Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 07:11 Uhr
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Abstandsflächen zwischen Maisfeldern

150 Meter Mindestabstand - aber wie weit fliegt der Maispollen wirklich?


Wie weit muss ein Bt-Maisfeld entfernt sein, damit ein konventionell wirtschaftender Landwirt seine eigene Maisernte ohne Nachteile verkaufen kann? Das ist eine der Schlüsselfragen für die Koexistenz von landwirtschaftlichen Systemen mit und ohne Gentechnik.

Ist eine gentechnisch veränderte Pflanze in der EU dafür zugelassen und damit als sicher bewertet, dann ist ihr Anbau in der EU grundsätzlich erlaubt - so steht es in den derzeit geltenden Rechtsvorschriften. Allerdings müssen Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen wollen, besondere Bedingungen beachten. Diese sollen gewährleisten, dass trotz des Anbaus von gv-Pflanzen eine Landwirtschaft ohne Gentechnik auch auf Dauer möglich bleibt.

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Wie viel Abstand ist nötig? Die politischen Parteien überbieten sich, möglichst große Abstände zwischen Bt- und konventionellen Maisfeldern zu fordern. Ergebnisse aus der Forschung spielen dabei eine geringe Rolle.

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Jede Menge Pollen. Die männlichen Maisblüten produzieren jede Menge Pollen. Er  ist jedoch schwer und wird nicht über große Entfernungen transportiert.

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Verbot. In Deutschland wie in anderen EU-Ländern ist der Anbau von Bt-Mais MON810 derzeit verboten. Sollte es aufgehoben werden, müssen beim Anbaiu die geltenden Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten werden.

Eine entscheidende Maßnahme, um diese Koexistenz zu sichern, sind Abstandsflächen zwischen Feldern mit konventionellen und gv-Pflanzen der gleichen Kulturart. Damit soll vermieden werden, dass es zu "wesentlichen" Einkreuzungen der gv-Pflanzen in benachbarten konventionellen Beständen kommt.

Wie groß diese Abstände sein müssen, hängt von den biologischen Eigenschaften der jeweiligen Kulturpflanze ab. Derzeit wird in der EU ausschließlich gentechnisch veränderter Bt‑MaisBt‑Mais (MON810) angebaut.

Maispollen: Im Regelfall kein Transport über große Entfernungen

Maispollen wird kaum über große Entfernungen verbreitet. Die männlichen Maisblüten produzieren zwar große Mengen Pollen, doch er ist schwer und befruchtet in erster Linie weibliche Blüten in der Nähe. Auch Insekten fliegen die für sie unattraktiven Blüten selten an und spielen daher bei der Befruchtung kaum eine Rolle.

Um "wesentliche" GVO-Einträge zu verhindern, sollte zwischen Bt-Maisfeld und dem nächsten konventionellen Feld eine bestimmter Mindestabstand liegen. Dieser sollte so bemessen sein, dass im Regelfall mögliche GVO-Einträge in den benachbarten konventionellen Beständen deutlich unter der für die Kennzeichnung maßgebenden 0,9‑Prozent‑Schwelle0,9‑Prozent‑Schwelle bleiben.

In Deutschland sind seit 2008 gesetzliche Mindestabstände beim Anbau von gv-Mais vorgeschrieben, zu konventionellem Maisfeldern 150 Meter, zu ökologischem Mais sogar 300 Meter.

Unter bestimmten Umständen - bei Wind, Thermik oder starken Luftströmungen - können Maispollen über große Entfernungen verfrachtet werden. Dadurch kann es zu einzelnen GVO-Einkreuzungen in anderen Maispflanzen kommen, auch wenn diese mehrere Kilometer vom Bt-Maisfeld entfernt sind. Doch: Dieses bleiben einzelne, zufällige Ereignisse. In der Maisernte sind sie nicht oder nur kaum messbar.

Die wissenschaftliche Suche nach dem richtigen Abstand

In den letzten Jahren hat es verschiedene Anbauversuche und Forschungsprogramme gegeben, um Pollenflug und Einkreuzungsverhalten bei Mais genauer zu untersuchen. Im Kern sollte herausgefunden werden, wie weit Bt- und konventionelle Maisfelder auseinander liegen müssen, um wesentliche Einkreuzungen auszuschließen.

  • Erprobungsanbau 2004 an 30 Standorten in Deutschland: In keinem Fall wurden in Entfernungen über 20 Meter GVO-Einträge oberhalb des 0,9-Prozent-Schwellenwerts gefunden.
  • Erprobungsanbau 2005: Vereinzelt wurden auch in größeren Entfernungen bis 30 Meter GVO-Einträge über der 0,9-Prozent-Schwelle gemessen. Den besten Effekt zur Minderung von GVO-Einträgen haben Maisflächen. Mit anderen Kulturarten bewirtschaftete Zwischenflächen haben eine geringere "Pollensammelfunktion".
  • Forschungsprogramm Koexistenzversuche des BMELV: Dieses mehrjährige, noch unter der damaligen Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) begonnene Programm ist noch nicht abgeschlossen. Koordinator Gerhard Rühl sagte bei einer Bundestagsanhörung: "Mit der Vorgabe, dass im Saatgut kein gv-Anteil enthalten ist, lässt sich aus der relevanten Literatur ein Mindestabstand von 50 Metern ableiten, um den Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht zu überschreiten. Vorläufige Ergebnisse des BMELV-Forschungsprogramms deuten jedoch an, dass es trotz eines Abstandes von 50 Metern in Einzelfällen zu einer Schwellenwertüberscheitung kommen kann."
  • Anbauversuche unter Praxisbedingungen in Sachsen 2006. An zwei Versuchsstandorten wurden Proben aus konventionellen Maisbeständen in Abständen von 15, 50, 100 und 150 Metern zum Feld mit Bt-Mais untersucht. In keinem Fall wurden GVO-Einträge über 0,9 Prozent gefunden. Bei den Proben aus 150 Metern Entfernung - dem in der Verordnung für Gute fachliche Praxis vorgesehenen Wert - lag der GVO-Eintrag bei 0,1 Prozent. Bei 180 Metern waren keine GVO-Einträge mehr nachweisbar.
  • Auskreuzungsversuche in der Schweiz mit gelbem und weißem Mais: Bis auf wenige Ausnahmen lagen Einkreuzungsraten nach 15 Metern unter 0,9 Prozent. Untersuchungen in Entfernungen zwischen 52 und 4440 Meter von der Pollenquelle ergaben Einkreuzungsraten in der Regel unter 0,1 Prozent.
  • Untersuchungen in anderen europäischen Ländern lieferten ähnliche Ergebnisse.

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12. August 2010 [nach oben springen]

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