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In den Niederlanden haben sich Dachverbände der Landwirtschaft, der Pflanzenzüchter und der Verbraucher auf Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verständigt. Anders als in Deutschland soll es einen Haftungsfond geben, aus dem wirtschaftliche Schäden durch GVO-Auskreuzungen beglichen werden. Auch der Verband der Ökoanbauer hat dem Konsens zugestimmt. Register. Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen wollen, müssen die Flächen vor der Aussaat, spätestens bis zum 1. Februar jeden Jahres, in ein nationales Register eintragen, damit möglicherweise betroffene Nachbarn sich darauf einstellen können. Abstandsflächen. Das van-Dijk-Komitee hat bei Kartoffeln, Zuckerrüben und Mais Isolationsabstände festgelegt, die zwischen gentechnisch veränderten und herkömmlichen Beständen einzuhalten sind. Diese gelten nur für solche gv-Pflanzen, die in der EU zugelassen sind und als sicher für Mensch, Tier und Umwelt bewertet wurden. Die Isolationsabstände betragen bei
Gute landwirtschaftliche Praxis. Das
van-Dijk-Komitee schlägt vor, einen zertifizierbaren
Maßnahmenkatalog zur "guten landwirtschaftlichen Praxis" (GLP) zu
entwickeln. Dort sind kulturartenspezifische Regeln festgelegt, die
alle Phasen vom Anbau bis zur Verarbeitung abdecken und geeignet
sind, eine Vermischung der Produktionsströme zu vermeiden. Es soll
kontrolliert werden, ob die GLP-Regeln eingehalten werden und
wirksam sind. Vorgeschrieben sind regelmäßige Probenahmen und
Analysen. Felder mit gv-Zuckerrüben sind auf das Auftreten von
Haftungsfond und verschuldensabhängige Haftung. Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, haften für wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn - aber nur dann, wenn sie die festgelegten Koexistenzregeln nicht eingehalten haben. Nur Schadensfälle, bei denen es keinen schuldhaften Verursacher gibt, werden aus einem Haftungsfond beglichen. In diesen Fond zahlen Agro-Biotech-Unternehmen, Züchter, Landwirte einschließlich der Biobetriebe, Abnehmer der gv-Agrarprodukte und in der Startphase auch der Staat ein. Vor allem dem Biologica-Verband ist die Zustimmung zu den ausgehandelten Koexistenz-Regeln schwer gefallen. Es bleibe bei der grundlegenden Ablehnung gentechnisch veränderter Pflanzen, erklärte der Verband. Da ihr Anbau jedoch in den Niederlanden zugelassen sei, seien klare Regeln notwendig. Die Umweltschutzorganisation Friends of the Earth und der internationale Dachverband für biologischen Landbau (IFOAM) kritisierten die Empfehlungen des van-Dijk-Komitee sowie die Zustimmung durch Biologica. Mehr bei TransGen |
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