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  Fr 03.09.2010 | 06:48 Uhr
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MON810: Anbau-Zulassung seit 1998

Neuantrag eingereicht: EFSA hat keine Bedenken


MON810-Mais ist die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in der EU und in Deutschland landwirtschaftlich genutzt wird. Seit 1998 ist der Anbau von MON810-Mais in der EU zugelassen. Im April 2007 lief diese Erstgenehmigung aus. Nachdem ein Neuantrag eingereicht wurde, hat sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erneut mit der Umwelt- und Produktsicherheit von MON810-Mais beschäftigt. - Im April 2009 hat Deutschland die Zulassung ausgesetzt und damit den Anbau von MON810-Mais vorerst verboten.

EU-Zulassung 1998. MON810-Mais wurde von dem Agrobiotech-Unternehmen Monsanto (St. Louis, USA) entwickelt. Er produziert einen Wirkstoff (Bt‑ToxinBt‑Toxin), der spezifisch gegen bestimmte Schadinsekten (MaiszünslerMaiszünsler) wirkt. Der Anbau von MON810 wurde auf der Grundlage der damals geltenden Freisetzungsrichtlinie (90/220) zugelassen, die Verwendung als Lebensmittel nach der Novel Food-Verordnung.

Voraussetzung für die Zulassung war eine wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfung. Das dafür zuständige Expertengremium kam zu dem Ergebnis, dass Anbau und Verwendung von MON810 genau so sicher sind wie bei konventionellen Maissorten. Der MON810-Mais enthält außer dem Gen für das Bt-Toxin keine weiteren Fremdgene, auch keine Antibiotika‑ Resistenzmarker.Antibiotika‑ Resistenzmarker.

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MON810-Mais ist nicht neu in Deutschland. Seit 1998 wird MON810-Mais in Deutschland im Rahmen von Anbauversuchen ausgesät.
Foto: Versuchsfeld mit MON810 im Rheinland (NRW), August 2003.

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Mais-Ernte. 2006 wurde in Deutschland MON810-Mais erstmal "regulär" angebaut. 
Foto. Ernte MON810-Mais im Rahmen des "Erprobungsanbaus" in Sachsen-Anhalt, 2004.

Zulassung weltweit: Neben der EU ist der Anbau von MON810 in acht Ländern genehmigt, in fünfzehn als Futter- und Lebensmittel.

Anbau: In den USA wird MON810 seit vielen Jahren auf mehreren Millionen Hektar angebaut, dazu auf größeren Flächen in Argentinien, Kanada und Südafrika.

MON810 ist die einzige gv-Pflanzen, die in der EU angebaut wird. Anbauländer waren 2008 Spanien, Tschechien, Rumänien, Portugal, Deutschland, Polen und die Slowakei. Die mit MON810 bewirtschafteten Flächen beliefen sich auf knapp 110.000 Hektar.

Neben der gentechnikrechtlichen ist noch eine sortenrechtliche Genehmigung  erforderlich. Bis Februar 2009 waren 99 Maissorten in den gemeinsamen EU-Sortenkatalog eingetragen, die alle auf  MON810 zurückgehen.

Nationale Verbote. Mehrere EU-Länder, darunter auch Deutschland (2009) und Frankreich (2008) haben die EU-weite Zulassung für MON810 außer Kraft gesetzt und nationale Anbauverbote erlassen. Sie berufen sich auf eine Klausel in den EU-Gesetzen, nach der einzelne Mitgliedstaaten solche Verbote aussprechen können, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse die bisherige Sicherheitsbewertung in Zweifel ziehen. Mehrfach sind solche nationalen Verbote von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAEFSA) überprüft worden, zuletzt Ende 2008 aus Anlass des Verbots in Frankreich. Danach lieferten auch neue Untersuchungen keine fundierten Hinweise auf bisher nicht berücksichtigte Risiken. Es gebe daher keine wissenschaftliche Begründung, die Anbauzulassung von MON810 auszusetzen.

Neu-Zulassung auf veränderter Rechtsgrundlage. Seit 2004 gelten in der EU neue Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen. MON810 wurde auf dieser Grundlage als existierendes Produktexistierendes Produkt  notifiziert und war somit weiterhin rechtmäßig auf dem Markt.

Wie alle nach den früheren Vorschriften genehmigten gv-Pflanzen und deren Produkte lief die Zulassung von MON810 nach neun Jahren am 18. April 2007 aus. Zuvor hatte Monsanto fristgemäß einen Antrag auf eine Erneuerung der Zulassung gestellt und die für eine Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Bis zum Abschluss dieses neuen Verfahrens ist MON810 weiter verkehrsfähig.

Inzwischen ist die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung des neuen Antrags durch das zuständige Expertengremium der EFSA abgeschlossen. Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung hat es sich damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bt‑Protein nicht nur den Schädling Maiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. 

Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Einzel- und zusammenfassende Studien (Metastudien) etwa zu verschiedenen auch Wasser bewohnenden Insekten, Bienen, und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt. Modellrechnungen haben ergeben, dass etwa bei Kohlmotten 0,3 bis 0,8 Prozent der Tiere sterben könnten, wenn in einer Region MON810-Mais angebaut würde. Ähnliche Modellrechnungen wurden auch für andere Schmetterlingsarten durchgeführt. Danach schließen die EFSA-Experten eine Gefährdung von Schmetterlingsarten jedoch aus.

Sicherheitsforschung zu MON810-Mais. In Deutschland fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit vielen Jahren zahlreiche Projekte der biologischen Sicherheitsforschung, die sich mit möglichen Umweltauswirkungen von Bt-Mais beschäftigt. Dabei wurden auch mögliche Auswirkungen eines Anbaus von MON810-Mais auf andere Insekten und Organismen (Nicht‑ZielorganismenNicht‑Zielorganismen) untersucht sowie die Frage einer möglichen Anreicherung von Bt-Toxin im Boden.

Insgesamt wurden etwa eine Million Tiere gesammelt, bestimmt und ausgewertet. Die wenigen Effekte, die auf das in MON810 aktive Bt-Toxin zurückgeführt werden konnten, waren gering und lagen deutlich unter denen konventioneller Insektizidbehandlungen.

 

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Anbau in Deutschland - Streitfall Bt-Mais


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01. September 2009 [nach oben springen]

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