EU-Ministerrat
Vorerst keine Zulassung mehr für gentechnisch veränderte
Pflanzen
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Die Umweltminister der EU-Länder haben
sich auf Grundsätze für eine neue Freisetzungs-Richtlinie
verständigt. Bis sie - voraussichtlich 2002 - in Kraft tritt, sollen
keine weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen mehr zugelassen
werden.
Nach langen Diskussionen
hat der Umwelt-Ministerrat der EU die Neufassung der
seit 1990 gültigen Richtlinie (90/220) beschlossen,
welche die Freisetzung und das Inverkehrbringen
gentechnisch veränderter Organismen regelt. Nach
Aussagen von Bundesumweltminister Trittin sollen künftig
stärker die Grundsätze der Nachhaltigkeit sowie eines
vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes berücksichtigt
werden.
Vor allem bei der Zulassung
von gentechnisch veränderten Organismen zu
kommerziellen Zwecken (z.B. als Saatgut) wird sich
einiges ändern.
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Die
Anforderungen an die Risikoanalyse werden
heraufgesetzt.
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Öffentliche Anhörungen
sind Teil des Verfahrens.
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Die
Genehmigungen werden auf höchstens zehn Jahre
befristet.
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Der Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen wird durch
Langzeituntersuchungen auf mögliche
Umweltauswirkungen begleitet.
Moratorium. Die Umweltminister
verabredeten zudem, nach der bisherigen, derzeit rechtsgültigen
Richtlinie keine weiteren Genehmigungen zum Anbau und
Vermarktung von transgenen Pflanzen zu erteilen. Ein
förmlicher Beschluss wurde allerdings nur von
Frankreich, Italien, Dänemark, Griechenland und
Luxemburg unterstützt. Dennoch ist zu erwarten, dass
bis zum Inkrafttreten der neue Regelung 2002 in der EU
ein "De-facto-Moratorium" besteht und keine
weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen
werden.
Auch das Europäische
Parlament ist in die Beratungen über die zu ändernde
Freisetzungs-Richtlinie einbezogen. Einer neuen
Richtlinie muss nicht nur der Ministerrat, sondern auch
das Parlament zustimmen.
Nicht von der Änderung
betroffen sind Lebensmittel und Zutaten, die aus
gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen werden.
Deren Marktzulassung und Kennzeichnung regelt die Novel
Food-Verordnung. Hier liegen der EU-Kommission eine
Reihe von Zulassungsanträgen vor.
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