Streit um die erste Zulassung einer GVO-Sorte
in Deutschland
Ja. Nein. Jein
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Anfangs schien es Routinefall: Im Februar
2000 wollte das Bundessortenamt in Hannover
die erste gentechnisch veränderte
Pflanzensorte zulassen - insektenresistenten Bt176-Mais.
Doch es kam anders: Erst wurde die
gentechnik-rechtliche Zulassung widerrufen,
dann ein begrenzter Anbau erlaubt.
Ja. Nach Gentechnik-Recht zugelassen.
Die EU-weite Zulassung nach der damals
gültigen Freisetzungs-Richtlinie hatte der Bt176-Mais
(Antragsteller: Novartis, heute Syngenta) schon seit 1997.
Doch jede neue Pflanzensorte
- auch die, die aus dem Bt176-Mais
hervorgegangen sind - benötigt eine Sortenzulassung, bei der die
Eigenschaften der Sorte wie ihre Leistung,
Beständigkeit oder ihr
"landeskultureller Wert" geprüft
werden - unabhängig davon, welche Verfahren
oder Technologien in der Züchtung eingesetzt
worden waren. Ohne Sortenzulassung darf kein
Saatgut verkauft werden.
Da Frankreich im
Fall des Bt176-Mais die EU-weite Sortenzulassung durch nationale
Verbote blockierte, mussten die Bt-Mais-Sorten
in jedem einzelnen Mitgliedsland durch ein
nationales Genehmigungsverfahren. In
Deutschland stand es im Februar 2000 nach
mehrjährigen Anbauversuchen vor dem Abschluss.
Allerdings war
der Bt176-Mais nicht unumstritten. Einige europäische Länder
hatten bereits nationale Verbote erlassen. Begründet
wurden diese Maßnahmen vor allem mit dem im Bt-Mais aus technischen Gründen als Marker eingebauten
Antibiotikaesistenz-Gen.
Zudem war der
Bt-Mais damals in die Schlagzeilen geraten, nachdem amerikanische Ökologen eine
- inzwischen weitgehend widerlegte - Studie veröffentlicht hatten, die
Zweifel an der Umweltverträglichkeit weckten. Danach fanden sich Hinweise, dass Pollen aus
Bt- Mais den in den USA beliebten Monarch-Falter schädigen könnten.
Nein. Stopp durch die Regierung. Im Februar 2000
widerrief das Bundesgesundheitsministerium
für den Bt176-Mais die 1997 nach der
Freisetzungs-Richtlinie erteilte Zulassung. Begründet wurde
dieser ungewöhnliche Schritt mit
neuen Erkenntnissen über mögliche
gesundheitliche Risiken des im Bt-Mais
verwendeten Markergens. Dabei setzte
sich das Ministerium über die Auffassung des
eigenen Expertengremius hinweg. Mit dieser
politischen Intervention war auch die
bevorstehende Sortenzulassung überflüssig
geworden.
Das Aus für den
Bt-Mais bedeutete zugleich das Ende der Begleit- und Sicherheitsforschungen, die seit 1998 auf einer Fläche
von max. 500 ha ohne Einzelgenehmigung zulässig
war.
Jein. Versuchsanbau zur Sicherheitsforschung
erlaubt. Nach heftigen
Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen
Bundesministerien durfte der Versuchsanbau
doch fortgesetzt werden. Eilig wurde ein
Versuchsprogramm aufgelegt, in dem mögliche
Umweltauswirkungen des Bt-Mais untersucht
werden sollen. Rechtzeitig zur Aussaat im
Frühjahr 2000 erlaubte das Robert-Koch-Institut
den Anbau von Bt176-Mais auf einer Fläche von
500 ha.
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