EU-Parlament will schärfere Kennzeichnungsbestimmungen

Das EU-Parlament hat sich mehrheitlich für einen Kennzeichnungs-Schwellenwert von 0,5 Prozent ausgesprochen. Damit ging das Parlament über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. Akzeptiert wurde, die Verwendung von GVO-haltigen Futtermitteln auf dem Lebensmittel nicht unter eine Kennzeichnungspflicht zu stellen.

Bei den Beratungen über die geplante neue EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel folgte das EU-Parlament weitgehend dem Bericht des federführenden Umweltausschusses. Vor allem bei der Kennzeichnung sprach sich das Parlament für strengere Regelungen aus als im Vorschlag der EU-Kommission.

Mit Mehrheit - 308 Ja-, 208 Nein- Stimmen - beschloss das Parlament:

  • Der Schwellenwert, bis zu dem unbeabsichtigte Beimischungen von GVOs in Lebensmittel nicht zu kennzeichnen sind, soll bei auf 0,5 Prozent liegen. Die EU-Kommission hatte ein Prozent vorgeschlagen.
  • Lebensmittel, die Spuren von solchen GVOs enthalten, die in der EU nicht zugelassen sind, dürfen generell nicht vermarktet werden.

Mit knapper Mehrheit wurde jedoch eine Ausweitung der Kennzeichnung abgelehnt: In Übereinstimmung mit der Kommission sprach sich auch das Parlament mit knapper Mehrheit dagegen aus, Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch zu kennzeichnen, wenn die Tiere GVO-haltiges Futter erhalten haben. Auch der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen bei der Herstellung von Lebensmittel-Enzymen bleibt kennzeichnungsfrei.

In den Grundlinien folgte das Parlament dem Entwurf der Kommission. Damit wird bei der Kennzeichnung das Nachweisprinzip aufgegeben. Für eine kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen werden künftig Systeme zur Rückverfolgbarkeit vorhanden sein müssen, mit denen Informationen über einen GVO-Einsatz vom Erzeuger bis zum Verbraucher weitergegeben werden können. Auch bei der Zulassung wird es strengere Bestimmungen geben.

Noch sind jedoch die neuen Kennzeichnungsvorschriften nicht rechtskräftig und der weitere Beratungsweg ist lang. Nun ist der erst einmal der EU-Ministerrat am Zug.

Auch außerhalb der europäischen Institutionen gibt es Kritik.

  • Die Industrie hält die vom Parlament verabschiedeten Schwellenwerte für „unpraktikabel“. Vor allem die Null- Toleranz für nicht zugelassene GVOs sei nur einzuhalten, wenn aus Agrarimporte aus Ländern mit GVO-Anbau verzichtet werde.
  • Auch die USA haben bereits angekündigt, die EU vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen. Sie werten die geplanten strengen EU-Vorschriften als Verstoß gegen die WTO-Verträge, da die EU den für Einfuhrbeschränkungen Nachweise einer konkreten gesundheitlichen Gefährdung nicht erbringen könne.