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EU-Agrarminister einigen sich

Kompromiss bei Schwellenwertverhandlungen: 0,9 Prozent

Nach stundenlangen Verhandlungen haben sich die EU-Agrarminister in der Frage des Schwellenwerts für zufällige GVO-Beimischungen auf einen Kompromiss verständigt. Bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent sollen GVO-Anteile in Lebensmitteln ohne Kennzeichnung bleiben. 

Weil sich die EU-Agrarminister nicht über die Höhe der Schwellenwerts einigen konnten, drohte erneut ein Scheitern der geplanten Verordnung über gentechnisch hergestellte Lebens- und Futtermittel. Schon beim ersten Anlauf im Oktober hatten die Minister keinen Beschluss zu Stande gebracht.

Doch nun kam die Einigung: der Schwellenwert von 0,9 Prozent fand die erforderliche Mehrheit der Agrarminister - gegen die Stimmen Großbritanniens, das auf 1,0% beharrte, sowie Österreichs und Luxemburgs, die einen deutlich niedrigeren Wert wollten. Alle anderen Länder stimmten der 0,9 % Schwelle zu. Fraglich allerdings ist, ob die derzeitigen quantitativen Nachweisweisverfahren bereits so genau arbeiten, um zuverlässig GVO-Anteile von 0,9% bestimmen zu können.

Auch EU-Verbraucherkommissar Byrne schloss sich der Mehrheit der Mitgliedstaaten an. Er hatte sich vehement für 1,0% ausgesprochen, da zu niedrige Schwellenwerte zu einer Kennzeichnung "fast aller" Lebensmittel führen würden. Gegen die Auffassung der Kommission hätte der Beschluss des Ministerrats einstimmig ausfallen müssen.

Damit hat die neue Verordnung eine weitere Hürde genommen. Doch bis sie in Kraft treten kann, ist es noch ein weiter Weg. So zeichnet sich langwieriges Vermittlungsverfahren zwischen EU-Parlament und Ministerrat ab. In der ersten Lesung hatte das Parlament für einen Schwellenwert von 0,5 % votiert.

Weniger strittig sind die übrigen Teile der neuen Verordnung. Kennzeichnungspflichtig werden zukünftig alle Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen sein. Der Nachweis von GVOs im Endprodukt ist nicht mehr die alleinige Voraussetzung für eine Kennzeichnungspflicht. So müssen künftig Sojaöl in Margarine gekennzeichnet werden, sofern der bei den verwendeten Sojabohnen der GVO-Anteil über 0,9% liegt. 

Kennzeichnungsfrei bleiben Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier, wenn die Tiere gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben.

 

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