Amflora-Kartoffeln: Vermischung in Schweden, Verbot in Deutschland

(08.09.2010) In Schweden ist es beim Anbau der Amflora-Stärkekartoffel zu Vermischungen mit einer anderen, noch nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Kartoffel gekommen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hat daraufhin das Inverkehrbringen der dort erzeugten Amflora-Pflanzkartoffeln untersagt.

Beim Anbau von Amflora-Kartoffeln in Nord-Schweden hat BASF Plant Science bei eigenen Qualitätskontrollen „geringfügige Vermischungen“ mit einer ähnlichen gentechnisch veränderten Stärkekartoffel festgestellt. Anders als_Amflora_ ist diese Kartoffel (Markenname Amadea) noch nicht zugelassen. Ein Antrag wurde kürzlich bei der zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingereicht.

Nach Angaben von BASF betrug die Vermischung weniger als 0,01 Prozent, das entspricht „47 Amadea-Pflanzen innerhalb von 680.000 Amflora-Pflanzen“. Wie es zu dieser unbeabsichtigten Vermischung kommen konnte, wird derzeit untersucht. Aufgefallen waren die Amadea-Pflanzen an ihren weißen Blüten, die sich von den violetten Amflora-Blüten unterscheiden. Alle Amadea-Pflanzen wurde entfernt, so dass keine Knollen in die Stärkeverarbeitung gelangten, so BASF. Bei anschließenden Kontrollen, die nach den Funden in Schweden auf Amflora-Feldern in Tschechien und Deutschland durchgeführt wurden, seinen keine Amadea-Pflanzen gefunden worden.

Die EU-Kommission hat BASF und die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedsstaaten zu einer Unterredung nach Brüssel eingeladen, um den Sachverhalt und die zu ergreifenden Maßnahmen zu erörtern.

Schon vor diesem Treffen hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus das Inverkehrbringen der geernteten Amflora-Kartoffeln untersagt. Ein etwa 15 Hektar großes Feld in Zepkow war der einzige Standort, auf dem 2010 in Deutschland Amflora-Kartoffeln angebaut wurden. Erzeugt wurden dort ausschließlich Pflanzkartoffeln für das kommende Jahr.

Backhaus hat die BASF angewiesen, die Kartoffeln „nach der Ernte so zu lagern und aufzubewahren, dass ein Zugang für Dritte sicher verhindert wird.“ Diese Anordnung gelte so lange, bis das Unternehmen „zweifelsfrei“ den Verdacht widerlegen kann, dass auch die Amflora-Ernte aus Zepkow nicht frei von Vermischungen mit nicht zugelassenen gv-Kartoffeln sein könnte. Er wies seine für die Überwachung zuständige Behörde an, Proben aus der Ernte zu nehmen. Allerdings dürfte ein analytischer Nachweis so geringer Vermischungen wie der in Schweden gefundenen schwierig sein.

Backhaus räumte ein, dass seine Behörde das Amflora-Feld in Zepkow während des Anbaus „mehrfach kontrolliert“ habe. Dabei seien „keine anderen Kartoffelsorten aufgefallen“.