EU-Bericht zum Anbau von gv-Pflanzen: Koexistenz ist grundsätzlich möglich

(25.02.2006) Werden in Europa gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, dann ist eine Koexistenz mit der herkömmlichen Landwirtschaft möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (Joint Research Center, JRC), der nun veröffentlicht wurde.

Um den für Koexistenz gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert für zufällige GVO-Einträge von 0,9 Prozent einzuhalten, seien keine oder nur geringfügige Änderungen der aktuellen landwirtschaftlichen Praxis notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass der Schwellenwert für unbeabsichtigte GVO-Anteile im Saatgut 0,5 Prozent nicht übersteigt.

Der JRC-Bericht umfasst Fallstudien zur Kultur- und Saatguterzeugung bei Mais, Zuckerrüben und Baumwolle. Grundlage sind Modellberechnungen, in die Daten über die europäischen Agrarlandschaften, zu den regionalen meteorologischen Bedingungen und zu den landwirtschaftlichen Praktiken eingeflossen sind. Auf diese Weise konnte die Frage der Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturen nicht nur zwischen einzelnen Feldern betrachtet werden, sondern auch auf regionaler Ebene.

Beim Maisanbau, so der JRC-Bericht, sind in einigen Fällen je nach vorherrschender Windrichtung sowie Form, Größe und Lage der betroffenen Felder Maßnahmen erforderlich, um eine Koexistenz zu gewährleisten. Wirksam sind etwa Isolier- oder Pufferzonen zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen. Hinsichtlich der Saatguterzeugung kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass ein möglicher Schwellenwert von 0,5 Prozent eingehalten werden kann. Bei Zuckerrüben und Baumwolle sind dazu keine Änderungen der bisherigen Praxis erforderlich, bei Mais nur geringe. Um einen Schwellenwert von 0,3 Prozent einzuhalten, müssten bei der Saatguterzeugung zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. Bisher gibt es in der EU noch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwert für zufällige GVO-Anteile im Saatgut.