Neue Bundesregierung: Bei der Grünen Gentechnik auf der Bremse

Auch die neue rot-grüne Bundesregierung wird die restriktive Politik bei der Grünen Gentechnik fortführen. Verbraucherschutzministerin Renate Künast erhält zusätzliche Kompetenzen.

In den nächsten Jahren liegen Anwendung und Regulierung der Grünen Gentechnik im Verantwortungsbereich von Renate Künast. Ihr Ministerium erhält die entsprechenden Abteilungen aus dem früheren Gesundheitsministerium Genehmigung von Freisetzungsversuchen und Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen fallen nun in die Zuständigkeit des Verbraucherschutzministeriums.

Künast hat auch das „Initiativrecht“ für das neue, längst überfällige Gentechnik-Gesetz, mit dem mehrere EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Konkrete Maßnahmen und Vorgaben enthält der ausgehandelte Koalitionsvertrag jedoch nicht. Er bezieht sich vor allem auf Vorhaben der Europäischen Union, die im Grundsatz längst beschlossen sind.

Die neue Bundesregierung will

  • Wahlfreiheit und Transparenz sicherstellen; gentechnikfreier konventioneller und ökologischer Anbau sollen weiter möglich sein;
  • Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung;
  • „möglichst niedrige“ Schwellenwerte bei „Verunreinigungen“ durch gentechnisch veränderte Organismen;
  • ein Haftungsrecht nach dem Verursacherprinzip;
  • ein effizientes Monitoring (anbaubegleitende Umweltbeobachtung) auf wissenschaftlicher Grundlage und ein „Kataster“.

Im Ressort Forschung zählt die Biotechnologie weiter zu den Schlüsseltechnologien, die besonders gefördert werden sollen. Sicherheitsfragen der Gentechnik werden auch weiterhin untersucht.