Gericht lehnt Antrag gegen Bt-Maisanbau ab

(17.07.2007) Erneut hat ein Gericht einen Eilantrag gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Bt-Mais abgelehnt. Mit Unterstützung von Greenpeace hatten zwei Imker aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern verlangt, den bereits auf den Feldern stehenden Bt-Mais vor der Blüte abzuernten, um so die Verbreitung von Pollen zu verhindern.

Anders als in vorangegangenen Verfahren ging es nicht um mögliche Spuren von Bt-Maispollen im Honig, sondern um eine Beeinträchtigung der Bienenvölker. Greenpeace und die klagenden Imker hatten angeführt, das in den Maispollen vorhandene Bt-Toxin könnte zu einer erhöhten Sterblichkeit der Bienen führen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies den Antrag ab, ohne sich mit der Frage einer möglichen Gefährdung der Bienen durch Bt-Maispollen auseinanderzusetzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelssicherheit (BVL) sei nicht befugt, den Anbau des genehmigten Bt-Maises MON810 zu untersagen. Es sei nur zuständig für Genehmigungen. Maßnahmen, die bereits ausgesäten Bt-Mais betreffen, fielen in die Zuständigkeit der Landesämter. Auch sei das BVL nicht verpflichtet für die laufende Anbausaison 2007 Maßnahmen zur Umweltbeobachtung (Monitoring) anzuordnen.