Wenig Änderungen. Seehofer legt Eckpunkte zum Gentechnik-Gesetz vor

(25.11.2006) Nach langen Diskussionen hat Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer erste Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnik-Gesetzes vorgelegt. Vor allem bei der Haftung, einer der Haupt-Streitpunkte, soll sich offenbar wenig ändern.

Danach haften Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, weiterhin „gesamtschuldnerisch“, wenn es auf den Nachbarfeldern zu wirtschaftlichen Schäden infolge Auskreuzung kommt und kein Einzelverursacher festzustellen ist. Bei Mais soll künftig ein Sicherheitsabstand von 150 Metern zwischen Feldern mit konventionellen und gv-Pflanzen eingehalten werden. Seehofer plant, dass die verbleibenden Haftungsrisiken der Landwirte durch eine Selbstverpflichtung der Saatguthersteller abgedeckt werden. Bei wissenschaftlichen Freilandversuchen mit experimentellen, noch nicht allgemein zugelassenen gv-Pflanzen will Seehofer die Haftung für mögliche Schäden auf die angrenzenden Felder beschränken. Nicht zugelassene gv-Pflanzen dürfen jedoch grundsätzlich nicht in Lebens- und Futtermittel gelangen.

Ob Seehofers Vorschläge ohne Änderungen das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, erscheint fraglich. Schon in der CDU/CSU liegen die Positionen auseinander. So plädiert Bundesforschungsministerin Schavan etwa für einen Abstand von fünfzig Metern. Kritik kommt auch aus der SPD. Ulrich Kelber, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagstagsfraktion verlangt „deutliche Änderungen“.