Bayern: Regionen sollen über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden

(03.09.2008) Die bayerische Landesregierung will sich in Brüssel dafür einsetzen, dass künftig einzelne Regionen über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden können. Der bayerische Europaminister Markus Söder (CSU) kündigte im Landeskabinett eine Initiative an, mit der Öffnungsklauseln im europäischen Recht durchgesetzt werden sollen.

Söder will die Initiative in den europäischen Ausschuss der Regionen einbringen und damit der „Diskussion um gentechnikfreie Zonen in Europa einen wichtigen Impuls geben. Es geht auch darum,“ so Söder vor dem Landeskabinett, „die Akzeptanz Europas bei den Menschen zu stärken, indem wir den Regionen wieder mehr Mitsprache verschaffen. Deshalb wollen wir über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen selbst entscheiden. Dazu braucht es Öffnungsklauseln im Europarecht.“

Zuvor hatte sich auch Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer dafür ausgesprochen, dass auf europäischer Ebene nur noch über die Zulassung von gv-Pflanzen entschieden werden solle. Regeln für deren Anbau sollten dann auf regionaler Ebene festgelegt werden. Anders als bisher könnten somit Regionen das Recht erhalten, den Anbau von gv-Pflanzen zu verbieten. „Gentechnik-freie“ Zonen können derzeit nach europäischem Recht nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen gegründet werden. Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2007 ein von Oberösterreich verhängtes allgemeines Anbauverbot für unzulässig erklärt.

Wie eine mögliche Zuständigkeit der Regionen für den Anbau von gv-Pflanzen rechtlich umgesetzt werden soll, ist unklar. Konkrete Vorschläge haben weder die Bayerische Landesregierung, noch Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegt. Auf Drängen Frankreichs wird derzeit über mögliche Änderungen des europäischen Zulassungsverfahrens für gv-Pflanzen diskutiert. Im Herbst steht das Thema auch auf der Tagesordnung des Umwelt-Ministerrats.

Bisher ist jedoch nicht geklärt, wie die Aufspaltung der Zuständigkeiten für die Zulassung und die Nutzung von gv-Pflanzen auf verschiedene Ebenen mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar ist. Regionale Verbote, die sich nicht auf wissenschaftlich begründete Vorbehalte stützen, könnten auch gegen die Welthandelsverträge (WTO) verstoßen.