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Die zweite Zulassung für MON810-MaisNoch einmal unter verschärften Bedingungen: Nachdem die 1998 erteilte EU-Zulassung für den Anbau von MON810-Mais ausgelaufen ist, muss nun über den Erneuerungsantrag entschieden werden. Noch einmal wurde die Sicherheit von MON810-Mais geprüft. Dabei wurden auch neuere Erkenntnisse über mögliche Umweltauswirkungen berücksichtigt.
Nationale Verbote. Mehrere
EU-Länder, darunter auch Deutschland (2009) und Frankreich
(2008) haben die
EU-weite Zulassung für MON810 außer Kraft gesetzt und
nationale Anbauverbote erlassen. Sie berufen sich auf eine
Klausel in den EU-Gesetzen, nach der einzelne
Mitgliedsstaaten solche Verbote aussprechen können, wenn
neue wissenschaftliche Erkenntnisse die bisherige
Sicherheitsbewertung in Zweifel ziehen. Mehrfach
sind solche nationalen Verbote von der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit ( Neu-Zulassung auf veränderter
Rechtsgrundlage. Seit 2004 gelten in der EU neue
Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen. MON810 wurde auf dieser Grundlage
als Wie alle nach den früheren Vorschriften genehmigten gv-Pflanzen und deren Produkte lief die Zulassung von MON810 nach neun Jahren am 18. April 2007 aus. Zuvor hatte Monsanto fristgemäß einen Antrag auf eine Erneuerung der Zulassung gestellt und die für eine Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Bis zum Abschluss dieses neuen Verfahrens ist MON810 weiter verkehrsfähig. Inzwischen ist die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung des neuen Antrags durch das zuständige Expertengremium der EFSA abgeschlossen. Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung hat es sich damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bt‑Protein nicht nur den Schädling Maiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Einzel- und zusammenfassende Studien (Metastudien) etwa zu Wasser bewohnenden Insekten, Bienen und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt. Modellrechnungen haben ergeben, dass etwa bei Kohlmotten 0,3 bis 0,8 Prozent der Tiere sterben könnten, wenn in einer Region MON810-Mais angebaut würde. Ähnliche Modellrechnungen wurden auch für andere Schmetterlingsarten durchgeführt. Danach schließen die EFSA-Experten eine Gefährdung von Schmetterlingsarten jedoch aus. Sicherheitsforschung zu MON810-Mais. In Deutschland
hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit
vielen Jahren zahlreiche Projekte der biologischen
Sicherheitsforschung fefördert, die sich mit möglichen Umweltauswirkungen von Bt-Mais beschäftigen. Dabei wurden auch mögliche
Auswirkungen eines Anbaus von MON810-Mais auf andere Insekten und Organismen ( Insgesamt wurden etwa eine Million Tiere gesammelt, bestimmt und ausgewertet. Die wenigen Effekte, die auf das in MON810 aktive Bt-Protein zurückgeführt werden konnten, waren gering und lagen deutlich unter denen konventioneller Insektizidbehandlungen. Mehr bei transGEN:
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