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Die zweite Zulassung für MON810-Mais

Noch einmal unter verschärften Bedingungen: Nachdem die 1998 erteilte EU-Zulassung für den Anbau von MON810-Mais ausgelaufen ist, muss nun über den Erneuerungsantrag entschieden werden. Noch einmal wurde die Sicherheit von MON810-Mais geprüft. Dabei wurden auch neuere Erkenntnisse über mögliche Umweltauswirkungen berücksichtigt.

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MON810-Mais ist nicht neu in Deutschland. Seit 1998 wird MON810-Mais in Deutschland im Rahmen von Anbauversuchen ausgesät.
Foto: Versuchsfeld mit MON810 im Rheinland (NRW), August 2003.

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Neue Erkenntnisse. Bei der Neuzulassung von MON810 wurden auch neuere Ergebnisse aus der Sicherheits- und Begleitforschung berücksichtigt, etwa Studien über schädliche Auswirkungen auf Schmetterlinge und andere "Nicht-Zielorganismen"

EU-Zulassung 1998. MON810-Mais wurde von dem Agrobiotech-Unternehmen Monsanto (St. Louis, USA) entwickelt. Er produziert einen Wirkstoff (Bt‑ToxinBt‑Toxin), der spezifisch gegen bestimmte Schadinsekten (MaiszünslerMaiszünsler) wirkt. Der Anbau von MON810 wurde auf der Grundlage der damals geltenden Freisetzungsrichtlinie (90/220) zugelassen, die Verwendung als Lebensmittel nach der Novel Food-Verordnung.

Voraussetzung für die Zulassung war eine wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfung. Das dafür zuständige Expertengremium kam zu dem Ergebnis, dass Anbau und Verwendung von MON810 nach dem damaligen Stand des Wissens genau so sicher sei wie bei konventionellen Maissorten. Der MON810-Mais enthält außer dem Gen für das Bt-Protein keine weiteren Fremdgene, auch keine Antibiotika‑ Resistenzmarker.Antibiotika‑ Resistenzmarker.

Zulassung weltweit: Neben der EU ist MON810 in acht Ländern für den Anbau genehmigt, in fünfzehn als Futter- und Lebensmittel.

Anbau: In den USA wird MON810 seit vielen Jahren auf mehreren Millionen Hektar angebaut, dazu auf größeren Flächen in Argentinien, Kanada und Südafrika. Inzwischen sind in Nord- und Südamerika zahlreiche Kreuzungen aus MON810 und anderen gv-Maislinien mit zusätzlichen Merkmalen (Herbizidresistenz, Resistenzen gegen weitere Schadinsekten) auf dem Markt.

MON810 war bis 2010 die einzige gv-Pflanze, die in der EU angebaut werden durfte. Anbauländer waren 2010 Spanien, Tschechien, Rumänien, Portugal, Polen und die Slowakei. Die mit MON810 bewirtschafteten Flächen beliefen sich auf etwa 85.000 Hektar.

Nationale Verbote. Mehrere EU-Länder, darunter auch Deutschland (2009) und Frankreich (2008) haben die EU-weite Zulassung für MON810 außer Kraft gesetzt und nationale Anbauverbote erlassen. Sie berufen sich auf eine Klausel in den EU-Gesetzen, nach der einzelne Mitgliedsstaaten solche Verbote aussprechen können, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse die bisherige Sicherheitsbewertung in Zweifel ziehen. Mehrfach sind solche nationalen Verbote von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAEFSA) überprüft worden, zuletzt Ende 2008 aus Anlass des Verbots in Frankreich. Demnach lieferten auch neue Untersuchungen keine fundierten Hinweise auf bisher nicht berücksichtigte Risiken. Es gebe daher keine wissenschaftliche Begründung, die Anbauzulassung von MON810 auszusetzen.

Neu-Zulassung auf veränderter Rechtsgrundlage. Seit 2004 gelten in der EU neue Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen. MON810 wurde auf dieser Grundlage als existierendes Produktexistierendes Produkt notifiziert und war somit weiterhin rechtmäßig auf dem Markt.

Wie alle nach den früheren Vorschriften genehmigten gv-Pflanzen und deren Produkte lief die Zulassung von MON810 nach neun Jahren am 18. April 2007 aus. Zuvor hatte Monsanto fristgemäß einen Antrag auf eine Erneuerung der Zulassung gestellt und die für eine Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Bis zum Abschluss dieses neuen Verfahrens ist MON810 weiter verkehrsfähig.

Inzwischen ist die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung des neuen Antrags durch das zuständige Expertengremium der EFSA abgeschlossen. Weitaus intensiver als bei der Erstzulassung hat es sich damit beschäftigt, ob das im MON810-Mais gebildete Bt‑Protein nicht nur den Schädling Maiszünsler, sondern auch andere Tierarten gefährdet. 

Die neue EFSA-Stellungnahme zu MON810 hat zahlreiche Einzel- und zusammenfassende Studien (Metastudien) etwa zu Wasser bewohnenden Insekten, Bienen und Regenwürmern ausgewertet. Eine besondere Gefährdung durch MON810 schließen die EFSA-Experten aus. Bei Schmetterlingen sei zwar eine schädliche Wirkung des Bt-Proteins durchaus möglich, jedoch kommen die Schmetterlingslarven mit dem Bt-Protein des MON810-Maises unter natürlichen Bedingungen kaum in Kontakt. Modellrechnungen haben ergeben, dass etwa bei Kohlmotten 0,3 bis 0,8 Prozent der Tiere sterben könnten, wenn in einer Region MON810-Mais angebaut würde. Ähnliche Modellrechnungen wurden auch für andere Schmetterlingsarten durchgeführt. Danach schließen die EFSA-Experten eine Gefährdung von Schmetterlingsarten jedoch aus.

Sicherheitsforschung zu MON810-Mais. In Deutschland hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit vielen Jahren zahlreiche Projekte der biologischen Sicherheitsforschung fefördert, die sich mit möglichen Umweltauswirkungen von Bt-Mais beschäftigen. Dabei wurden auch mögliche Auswirkungen eines Anbaus von MON810-Mais auf andere Insekten und Organismen (Nicht‑ZielorganismenNicht‑Zielorganismen) untersucht sowie die Frage einer möglichen Anreicherung von Bt-Protein im Boden.

Insgesamt wurden etwa eine Million Tiere gesammelt, bestimmt und ausgewertet. Die wenigen Effekte, die auf das in MON810 aktive Bt-Protein zurückgeführt werden konnten, waren gering und lagen deutlich unter denen konventioneller Insektizidbehandlungen.

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Gentechnisch veränderter Bt-Mais und Schmetterlinge. Fraßversuche mit Schmetterlingslarven: Sie bekommen eine ganz spezielle Diät - Pollen von gentechnisch verändertem Bt-Mais.
01. September 2009 [nach oben springen]

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