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MON810-Mais: Der lange Weg zur zweiten ZulassungNoch einmal unter verschärften Bedingungen: Nachdem die 1998 erteilte EU-Zulassung für den Anbau von MON810-Mais ausgelaufen war, musste sie neu beantragt werden. Im Zentrum des Verfahrens stand die Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Dabei wurden auch neuere Erkenntnisse über mögliche Umweltauswirkungen von MON810-Mais berücksichtigt. Obwohl ihn die EFSA-Experten im wissenschaftlichen Sinn als "sicher" einstuften, liegt die politische Entscheidung über die Neu-Zulassung auf Eis.
Nationale Verbote. Mehrere EU-Länder, darunter auch Deutschland (2009) und Frankreich (2008) haben die EU-weite Zulassung für MON810 außer Kraft gesetzt und nationale Anbauverbote erlassen. Sie berufen sich auf eine Klausel in den EU-Gesetzen, nach denen einzelne Mitgliedsstaaten solche Verbote aussprechen können, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse die bisherige Sicherheitsbewertung in Zweifel ziehen. Mehrfach
sind nationale Verbote von der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit ( Bisher haben die EFSA-Experten alle Begründungen für nationale Anbauverbote als wissenschaftlich nicht fundiert zurückgewiesen. Neu-Zulassung auf veränderter
Rechtsgrundlage. Seit 2004 gelten in der EU neue
Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen. MON810 wurde auf dieser Grundlage
als Wie alle nach den früheren Vorschriften genehmigten gv-Pflanzen und deren Produkte lief die Zulassung von MON810 nach neun Jahren am 18. April 2007 aus. Zuvor hatte Monsanto fristgemäß einen Antrag auf eine Erneuerung der Zulassung gestellt und die für eine Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Bis zum Abschluss dieses neuen Verfahrens ist MON810 weiter verkehrsfähig. 2009 veröffentlichte die EFSA die neue Sicherheitsbewertung
ihres für Gentechnik zuständigen Expertengremiums der EFSA. Weitaus intensiver als bei
der Erstzulassung hatte es sich damit beschäftigt, ob das im
MON810-Mais gebildete Bt‑Protein nicht nur den Schädling
Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Einzel- und zusammenfassende Studien (Metastudien) etwa zu Wasser bewohnenden Insekten, Bienen und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt. Modellrechnungen haben ergeben, dass etwa bei Kohlmotten 0,3 bis 0,8 Prozent der Tiere sterben könnten, wenn in einer Region MON810-Mais angebaut würde. Ähnliche Modellrechnungen wurden auch für andere Schmetterlingsarten durchgeführt. Danach schließen die EFSA-Experten eine Gefährdung von Schmetterlingsarten jedoch aus. Sicherheitsforschung zu MON810-Mais. In Deutschland
hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit
vielen Jahren zahlreiche Projekte der biologischen
Sicherheitsforschung gefördert, die sich mit möglichen Umweltauswirkungen von Bt-Mais beschäftigen. Dabei wurden auch mögliche
Auswirkungen eines Anbaus von MON810-Mais auf andere Insekten und Organismen ( Insgesamt wurden etwa eine Millionen Tiere gesammelt, bestimmt und ausgewertet. Die wenigen Effekte, die auf das in MON810 aktive Bt-Protein zurückgeführt werden konnten, waren gering und lagen deutlich unter denen konventioneller Insektizidbehandlungen. Mehr bei transGEN:
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