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  So 14.03.2010 | 09:17 Uhr
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Abstandsflächen zwischen Maisfeldern

150 Meter Mindestabstand - aber wie weit fliegt der Maispollen wirklich?


Wie weit muss ein Bt-Maisfeld entfernt sein, damit ein konventionell wirtschaftender Landwirt seine eigene Maisernte ohne Nachteile verkaufen kann? Das ist eine der Schlüsselfragen für die Koexistenz von landwirtschaftlichen Systemen mit und ohne Gentechnik.

Sofern eine gv-Pflanze zugelassen und als sicher bewertet wurde, ist ihr Anbau in der EU grundsätzlich erlaubt - allerdings nur dann, wenn dadurch die übrige Landwirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen wollen, müssen daher besondere Bedingungen beachten. Diese sollen gewährleisten, dass trotz des Anbaus von gv-Pflanzen eine Landwirtschaft ohne Gentechnik auch auf Dauer möglich bleibt.

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Wie viel Abstand ist nötig? Die politischen Parteien überbieten sich, möglichst große Abstände zwischen Bt- und konventionellen Maisfeldern zu fordern. Ergebnisse aus der Forschung spielen dabei eine geringe Rolle.

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Jede Menge Pollen. Die männlichen Maisblüten produzieren jede Menge Pollen. Während der Blütezeit ist er wie Staub auf den Blättern zu erkennen. Der Pollen ist jedoch schwer und wird nicht über große Entfernungen transportiert.

Eine entscheidende Maßnahme, um diese Koexistenz zu sichern, sind Abstandsflächen zwischen konventionellen und gv-Feldern. Damit soll vermieden werden, dass es zu "wesentlichen" Einkreuzungen der gv-Pflanzen in benachbarten konventionellen Beständen kommt.

Wie groß diese Abstände sein müssen, hängt von den biologischen Eigenschaften der jeweiligen Kulturpflanze ab. Derzeit wird in der EU ausschließlich gentechnisch veränderter Bt‑MaisBt‑Mais (MON810) angebaut.

Maispollen: Im Regelfall kein Transport über große Entfernungen

Maispollen wird kaum über große Entfernungen verbreitet. Die männlichen Maisblüten produzieren zwar große Mengen Pollen, doch er ist schwer und befruchtet in erster Linie weibliche Blüten in der Nähe. Auch Insekten fliegen die für sie unattraktiven Blüten nur selten an und spielen daher bei der Befruchtung kaum eine Rolle.

Um "wesentliche" GVO-Einträge zu verhindern, sollte zwischen Bt-Maisfeld und dem nächsten konventionellen Feld eine bestimmte Abstandsfläche liegen. Denkbar ist aber auch, dass bei unmittelbar aneinander stoßenden Bt- und konventionellen Feldern ein Streifen des konventionellen Felds getrennt geerntet und zusammen mit dem Bt-Mais verwertet wird.

  • Abstandsfläche oder Trennstreifen sollten so bemessen sein, dass im Regelfall mögliche GVO-Einträge in den benachbarten konventionellen Beständen deutlich unter der für die Kennzeichnung maßgebenden 0,9‑Prozent‑Schwelle0,9‑Prozent‑Schwelle bleiben.

Unter bestimmten Umständen - bei Wind, Thermik oder starken Luftströmungen - können Maispollen über große Entfernungen verfrachtet werden. Dadurch kann es zu einzelnen GVO-Einkreuzungen in anderen Maispflanzen kommen, auch wenn diese mehrere Kilometer vom Bt-Maisfeld entfernt sind. Doch: Dieses bleiben einzelne, zufällige Ereignisse. In der Maisernte sind sie nicht oder nur kaum messbar.

  • Solche zufälligen GVO-Einträge gelten nicht als "wesentlich", sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent bleiben und es sich um zugelassene gv-Pflanzen handelt, die eine Sicherheitsbewertung durchlaufen haben.

Die wissenschaftliche Suche nach dem richtigen Abstand

In den letzten Jahren hat es verschiedene Anbauversuche und Forschungsprogramme gegeben, um Pollenflug und Einkreuzungsverhalten bei Mais genauer zu untersuchen. Im Kern sollte herausgefunden werden, wie weit Bt- und konventionelle Maisfelder auseinander liegen müssen, um wesentliche Einkreuzungen auszuschließen.

  • Erprobungsanbau 2004 an 30 Standorten in Deutschland: In keinem Fall wurden in Entfernungen über 20 Meter GVO-Einträge oberhalb des 0,9-Prozent-Schwellenwerts gefunden.
  • Erprobungsanbau 2005: Vereinzelt wurden auch in größeren Entfernungen bis 30 Meter GVO-Einträge über der 0,9-Prozent-Schwelle gemessen. Den besten Effekt zur Minderung von GVO-Einträgen haben Maisflächen. Mit anderen Kulturarten bewirtschaftete Zwischenflächen haben eine geringere "Pollensammelfunktion".
  • Forschungsprogramm Koexistenzversuche des BMELV: Dieses mehrjährige, noch unter der damaligen Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) begonnene Programm ist noch nicht abgeschlossen. Koordinator Gerhard Rühl sagte bei einer Bundestagsanhörung: "Mit der Vorgabe, dass im Saatgut kein gv-Anteil enthalten ist, lässt sich aus der relevanten Literatur ein Mindestabstand von 50 Metern ableiten, um den Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht zu überschreiten. Vorläufige Ergebnisse des BMELV-Forschungsprogramms deuten jedoch an, dass es trotz eines Abstandes von 50 Metern in Einzelfällen zu einer Schwellenwertüberscheitung kommen kann."
  • Anbauversuche unter Praxisbedingungen in Sachsen 2006. An zwei Versuchsstandorten wurden Proben aus konventionellen Maisbeständen in Abständen von 15, 50, 100 und 150 Metern zum Feld mit Bt-Mais untersucht. In keinem Fall wurden GVO-Einträge über 0,9 Prozent gefunden. Bei den Proben aus 150 Metern Entfernung - dem in der Verordnung für Gute fachliche Praxis vorgesehenen Wert - lag der GVO-Eintrag bei 0,1 Prozent. Bei 180 Metern waren keine GVO-Einträge mehr nachweisbar.
  • Auskreuzungsversuche in der Schweiz mit gelbem und weißem Mais: Bis auf wenige Ausnahmen lagen Einkreuzungsraten nach 15 Metern unter 0,9 Prozent. Untersuchungen in Entfernungen zwischen 52 und 4440 Meter von der Pollenquelle ergaben Einkreuzungsraten in der Regel unter 0,1 Prozent.
  • Untersuchungen in anderen europäischen Ländern lieferten ähnliche Ergebnisse.

Politisches Gerangel: Je weiter, um so besser

In der Anbausaison 2007 gab es noch keinen gesetzlich vorgegebenen Wert für den Abstand zwischen gv- und konventionellen Maisfeldern. Die Anbieter von Bt-Saatgut hatten daher die Landwirte verpflichtet, um ihr Bt-Maisfeld einen mindestens 20 Meter breiten Trennstreifen mit konventionellem Mais anzulegen, der bei der Ernte zusammen mit dem Bt-Mais zu verwerten war. Wie schon 2006 ist auch 2007 kein einziger Fall von entschädigungspflichtigen GVO-Einträgen bekannt geworden.

Dennoch haben die Politiker die Abstandsflächen drastisch erhöht. Nach langen Diskussionen haben sich die verschiedenen Bundesministerien und die Parteien der Großen Koalition auf eine deutliche Erhöhung des Mindestabstands geeinigt.

  • Auf Vorschlag vom Bundeslandwirtschaftsminister wurde in der Verordnung für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Mais ein Mindestabstand von 150 Metern festgelegt. Bei Anbau von Öko-Mais muss das Bt-Maisfeld sogar 300 Meter entfernt sein. 

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21. Januar 2008 [nach oben springen]

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