810 nach neun Jahren am 18. April 2007 aus. Zuvor hatte Monsanto fristgemäß einen Antrag auf eine Erneuerung der Zulassung gestellt und die für eine Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Bis zum Abschluss dieses neuen Verfahrens ist MON810 weiter verkehrsfähig.

2009 veröffentlichte die EFSA die neue Sicherheitsbewertung ihres für Gentechnik zuständigen Expertengremiums der EFSA. Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung hatte es sich damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bt‑Protein nicht nur den Schädling MaiszünslerMaiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. 

Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Einzel- und zusammenfassende Studien (Metastudien) etwa zu Wasser bewohnenden Insekten, Bienen und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt. Modellrechnungen haben ergeben, dass etwa bei Kohlmotten 0,3 bis 0,8 Prozent der Tiere sterben könnten, wenn in einer Region MON810-Mais angebaut würde. Ähnliche Modellrechnungen wurden auch für andere Schmetterlingsarten durchgeführt. Danach schließen die EFSA-Experten eine Gefährdung von Schmetterlingsarten jedoch aus.

Sicherheitsforschung zu MON810-Mais. In Deutschland hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit vielen Jahren zahlreiche Projekte der biologischen Sicherheitsforschung gefördert, die sich mit möglichen Umweltauswirkungen von Bt-Mais beschäftigen. Dabei wurden auch mögliche Auswirkungen eines Anbaus von MON810-Mais auf andere Insekten und Organismen (Nicht‑ZielorganismenNicht‑Zielorganismen) untersucht sowie die Frage einer möglichen Anreicherung von Bt-Protein im Boden.

Insgesamt wurden etwa eine Millionen Tiere gesammelt, bestimmt und ausgewertet. Die wenigen Effekte, die auf das in MON810 aktive Bt-Protein zurückgeführt werden konnten, waren gering und lagen deutlich unter denen konventioneller Insektizidbehandlungen.

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Der MON810-Mais in Europa: Eine unendliche Geschichte. An der Frage, ob der Anbau von gentechnisch verändertem MON810 in Europa grundsätzlich erlaubt werden sollte, entzündet sich seit Jahren der Grundsatzkonflikt um die Grüne Gentechnik. Auf der einen Seite die große Mehrheit der wissenschaftlichen Experten, die kein Risiko für Mensch und Umwelt erkennen können. Auf der anderen Seite die Politiker, die sich nicht über die Vorbehalte in der Bevölkerung hinwegsetzen wollen. Die Folge: Ein kaum noch durchschaubares Dickicht aus wissenschaftlichen, rechtlichen und politischen Standpunkten. In vielen EU-Ländern haben die Regierungen einen Weg gefunden, den Anbau von MON810-Mais zu untersagen oder einzuschränken.
Bt-Mais gefährdet Schmetterlinge.... Wirklich? Ein dreijähriges Forschungsprojekt hat sich ausführlich mit dieser Frage beschäftigt. Nun stehen die Ergebnisse fest.
Zünsler und Wurzelbohrer: Maisschädlinge auf dem Vormarsch. Beide können große Schäden verursachen und ihre Bekämpfung ist oft aufwändig. Bt-Mais könnte eine Alternative sein - doch der ist umstritten.
30. Mai 2012 [nach oben springen]

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