Meldungen 2001, 1. Halbjahr

Japan: Rückruf für Kartoffel-Snacks

(25.6.) In Japan sind Kartoffel-Snack einer weit verbreiten Marke (Potelka) aus dem Handel zurückgerufen worden, da in ihnen Spuren von dort nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Kartoffeln (New Leaf) gefunden wurden. Die Snacks wurden mit aus den USA importierten Kartoffeln hergestellt. Zuvor hatte es zwei ähnliche Fälle gegeben. In Japan gelten inzwischen neue Bestimmungen, die eine Null-Toleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in Lebensmitteln vorschreiben.

Österreich: Mais kommt vom Acker

(12.6.) Mehrere Landwirte in Kärnten sollen bereits ausgesäten Mais vernichten. Bei Kontrollen waren Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen festgestellt worden, die nach Angaben des Kärntener Sozialministers unter 0,1 Prozent liegen sollen. Landeshauptmann Jörg Haider hat den Landwirten Entschädigung zugesagt.

Bayern: Saatgut-Kontrolle ohne Ergebnis

(30.5.) Die Bayrischen Behörden haben 71 Saatgut-Proben untersucht. In keinem Fall konnte gentechnisch verändertes Material nachgewiesen werden. Erfasst wurde importiertes Mais-, Soja-, Raps- und Zuckerrüben-Saatgut aus Ländern, in denen in größerem Umfang gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden.

Schleswig-Holstein: Teilentwarnung

(30.5.) Eine bereits ausgesäte Maissorte (Arsenal) aus Chile darf nun doch auf den Feldern bleiben. Bei Kontrolluntersuchungen wurden keine Anteile aus einer gentechnisch veränderten Maissorte (GA21) gefunden. Vernichtet werden muss jedoch eine weitere Maissorte aus Kanada (Janna), bei denen sich die ersten Befunde (Spuren von gv-Mais Bt176 und Bt11) bestätigten. Betroffen sind acht Landwirte.

Bt-Mais: Versuchsanbau in Deutschlandgeht weiter

(29.5.) Die Syngenta Agro GmbH, aus dem Zusammenschluss der Agrosparten von Novartis und Zeneca hervorgegangen, wird auch in diesem Jahr unter kontrollierten Bedingungen gentechnisch veränderten Bt-Mais mit einer Resistenz gegen den Maiszünsler anbauen. Auf einer Fläche von etwa achtzig Hektar wird dessen Eignung unter Praxisbedingungen untersucht. Die Verwendung des Saatguts ist mit den Landwirten, die sich an dem Testanbau beteiligen, vertraglich geregelt, ebenso die Verwertung des Ernteguts.

Schleswig-Holstein: Mais vernichtet

(15.5.) Das Umweltministerium in Kiel hat angeordnet, bereits ausgesäten Mais auf einer Fläche von vierzig Hektar unterzupflügen. In den aus Kanada und Chile importierten Maissorten waren geringe Spuren zweier nicht für die EU zugelassener gentechnisch veränderter Maissorten gefunden worden.

Saatgut: Streit um „Verunreinigungen“

(10.5.) Vor allem Saatgut, das in USA erzeugt wird, könnte Spuren von anderen gentechnisch veränderten Sorten enthalten, die dort angebaut werden, jedoch in der EU noch nicht zugelassen sind. Mit technischen Maßnahmen wird versucht, Einstäubungen fremder Sorten zu verhindern. Dennoch werden vereinzelt Spuren gefunden. In Schleswig-Holstein musste eine konventionelle Mais-Sorte zurückgerufen werden, da im Saatgut eine in der EU nicht zugelassene GVO-Sorten (GA21) nachweisbar war. Das betroffene Unternehmen (Monsanto) erklärte, dass die eigene Qualitätskontrolle keine Verunreinigungen gefunden hatte. Andere öffentliche Kontrollen, so in Baden-Württemberg und Norditalien, hatten ebenfalls keine Beimischungen nachweisen können.

Schweiz: Viele Sojaprodukte mitGentech-Spuren

(20.4.) Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit hat Mais- und sojahaltige Lebensmittel auf Anteile aus gentechnisch veränderten Pflanzen untersucht. Danach wurde bei keinem Produkt ein GVO-Anteil über einen Prozent gefunden. In zwanzig Prozent der Sojalebensmitteln konnten allerdings GVO-Rohstoffe bis 0,5 Prozent nachgewiesen werden. Bei Mais-Produkten fand das Bundesamt in zehn Prozent Gentech-Anteile bis 0,2 Prozent. Betroffen waren auch biologisch produzierte Lebensmittel. Hier lagen die GVO-Anteile in der Regel unter 0,1 Prozent. In der Schweiz gilt wie in der EU ein Schwellenwert von einem Prozent, bis zu dem GVO-Anteile nicht gekennzeichnet werden müssen.

Keine Beimischungen von GVO-Saatgut

(18.4.) In Baden-Württemberg ist stichprobenweise Saatgut für Raps und Mais untersucht worden. Es wurden keine Beimischungen oder Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Sorten gefunden. Erfasst wurden alle gängigen Sorten. Probleme wie im Vorjahr, als unwissendlich Rapssaatgut mit GVO-Verunreinigungen auf die Felder gebracht worden waren, sind damit in diesem Jahr offenbar nicht zu erwarten.

Konfikt um Futter eskaliert

(11.4.) Greenpeace-Aktivisten haben vor Grazer Futtermittelwerk Garant ausfahrende Lastwagen mit Warnaufklebern versehen, die auf GVO-Anteile im Futter hinweisen. Ein Sprecher des Unternehmens verwies darauf, dass auf dem europäischen Futtermittelmarkt als Folge des Tiermehlverbots ein Mangel an Eiweißen herrsche. Das auf den Weltmärkten erhältliche Soja sei mit GVO-Anteilen vermischt. Die Preise für GVO-freies Soja seien sehr hoch „und werden von keinem Bauer bezahlt.“

Österreich: GVO-Futter ist üblich

(20.3.) In 13 von 14 in Österreich untersuchten Futtermittelproben wurden gentechnisch veränderte Sojabohnen gefunden. Ihr Anteil betrug zwischen zehn und 63 Prozent der in einem Futtermittel enthaltenen Sojabohnen. Die Analysen wurden von Greenpeace in Auftrag gegeben.

Soja-Schiffe auf der Donau

(15.3.) Greenpeace-Aktivisten haben ein Schiff auf der Donaus gestoppt und ein Entladen in Österreich behindert. Das mit 2000 Tonnen überwiegend gentechnisch veränderten Sojafutter beladene Schiff kam aus Deutschland. Die Aktion sollte der Forderung nach einem sofortigen Importverbot für Gen-Soja Nachdruck verleihen. Nach Angaben des Sprechers des Österreichischen Bauernbundes gibt es keine Alternativen zu Soja. Die Flächen, auf denen in Österreich Futterpflanzen angebaut werden können, seien zu gering. In diesem Jahr müssten 550.000 Tonnen Soja importiert werden.

Messfehler: GVO-freies Futter mit 17 Prozent Gen-Soja

(12.3.) In der Schweiz sind irrtümlich mindestens tausend Tonnen Soja-Futtermittel als „Gentechnik-frei“ deklariert worden. Im August 2000 war aus Südamerika importiertes Sojaschrot eines bestimmten Händlers von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Nutztiere untersucht worden. Damals hatte man einen GVO-Anteil von 1,7 Prozent gefunden. Das Sojaschrot durfte damit als GVO-frei (Grenzwert Schweiz: drei Prozent) vermarktet werden. Abnehmer waren Markenprogramme der Unternehmen Migros und Coop, die für ihre Produkte den Ausschluss von GVO-Futtermitteln garantieren. Bei einer erneuten Überprüfung wurde in den Sojalieferungen jedoch ein GVO-Anteil von 17 Prozent gefunden. Grund: Ein neues, zuverlässigeres Testverfahren.

Umweltverbände: Verbot gentechnischveränderter Pflanzen

(7.3.) Die Umweltverbände BUND und NaBu haben „effektive Nachbesserungen“ im neuen Naturschutzgesetz angemahnt und gefordert, dort das Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen festzuschreiben. Erstmals wird in dem vom Bundesumweltministeriums vorgelegten Entwurf eines neuen Naturschutzgesetzes auch die „gute landwirtschaftliche Praxis“ definiert. Diese ist mit dem „Stand der Technik“ im technischen Umweltschutz vergleichbar und legt die Mindestanforderungen für eine „naturschutz-verträgliche“ Landwirtschaft fest.

EU-Kommissar:Prozesskennzeichnung kommt

(19.2.) EU-Verbraucherkommissar Byrne bestätigte, dass eine neue Regelung zur Gentechnik-Kennzeichnung geplant sei. Noch im März wolle die Kommission einen entsprechenden Beschluss fassen. Es zeichnet sich ab, dass Kennzeichnung sich künftig nicht mehr allein vom Nachweis im Endprodukt ableitet. Einzelheiten wurden jedoch noch nicht benannt. Die Kommission erwartet Widerstand bei den Mitgliedstaaten und neue Handelsstreitigkeiten.

EU-Parlament stimmtFreisetzungs-Richtlinie zu

(14.2.) Nach dem Ministerrat hat das Europäische Parlament dem Vermittlungsvorschlag für die überarbeitete Freisetzungs-Richtlinie (90/220) mit großer Mehrheit (52 Gegenstimmen, 85 Enthaltungen) zugestimmt, in der auch das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen geregelt ist. Bis Ende 2002 müssen die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Künftig ist die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen auf zehn Jahre begrenzt; der Anbau transgener Pflanzen muss überwacht werden. Ab 2004 werden keine gentechnisch veränderten Organismen mehr genehmigt, die Antibiotika-Resistenzgene als Marker besitzen.

Wien: Mal wieder Gen-Soja entdeckt

(14.2.) In drei von 32 untersuchten sojahaltigen Lebensmitteln wurden gentechnisch veränderte Sojabohnen nachgewiesen. Bei einem Produkt - panierte Garnelen - betrug der Gen-Soja-Anteil an der betroffenen Zutat 46 Prozent; bei den anderen auffälligen Produkten (Sojadesserts, davon ein Bioprodukt) lag er deutlich niedriger.

USA: Große Mehrheit für Kennzeichnung

(13.2.) Nach einer Studie der US-Lebensmittelbehörde FDA haben sich nahezu alle Teilnehmer einer Verbraucherbefragung für eine verbindliche Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ausgesprochen. Die bisher nur intern zugängliche Studie wurde von einer Verbraucherorganisation veröffentlicht.

EU: Einfuhren von Sojabohnen nehmen zu

(4.2.) Als kurzfristig verfügbarer Ersatz für die in der EU als Tierfutter verbotenen Tiermehle wächst die Nachfrage nach Sojabohnen und Sojaschrot. Es wird erwartet, dass 2001 sie Einfuhr von um 3,5 Mio. Tonnen zunimmt. In zwei der drei großem Exportländer, USA und Argentinien, werden gentechnisch veränderte Sojabohnen großflächig angebaut. Die Soja-Preise sind sprunghaft gestiegen und sogar die Aktienkurse des Agrounternehmens Monsanto, Hauptanbieter der transgenen Sorten, kletterten in den letzten Monaten stetig nach oben.

BgVV: Kennzeichnung unzureichend

(1.2.) Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), die in Deutschland zuständige Behörde für die Zulassung neuartiger Lebensmittel, hält es für geboten, die derzeitigen Bestimmungen zur gentechnikorientierten Kennzeichnung zu erweitern. Aus Anlass einer Konferenz mit Verbraucherverbänden bemängelte das Institut, dass unter Anwendung der Gentechnik hergestellte Produkte, die sich mit den verfügbaren analytischen Methoden nicht von konventionellen Produkten unterscheiden lassen, für Verbraucher nicht zu erkennen sind. Eine generelle Kennzeichnung setzt den Aufbau eines lückenlosen Dokumentationssystems voraus.

USA: 2001 wieder Zuwachs für Gen-Pflanzen?

(31.1.) Nach einer Umfrage bei Farmern rechnet das US-Agrarmagazin Top Producer damit, dass 2001 in den USA die Flächen mit gentechnisch veränderten Soja- und Maissorten zunehmen. Bezogen auf die Gesamtfläche wird bei Soja ein Flächenanstieg um sechs Prozent (2000: 54 Prozent) erwartet, bei Mais (2000: 25 Prozent) soll nach einem Rückgang 2000 nun ein „stabiles Wachstum“ folgen.

StarLink-Mais: Zulassung zurückgegeben

(18.01.) Das deutsch-französische Agrounternehmen Aventis hat die US-amerikanische Umweltbehörde EPA ersucht, die Zulassung für den insektenresistenten StarLink-Mais aufzuheben. Dieser war 1998 nur zur Verwendung als Futtermittel zugelassen worden. Im Herbst 2000 war StarLink-Mais in vielen Lebensmittelprodukten und sogar in einer weiteren Maissorte nachgewiesen worden. Damals hatte Aventis sich bemüht, von den US-Behörden eine umfassende Zulassung zu erhalten.

USA: Verbindliche Regeln bei der Produktzulassung

(17.01.) Die US-amerikanische Lebensmittelbehörde FDA hat neue Richtlinien für Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen vorgelegt. Künftig sind die Unternehmen verpflichtet, 120 Tage vor der Markteinführung bei der FDA Unterlagen und Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen zu Fragen der Produktsicherheit vorzulegen. Die FDA führt auf dieser Grundlage eine Sicherheitsbewertung durch. Bisher wurde das FDA von den Unternehmen auf freiwilliger Basis konsultiert.

USA: Gentech-Kennzeichnung weiterhinfreiwillig

(17.01.) In den USA bleibt es dabei: es gibt keine verbindliche Kennzeichnung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen. Die Lebensmittelbehörde FDA hat lediglich Leitlinien zur freiwilligen Kennzeichnung veröffentlicht. Darin werden Formulierungen für das Produktetikett vorgeschlagen, wenn Hersteller freiwillig auf die Nutzung von GVOs hinweisen wollen, oder aber, wenn deutlich gemacht werden soll, dass bei einem Produkt keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet wurden.