Gentechnik.
Wissen, was ist.
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Abstandsflächen zwischen Maisfeldern
150 Meter Mindestabstand - aber wie weit fliegt der Maispollen
wirklich?
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Wie weit muss ein Bt-Maisfeld entfernt
sein, damit ein konventionell wirtschaftender Landwirt seine eigene
Maisernte ohne Nachteile verkaufen kann? Das ist eine der
Schlüsselfragen für die Koexistenz von landwirtschaftlichen Systemen
mit und ohne Gentechnik.
Sofern eine gv-Pflanze zugelassen und als
sicher bewertet wurde, ist ihr Anbau in der EU grundsätzlich
erlaubt - allerdings nur dann, wenn dadurch die übrige
Landwirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Landwirte, die gv-Pflanzen
anbauen wollen, müssen daher besondere Bedingungen beachten. Diese
sollen gewährleisten, dass trotz des Anbaus von gv-Pflanzen eine
Landwirtschaft ohne Gentechnik auch auf Dauer möglich bleibt.
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Wie viel Abstand ist nötig? Die politischen
Parteien überbieten sich, möglichst große Abstände
zwischen Bt- und konventionellen Maisfeldern zu
fordern. Ergebnisse aus der Forschung spielen dabei
eine geringe Rolle.

Jede Menge Pollen. Die männlichen Maisblüten
produzieren jede Menge Pollen. Während der Blütezeit
ist er wie Staub auf den Blättern zu erkennen. Der
Pollen ist jedoch schwer und wird nicht über große
Entfernungen transportiert. |
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Eine entscheidende Maßnahme, um diese
Koexistenz zu sichern, sind Abstandsflächen zwischen
konventionellen und gv-Feldern. Damit soll vermieden werden, dass es
zu "wesentlichen" Einkreuzungen der gv-Pflanzen in benachbarten
konventionellen Beständen kommt.
Wie groß diese Abstände sein müssen, hängt von den biologischen
Eigenschaften der jeweiligen Kulturpflanze ab. Derzeit wird in der EU ausschließlich
gentechnisch veränderter Bt‑Mais (MON810) angebaut.
Maispollen: Im Regelfall kein Transport über große Entfernungen
Maispollen wird kaum über große Entfernungen verbreitet. Die
männlichen Maisblüten produzieren zwar große Mengen Pollen, doch er
ist schwer und befruchtet in erster Linie weibliche Blüten in der
Nähe. Auch Insekten fliegen die für sie unattraktiven Blüten nur
selten an und spielen daher bei der Befruchtung kaum eine Rolle.
Um "wesentliche" GVO-Einträge zu verhindern, sollte zwischen
Bt-Maisfeld und dem nächsten konventionellen Feld eine bestimmte
Abstandsfläche liegen. Denkbar ist aber auch, dass bei unmittelbar
aneinander stoßenden Bt- und konventionellen Feldern ein Streifen
des konventionellen Felds getrennt geerntet und zusammen mit dem Bt-Mais verwertet wird.
- Abstandsfläche oder Trennstreifen sollten so bemessen sein, dass
im Regelfall mögliche GVO-Einträge in den benachbarten konventionellen Beständen
deutlich unter der für die Kennzeichnung maßgebenden
0,9‑Prozent‑Schwelle bleiben.
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Unter bestimmten Umständen - bei Wind, Thermik oder starken
Luftströmungen - können Maispollen über große Entfernungen
verfrachtet werden. Dadurch kann es zu einzelnen GVO-Einkreuzungen
in anderen Maispflanzen kommen, auch wenn diese mehrere Kilometer vom Bt-Maisfeld entfernt sind. Doch: Dieses bleiben einzelne, zufällige
Ereignisse. In der Maisernte sind sie nicht oder nur kaum messbar.
- Solche zufälligen GVO-Einträge gelten nicht als "wesentlich",
sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent bleiben
und es sich um zugelassene gv-Pflanzen handelt, die eine
Sicherheitsbewertung durchlaufen haben.
Die wissenschaftliche Suche nach dem richtigen Abstand
In den letzten Jahren hat es verschiedene Anbauversuche und
Forschungsprogramme gegeben, um Pollenflug und Einkreuzungsverhalten
bei Mais genauer zu untersuchen. Im Kern sollte herausgefunden
werden, wie weit Bt- und
konventionelle Maisfelder auseinander liegen müssen, um wesentliche
Einkreuzungen auszuschließen.
- Erprobungsanbau 2004 an 30 Standorten in Deutschland:
In keinem Fall wurden in Entfernungen über 20 Meter GVO-Einträge
oberhalb des 0,9-Prozent-Schwellenwerts gefunden.
- Erprobungsanbau 2005: Vereinzelt wurden auch in
größeren Entfernungen bis 30 Meter GVO-Einträge über der
0,9-Prozent-Schwelle gemessen. Den besten Effekt zur Minderung von GVO-Einträgen haben Maisflächen.
Mit anderen Kulturarten bewirtschaftete Zwischenflächen
haben eine geringere "Pollensammelfunktion".
- Forschungsprogramm Koexistenzversuche des BMELV: Dieses
mehrjährige, noch unter der damaligen Verbraucherschutzministerin
Renate Künast (Grüne) begonnene Programm ist noch nicht
abgeschlossen. Koordinator Gerhard Rühl sagte bei einer
Bundestagsanhörung: "Mit der Vorgabe, dass im Saatgut kein
gv-Anteil enthalten ist, lässt sich aus der relevanten Literatur
ein Mindestabstand von 50 Metern ableiten, um den Schwellenwert von 0,9
Prozent nicht zu überschreiten. Vorläufige Ergebnisse des BMELV-Forschungsprogramms deuten jedoch an, dass es trotz eines
Abstandes von 50 Metern in Einzelfällen zu einer
Schwellenwertüberscheitung kommen kann."
- Anbauversuche unter Praxisbedingungen in Sachsen 2006.
An zwei Versuchsstandorten wurden Proben aus konventionellen
Maisbeständen in Abständen von 15, 50, 100 und 150 Metern zum Feld
mit Bt-Mais untersucht. In keinem Fall wurden GVO-Einträge über
0,9 Prozent gefunden. Bei den Proben aus 150 Metern Entfernung - dem in
der Verordnung für Gute fachliche Praxis vorgesehenen Wert -
lag der GVO-Eintrag bei 0,1 Prozent. Bei 180 Metern waren keine GVO-Einträge mehr nachweisbar.
- Auskreuzungsversuche in der Schweiz mit gelbem und weißem
Mais: Bis auf wenige Ausnahmen lagen Einkreuzungsraten nach 15
Metern unter 0,9 Prozent. Untersuchungen in Entfernungen zwischen
52 und 4440 Meter von der Pollenquelle ergaben Einkreuzungsraten
in der Regel unter 0,1 Prozent.
- Untersuchungen in anderen europäischen Ländern lieferten
ähnliche Ergebnisse.
Politisches Gerangel: Je weiter, um so besser
In der Anbausaison 2007 gab es noch keinen
gesetzlich vorgegebenen Wert für den Abstand zwischen gv- und konventionellen Maisfeldern.
Die Anbieter von Bt-Saatgut hatten daher die Landwirte verpflichtet, um ihr Bt-Maisfeld einen mindestens 20
Meter breiten Trennstreifen mit konventionellem Mais anzulegen,
der bei der Ernte zusammen mit dem Bt-Mais zu verwerten war. Wie
schon 2006 ist auch 2007 kein einziger Fall von
entschädigungspflichtigen GVO-Einträgen bekannt geworden.
Dennoch haben die Politiker die
Abstandsflächen drastisch erhöht.
Nach langen Diskussionen haben sich die verschiedenen
Bundesministerien und die Parteien der Großen Koalition auf eine
deutliche Erhöhung des Mindestabstands geeinigt.
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