Kennzeichnung: Landliebe-Milch „ohne Gentechnik“

(05.10.2008) Als erster der großen Molkereikonzerne versieht Campina Milchprodukte seiner Marke Landliebe mit einem „ohne Gentechnik“-Etikett. Bisher wird die Möglichkeit dieser neuen Kennzeichnung nur vereinzelt und vor allem von regionalen Anbietern genutzt.

Wie die Campina-Zentrale in Heilbronn mitteilte, dürfen Landwirte, die Milch für die Premium-Marke Landliebe liefern, ausschließlich in Deutschland und Europa erzeugte Futtermittel verwenden. Anstelle der aus Nord- und Südamerika eingeführten Sojabohnen solle der Eiweißbedarf mit heimischen Lupinen, Erbsen und Ackerbohnen gedeckt werden. Durch den generellen Verzicht auf Sojaimporte will Campina das „GVO-Risiko“ vermeiden, und so die Vorgaben der von der Großen Koalition in Berlin beschlossenen „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung erfüllen.

Milch ohne Gentechnik

Landliebe-Milch: Erstes bundesweit vertriebenes Produkt mit „ohne Gentechnik“- Kennzeichnung.

Foto: Campina / Landliebe

Bundeslandwirtschafts-minister Horst Seehofer begrüßte die Ankündigung von Campina als einen „wichtigen Schritt, dass nun auch die großen Anbieter von dieser Kennzeichnungs- möglichkeit Gebrauch machen.“ Die „ohne Gentechnik“- Kennzeichung ermögliche es den Verbrauchern, sich bewusst für oder gegen ein Produkt zu entscheiden.

Seit Mai 2008 dürfen Milchprodukte wie Milch, Butter oder Joghurt das „ohne Gentechnk“-Siegel erhalten, wenn die Tiere eine bestimmte Zeit keine Futtermittel aus gv-Pflanzen erhalten haben. Futterzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme können bei so deklarierten Produkten ohne Einschränkung verwendet werden - auch dann, wenn sie mit gv-Mikroorganismen hergestellt werden.

Trotz der herabgesenkten Anforderung sind bisher nur vereinzelt Lebensmittelprodukte mit einer „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung zu finden. Aus Sicht des BLL, Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, findet die neue Kennzeichnung „kaum Akzeptanz“. Bei einer Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion am 19. September führte ein Sprecher des BLL dieses auf das „Glaubwürdigkeitsdefizit“ der neuen Regelung zurück. Der Verbraucher erwarte, dass Gentechnik bei der Herstellung solcher Produkte keine Rolle gespielt habe. Tatsächlich dürften solche Lebensmittel „trotz entgegenstehender Verbrauchererwartung mit ein bisschen Gentechnik hergestellt sein.“ Das führe zwangsläufig zu einer Verbrauchertäuschung, welche die Glaubwürdigkeit der mit dem „ohne Gentechnik“-Hinweis werbenden Unternehmen beschädigen könne.