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Erprobungsanbau 2004: Begleitforschung

Silomais: Die Ergebnisse


Wird gentechnisch veränderter Mais angebaut, kommt es zu Auskreuzungen in die benachbarten Maisfelder. Nennenswerte GVO-Einträge oberhalb des Kennzeichnungs-Schwellenwerts von 0,9 Prozent treten jedoch vor allem in einem zehn Meter breiten Streifen neben der Parzelle mit gv-Mais auf.

Am Erprobungsanbau 2004 hatten sich dreißig landwirtschaftliche Betriebe und Forschungseinrichtungen in sieben Bundesländern beteiligt. Die Parzelle mit BtBt-Mais und die angrenzenden Flächen mit konventionellem Mais wurden mit der jeweiligen betriebspezifischen Technik bearbeitet. Drei Felder konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht ausgewertet werden.

Während der Blütezeit gab es keine Hauptwindrichtung. Es wurde daher nicht für jede Windrichtung getrennt ausgewertet, sondern nur ein Mittelwert gebildet.

GVO-Gehalt (in %) in Abhängigkeit zum Abstand von der Parzelle mit Bt-Mais (in m): Mittelwerte aller 18 Standorte, an denen Silomais angebaut wurde.


Probennahme Silomais. Bei Silomais wird die ganze Pflanze verwertet. Die Proben werden aus dem Häckselgut eines Erntestreifens entnommen.

Die Ergebnisse

  • In dem unmittelbar an die Bt-Parzelle angrenzenden Streifen (0-10m) liegen die GVOGVO-Anteile in einigen Fällen über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent. In der Praxis könnte die Ernte dieses Streifens nur dann als konventioneller Mais ohne Kennzeichnung vermarktet werden, wenn der GVO-Anteile nachweislich unter 0,9 Prozent bliebe.
  • In größerer Entfernung von der Bt-Parzelle  (20-30 m, 50-60 m) fand man an keinem Standort GVO-Werte über 0,9 Prozent. In der Regel lagen die über alle Himmelsrichtungen gemittelten Werte unter 0,5 Prozent (20-30m) bzw. 0,2 Prozent (50-60).
  • Wird für jede Himmelrichtung getrennt ausgewertet, zeigen sich an einigen Standorten auch zwischen 20 und 30 Metern Einzelwerte  über 0,9 Prozent.
  • Man geht jedoch davon aus, dass sich höhere GVO-Werte in der Gesamternte "verdünnen": In der landwirtschaftlichen Praxis dürften die GVO-Anteile in den Ernte des an die Bt-Maisparzelle angrenzenden konventionellen Maisfeldes unterhalb des Schwellenwerts bleiben. Bei einem 60 m breiten Erntestreifen wurde bei zwei Standorten ein GVO-Anteil über 0,9 Prozent errechnet. Wird ein Streifen von 100 Metern geerntet, bleibt der GVO-Anteil an allen Standorten unter 0,9 Prozent.  (siehe Tabelle unten)
  • Die Maßnahme, früh- und spätblühende Sorten gleichzeitig anzupflanzen, ist in der Praxis nicht geeignet, GVO-Einträge zu verhindern.

 
Vorgegebener GVO-Anteil (in%)
 
  0,10 0,40 1,50
L1
M1 0,08 0,31 0,98
M2 0,14 0,34 1,20
Ø 0,11 0,33 1,06
L2
M1 0,11 0,28 1,58
M2 0,10 0,52 2,40
Ø 0,11 0,44 1,99
L3
M1 0,07 0,28 2,34
M2 0,07 0,42 1,28
Ø 0,07 0,37 1,81
L4
M1 0,12 0,89 2,75
M2 0,18 0,70 3,40
Ø 0,15 0,80 3,08

Vortest für die Auswahl der Untersuchungslabore: Proben mit vorgegebenen GVO-Anteilen wurden jeweils von vier Laboren (L1-4) untersucht. Jedes Labor führte zwei Messungen (M1, M2) durch. In einigen Fällen zeigten sich zwischen tatsächlichem und gemessenem GVO-Anteil deutliche Abweichungen.  Die Labore 2 und 3 wurden ausgewählt.

Laboranalysen: Mit Schwankungsbreiten

Jede Maisprobe wurde von zwei verschiedenen Laboren auf GVO-Anteile untersucht. Dadurch sollten Schwankungen in den Messergebnissen ausgeglichen werden. Die für den Nachweis verwendete  PCRPCR-Technik liefert nicht immer exakte, eindeutige Ergebnisse.

Vor der Auftragserteilung waren an verschiedene Labore Proben mit definierten GVO-Anteilen geschickt worden. Die gemessenen Werte differierten stark. Die beiden Labore, deren Ergebnisse die geringsten Abweichungen vom tatsächlichen GVO-Anteil aufwiesen, wurden mit den Analyse-Nachweisen der Maisproben beauftragt.

 

Erprobungsanbau 2004: Ergebnisse Silomais
GVO-Einträge in konventionellen Mais (18 Standorte Silomais)

Stand- ort Fläche Bt-Mais (ha) GVO-Anteile (in %) im Abstand von (in m) GVO-Anteil (in %) bei Erntestreifen von (in m)
    0-10 20-30 50-60 0-60 0-100
01 3,0 0,19 0,06 0,00 0,07 0,04
02 1,9 3,74 0,23 0,04 1,04 0,64
04 1,3 0,64 0,15 0,11 0,26 0,20
05 0,4 0,02 0,01 0,00 0,01 0,00
06 0,4 0,14 0,08 - 0,07 0,04
07 0,3 0,26 0,08 0,03 0,11 0,08
09 7,0 0,63 0,07 0,03 0,20 0,13
10 1,0 0,23 0,02 0,02 0,07 0,05
21 9,0 0,82 0,19 0,15 0,33 0,26
22 23,0 0,65 0,64 0,16 0,49 0,36
31 1,0 0,20 0,13 0,01 0,11 0,07
41 2,3 3,30 0,59 0,21 1,14 0,77
42 4,0 0,72 0,48 0,29 0,48 0,40
61 4,9 2,12 0,32 0,11 0,70 0,46
62 6,5 2,77 0,32 0,10 0,86 0,56
64 3,0 0,60 0,29 0,19 0,33 0,27
71 1,1 0,94 0,30 0,76 0,61 0,67
81 15,7 2,66 0,27 0,25 0,86 0,61

 

Die Standorte sind codiert.

Auf jedem Feld des Erprobungsanbaus wurden in verschiedenen Entfernungen von der Bt-Mais-Parzelle Proben genommen: jeweils in den Entfernungsbereichen 0 bis 10, 20 bis 30 und 50 bis 60 Meter. In jeder dieser Zonen wurden aus dem Erntegut drei Proben gezogen und nach der Vermahlung im Labor zu einer Sammelprobe zusammengestellt. Jede Sammelprobe wurde wiederum in fünf Einzelproben aufgeteilt: Je eine wurden von den ausgewählten Analytik-Laboren auf GVO-Anteile untersucht. Die übrigen drei wurden als Rückstellproben aufbewahrt.

Nach diesem Schema wurden für jeden Entfernungsbereich Proben für alle vier Himmelrichtungen getrennt ausgewertet. Während der Maisblüte war jedoch keine vorherrschende Windrichtung erkennbar. Die obigen Ergebnisse sind Mittelwerte für alle vier Windrichtungen.

Wird ein an eine Bt-Parzelle angrenzendes konventionelles Maisfeld von gleicher Größe geerntet, bleiben die GVO-Anteile der Ernte in der Regel unter 0,9 Prozent. Die beiden rechten Spalten der obigen Tabelle zeigen die GVO-Anteile, wenn ein konventioneller Streifen von 0 bis 60 sowie 0 bis 100 Meter neben einem Bt-Maisfeld geerntet wird. Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Für den Erntestreifen bis 15 Meter wird derjenige GVO-Eintrag angesetzt, der im Entfernungsbereich 0 bis 10 m gemessen wurden. Der anschließende Streifen zwischen 15 und 40 m erhält rechnerisch den GVO-Eintrag der Zone 20 bis 30 m. Für alle darüber hinaus gehenden Erntebereiche wird der GVO-Eintrag der dritten Zone (50 bis 60m) zugrunde gelegt.

 

 

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28. Februar 2005 [nach oben springen]

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