Gentechnik-Gesetz in Kraft. „Ohne Gentechnik“-Kennzeichung wahrscheinlich ab Mai

(08.04.2008) Das von der Großen Koalition beschlossene geänderte Gentechnik-Gesetz ist in Kraft. Die neuen Vorschriften für eine „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung gelten voraussichtlich ab Mai.

Am 4. April 2008 ist das Gesetzespaket, mit dem das Gentechnik-Gesetz und weitere Rechtsvorschriften geändert werden, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind die Ende Januar von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossenen Regelungen ab sofort rechtswirksam.

Wann die neuen Vorschriften zur „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln in Kraft treten, steht dagegen noch nicht exakt fest. Schon im Januar hatte die Bundesregierung das Gesetz bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Wenn die Mitgliedstaaten bis zum 22. April keine Einwände vorbringen, kann die „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung am 1. Mai 2008 in Kraft treten.

Damit werden die Anforderungen für eine solche Kennzeichnung deutlich herabgesetzt. Bei Lebensmitteln von Tieren, etwa Milch, Fleisch oder Eier, schließt ein „ohne Gentechnik“-Etikett nur Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen aus. Futtermittel-Zusätze, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, sind auch bei „ohne Gentechnik“-Produkten erlaubt.

Auch die Verordnung für Gute fachliche Praxis beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Damit gelten beim Anbau von gv-Mais ein Mindestanstand von 150 Metern zum nächst gelegenen konventionellen Maisfeld, bei Öko-Mais von 300 Metern. In der Verordnung ist auch festgelegt, wie Landwirte, die einen Anbau von gv-Mais planen, vor der Aussaat ihre Nachbetriebe informieren müssen. Diese Vorschriften gelten erst ab Oktober 2008 und werden damit erstmals in der Anbausaison 2009 wirksam.