USA: Neue Klage wegen gentechnisch veränderter Zuckerrüben

(10.09.2010) Die amerikanische Landwirtschaftsbehörde USDA will auch im kommenden Jahr einen begrenzten Anbau gentechnisch veränderter Zuckerrüben unter kontrollierten Bedingungen erlauben. Umwelt- und Verbraucherorganisationen haben deswegen eine weitere Klage angekündigt.

Mitte August hatte ein Distriktgericht in Kalifornien die 2005 erteilte Anbauzulassung für gentechnisch veränderte Zuckerrüben wegen nicht ausreichend geprüfter Umweltauswirkungen ausgesetzt.

Zuckerrübe
Zuckerrüben

Zuckerrüben: In der Regel kein Pollen. Zuckerrüben bilden im ersten Jahr den Rübenkörper aus (oben). Dieser wird im Herbst geerntet. Nur wenn einzelne Pflanzen vorzeitig blühen (Schosser), entsteht Pollen (unten).

Bis zum Jahresende will die Landwirtschaftsbehörde USDA Übergangsbestimmungen in Kraft setzen, die sowohl den Interessen des Zuckerrübenanbaus gerecht wird, als auch dem Urteil des Gerichts.

Durch Auflagen und Kontrollen sollen Auskreuzungen von gv-Zuckerrüben in konventionelle Rüben, aber auch in artverwandte Kulturarten wie Mangold und Rote Beete verhindert werden. Damit, so der amerikanische Landwirtschaftsminister Tom Vilsack, „soll eine Koexistenz zwischen konventionellen, ökologischen und biotechnischen Anbausystemen ermöglicht werden“.

Auskreuzungen sind vor allem in den Regionen, relevant wo Zuckerrübensaatgut produziert wird - in den USA fast ausschließlich in einem dafür klimatisch geeigneten Tal im Bundesstaat Oregon. Um den für das Saatgut benötigten Samen zu bilden, müssen die Zuckerrübenpflanzen blühen. Ihr Pollen wird durch Wind verbreitet. Aus verschiedenen Untersuchungen ist bekannt, dass es in Entfernungen von bis zu tausend Metern zu Auskreuzungen kommen kann.

Die USDA will offenbar die Vermehrungsflächen für gv-Zuckerrüben als Freisetzungen betrachten, die nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu genehmigen sind. Vermutlich wird den Züchtungsunternehmen zur Auflage gemacht, bestimmte Mindestabstände zu Feldern mit vermehrungsfähigen Kulturarten einzuhalten. Bisher betrugen diese je nach Unternehmen zwischen 2500 und 6500 Metern.

Beim landwirtschaftlichen Anbau von Zuckerrüben ist Pollen dagegen ein geringeres Problem. Da Zuckerrüben „zweijährig“ sind - im ersten Jahr bilden sie den Rübenkörper aus, im zweiten den Blütenstand - werden sie geerntet, bevor sie blühen. Pollen entsteht nur bei vorzeitig blühenden Pflanzen, sogenannten Schossern. Landwirte, die gv-Zuckerrüben anbauen, mussten sich bisher verpflichten, ihre Felder auf Schosser zu kontrollieren und diese zu beseitigen.

Allenfalls in Kalifornien könnte der Anbau von gv-Zuckerrüben nach dem Gerichtsurteil vorerst nicht mehr erlaubt werden. Hier gibt es nicht nur eine konventionelle Zuckererzeugung, die sich „ohne Gentechnik“ profiliert, sondern auch vereinzelte Bestände von Wildrüben.

Den klagenden Organisationen, darunter das Center for Food Safety und der Sierra Club, reichen die angekündigten USDA-Maßnahmen nicht aus. So sei nicht klar, wie die Beseitigung aller Schosser kontrolliert werden könne. Es sei daher möglich, dass es weiterhin zu Auskreuzungen in konventionelle Rüben, Mangold oder Rote Beete komme. Erst müsse die vom Gericht angemahnte ausführliche Prüfung von Umweltauswirkungen abgeschlossen sein, bevor über einen weiteren Anbau von gv-Zuckerrüben entschieden werden könne.

Nach Angaben der USDA benötigt sie dafür etwa zwei Jahre.