Drei Bt-Maissorten in Deutschland zugelassen

(14.12.2005) Das Bundessortenamt hat heute drei Sorten aus gentechnisch verändertem Bt-Mais der Linie MON810 zugelassen. Saatgut dieser Sorten kann somit ohne Auflagen im Agrarhandel vertrieben werden. Bei der Aussaat im Frühjahr müssen die Landwirte die Bestimmungen des Gentechnik-Gesetzes beachten.

In den letzen Jahren hatte das Bundessortenamt begrenzte Saatgut-Mengen der MON810-Sorten freigegeben. Auch im Erprobungs- und Praxisanbau 2004/05 wurden MON810-Sorten auf der Grundlage solcher Sondervertriebsgenehmigungen eingesetzt.

Gentechnikrechtlich wurde MON810-Mais bereits 1998 EU-weit für den Anbau sowie als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Für jede einzelne zur Aussaat vorgesehene Sorte, die sich aus MON810 ableitet, ist zudem eine sortenrechtliche Zulassung erforderlich. Diese wurde in Frankreich und Spanien bereits für mehrere MON810-Sorten erteilt. Die Zulassung von MON810-Sorten, die an die Klima- und Anbaubedingungen in Deutschland angepasst sind, stand bisher jedoch aus. Mehrfach hatte das Bundessortenamt eine Entscheidung verschoben.

Die heute ausgesprochene Sortenzulassung umfasst drei MON810-Sorten der Agrobiotech-Unternehmen Monsanto und Pioneer.

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