Standortregister: Rot-Grün ändert das Gentechnik-Gesetz

(17.03.2005) Das erst seit Anfang Februar rechtswirksame Gentechnik-Gesetz soll bereits wieder geändert werden. Mit der rot-grünen Regierungsmehrheit beschloss der zuständige Bundestagsausschuss am Mittwoch neue Vorschriften für das Standortregister, das in diesem Jahr erstmals vorgeschrieben ist und alle Anbauflächen für gv-Pflanzen verzeichnet.

Künftig sollen im öffentlichen Teil des Registers nur noch die Gemeinde, die Gemarkung und die Größe der Anbaufläche genannt werden. Informationen zum Flurstück und der Name des Landwirts werden nur mitgeteilt, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Mit dieser Korrektur versucht die rotgrüne Regierungskoalition, eine Abstimmungsniederlage im Bundesrat zu vermeiden. Die Regierung benötigt eine Mehrheit im Bundesrat für das Zweite Änderungspaket zum Gentechnik-Gesetz, mit dem verschiedene EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Dieses Gesetz enthält solche Regelungen, welche die Bundesländer betreffen und daher vom Bundesrat mit beschlossen werden müssen. Eine Mehrheit der Bundesländer macht eine Zustimmung jedoch davon abhängig, einige besonders strittige Regelungen aus dem Ersten Änderungspaket des Gentechnik-Gesetzes zurück zu nehmen. Dieser Teil des Gesetzes ist bereits in Kraft. Dabei war die Regierungskoaltion nicht auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen.