Chronik der Kanzler-Initiative zur Grünen Gentechnik
Das Scheitern einer Initiative
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Im
Sommer 2000 schlug Bundeskanzler
Schröder ein dreijähriges
Untersuchungs- und Anbauprogramm mit
gentechnisch veränderten Pflanzen
vor. Nachdem
sich Industrie und Bundesministerien
weitgehend geeinigt hatten, sagt der
Kanzler im Januar 2001 seine Initiative
ab. In der BSE-Krise fehlte offenbar der
politische Mut, den eigenen Vorschlag zu
realisieren. Renate
Künast wurde
Verbraucherschutzministerin: Sie lud
Ende 2001 zum Diskurs Grüne Gentechnik
- ohne praktische Anbauversuche.
Die Chronik der Kanzler-Initiative
Juni 2000: Der Vorschlag
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Bundeskanzler Schröder
besucht die expo-Ausstellung 'Faszination
Pflanzenzüchtung' bei der KWS Saat AG. |
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Als Bundeskanzler Schröder im Juni die KWS, das größte deutsche Züchtungsunternehmen besuchte, machte er einen interessanten Vorschlag: Die Industrie verpflichtet sich, bis Ende 2003 gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland nur im Rahmen eines dreijährigen Forschungs- und Untersuchungsprogramms anzubauen. In der Zwischenzeit soll ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit der Grünen Gentechnik ausgehandelt werden.
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Es gab Zustimmung von allen Seiten - allerdings mit völlig unterschiedlichen Akzenten.
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Gentechnik-Kritiker, vor allem aus den Reihen der Grünen, sahen den Vorschlag "als einen Schritt in die richtige Richtung" und verstanden ihn als das schon länger geforderte Moratorium für den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen.
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Die Industrie dagegen begrüßte die Kanzler-Initiative als politische Unterstützung bei der Markteinführung ihrer neuen herbizid- oder insektenresistenten Sorten.
September 2000: Diskussionen um das
Untersuchungsprogramm
Der Vorschlag des Kanzlers hat noch immer keine Konturen angenommen. Noch bevor es zu offiziellen Verhandlungen im Kanzleramt gekommen ist, scheint der angestrebte Konsens weiter entfernt denn je.
Gesprächspartner des Kanzleramts sind drei
industrienahe Verbände: die Deutsche
Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), der Industrieverband Agrar (IVA) und der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP). Sie haben ihre Linie weitgehend abgesteckt und verlangen von der Bundesregierung Planungssicherheit bei der
Markteinführung ihrer Produkte. Allerdings: Bis Mitte Oktober hat noch kein offizielles Gespräch im Kanzleramt stattgefunden.
Erst nachdem sich die Runde geeinigt hat, sollen weitere Verbände und Akteure in den Prozess mit eingebunden werden. Derzeit sind jedoch weit mehr Fragen offen als gelöst. Auch die verschiedenen, für die Gentechnik zuständigen Bundesministerien (Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt, Forschung, Wirtschaft) haben völlig unterschiedliche Vorstellungen.
Umstritten ist vor allem das dreijährige
Untersuchungsprogramm, ursprünglich der Kern des
Kanzler- Vorschlags.
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Wie groß sind die Flächen, auf denen die zu untersuchenden Pflanzen, ausgesät werden - kleine Versuchsfelder oder größere Ackerflächen unter Praxisbedingungen?
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Welche gentechnisch veränderten Pflanzen sollen untersucht werden? Nur solche, die in der EU zugelassen sind oder auch andere?
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Was wird untersucht? Wird die klassische, seit vielen Jahren geförderte biologische Sicherheitsforschung weitergeführt oder geht es vor allem um landwirtschaftliche Fragen des Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen wie Ertrag, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit oder Umweltverträglichkeit?
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Was geschieht mit der Ernte? Sollen Mais und Raps von Versuchsfeldern vernichtet oder zu Futter- und Lebensmitteln verarbeitetet werden? Wie werden die Produkte vermarktet, wie gekennzeichnet?
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Soll das Programm durch einen breiten gesellschaftlichen Dialogprozess begleitet oder gar gesteuert werden? Wie und von wem wird er organisiert?
Hinter den Kulissen wird heftig gestritten, doch Ergebnisse sind nicht in Sicht. Die Industrie wird bereits unruhig, denn wenn das gentechnisch veränderte Saatgut im kommenden Frühjahr auf die Versuchsfelder soll, müssen die Rahmenbedingungen noch in diesem Jahr festgelegt werden.
Oktober 2000: Ausstieg der Industrie?
Die Industrie droht, ab Frühjahr 2001 großflächig gentechnisch veränderten Mais auszusäen - ohne Untersuchungsprogramm und ohne politischen Konsens. Allerdings: Derzeit gibt es keine Sorten, die alle Zulassungshürden bestanden haben und wie jedes andere Saatgut ausgebracht werden könnte.
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Die Sortenzulassung für den insektenresistenten Bt-Mais (Novartis) wurde im Frühjahr 2000 gestoppt. Eine gerichtliche Klärung des Falls steht noch aus.
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Weitere gentechnisch veränderte Mais- und Rapslinien sind zwar in der EU nach den Bestimmungen des Gentechnik-Rechts zugelassen. Die ebenfalls erforderlichen Sortenzulassungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben des Bundessortenamtes könnten bis zum kommenden Frühjahr drei gentechnisch veränderte Maissorten zugelassen werden.
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Selbst wenn rechtlich einer Aussaat nichts im Wege steht, müssen Landwirte das Saatgut kaufen und im Herbst die Ernteprodukte verarbeitet werden - bei der anhaltenden Ablehnung durch Verbraucher ein wirtschaftliches Wagnis.
November 2000: Gesprächsrunden im
Kanzleramt
Während das Biotechnologie-Branchenblatt
transkript meldete, die Industrie habe
das "Bündnis" gekündigt und wolle 2001 großflächig gentechnisch
veränderte Raps- und Zuckerrübensorten anbauen, kommt es am 23.
November doch noch zu einem Gespräch im Kanzleramt. Konkrete
Ergebnisse gibt es zunächst nicht. " Wir hoffen, bis Weihnachten zu einer konkreten Vereinbarung zu kommen", sagte eine Sprecherin der Bundesregierung. Die Flächen des Versuchsprogramms für gentechnisch veränderte Pflanzen sollen zunächst 500 ha betragen und bis auf 3000 ha steigen. Das Forschungsministerium soll das Programm mit 50 Mio. DM finanzieren. Der Schwerpunkt der Untersuchungen soll sich offenbar mit Fragen der Sicherheit und Umweltverträglichkeit beschäftigen
Dezember 2000: Warten auf Ergebnisse
Die Gesprächsrunde im Kanzleramt am 19.12.
geht ohne Ergebnis und ohne öffentliche Erklärung zu Ende. Die Gespräche werden fortgesetzt.
Januar 2001: Das Ende
In einem Brief an die
Industrie sagt Kanzleramts-Chef Steinmeier
die weitere Beteiligung der Bundesregierung an
dem Untersuchungsprogramm ab. Zur Begründung
wurde auf die starke Verunsicherung der
Verbraucher durch die BSE-Krise und die
Neuordnung der Agrarpolitik verwiesen.
Steinmeier
schreibt in seinem Brief, dass "die
Regierung von den Bemühungen um die
kurzfristige Erstellung eines
Verständigungspapiers mit der Industrie zur
Zeit Abstand nehmen wolle". Die Regierung
wolle "überdenken, ob und wie sich die
gemeinsame Initiative der Regierung und der
Industrie zur Grünen Gentechnik in eine
verbraucherorientierte Neuaisrichtung der
Agrarpolitik einfügen könnte."
Damit wird es im
Rahmen des Programms vorerst keine
Anbauversuche geben.
Offen ist, ob die
Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt wieder
aufgenommen werden sollen. Die Industrie will
weitere Sortenzulassungen, die in Kürze
erwartet werden, für eine "schrittweise
und behutsame" Ausweitung des Anbaus
gentechnisch veränderter Pflanzen nutzen.
Derzeit liegen beim
Bundessortenamt mehr als 20 Anträge auf
Zulassung transgener Mais-, Raps- und
Zuckerrübensorten vor.
Das vom
Bundesforschungsministerium aufgelegte
dreijährige Programm zur Biologischen
Sicherheitsforschung wird hingegen in vollem
Umfang weitergeführt. Dieses schließt
Freilandversuche mit gentechnisch veränderten
Pflanzen ein.
Die Ministerin für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, hat
angekündigt, dass die vom Kanzler
abgebrochenen Gespräche wieder aufgenommen
werden sollen - "in Ruhe" und
unter ihrer Regie. Das Verbraucherschutz-Ministerium ist nun federführend bei der
Grünen Gentechnik. Es hat vom
Gesundheitsministerium einige Zuständigkeiten
übernommen. Die Aufsicht über das
Robert-Koch-Institut, das etwa über
Freisetzungen oder Zulassungen gentechnisch
veränderte Pflanzen entscheidet, bleibt
jedoch beim Gesundheitsministerium.
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