EU-Agrarminister einigen sich
Kompromiss bei Schwellenwertverhandlungen: 0,9 Prozent
|
Nach stundenlangen Verhandlungen haben
sich die EU-Agrarminister in der Frage des Schwellenwerts für
zufällige GVO-Beimischungen auf einen Kompromiss verständigt. Bis
zu einem Anteil von 0,9 Prozent sollen GVO-Anteile in
Lebensmitteln ohne Kennzeichnung bleiben.
Weil sich die
EU-Agrarminister nicht über die Höhe der
Schwellenwerts einigen konnten, drohte erneut ein
Scheitern der geplanten Verordnung über gentechnisch
hergestellte Lebens- und Futtermittel. Schon beim ersten
Anlauf im Oktober hatten die Minister keinen Beschluss
zu Stande gebracht.
Doch nun kam die Einigung:
der Schwellenwert von 0,9 Prozent fand die erforderliche
Mehrheit der Agrarminister - gegen die Stimmen
Großbritanniens, das auf 1,0% beharrte, sowie
Österreichs und Luxemburgs, die einen deutlich
niedrigeren Wert wollten. Alle anderen Länder stimmten
der 0,9 % Schwelle zu. Fraglich allerdings ist, ob die
derzeitigen quantitativen Nachweisweisverfahren bereits
so genau arbeiten, um zuverlässig GVO-Anteile von 0,9%
bestimmen zu können.
Auch EU-Verbraucherkommissar
Byrne schloss sich der Mehrheit der Mitgliedstaaten an.
Er hatte sich vehement für 1,0% ausgesprochen, da zu
niedrige Schwellenwerte zu einer Kennzeichnung
"fast aller" Lebensmittel führen würden.
Gegen die Auffassung der Kommission hätte der Beschluss
des Ministerrats einstimmig ausfallen müssen.
Damit hat die neue
Verordnung eine weitere Hürde genommen. Doch bis sie in
Kraft treten kann, ist es noch ein weiter Weg. So
zeichnet sich langwieriges Vermittlungsverfahren
zwischen EU-Parlament und Ministerrat ab. In der ersten
Lesung hatte das Parlament für einen Schwellenwert von
0,5 % votiert.
Weniger strittig sind die
übrigen Teile der neuen Verordnung.
Kennzeichnungspflichtig werden zukünftig alle Zutaten
aus gentechnisch veränderten Pflanzen sein. Der
Nachweis von GVOs im Endprodukt ist nicht mehr die
alleinige Voraussetzung für eine Kennzeichnungspflicht.
So müssen künftig Sojaöl in Margarine gekennzeichnet
werden, sofern der bei den verwendeten Sojabohnen der GVO-Anteil über 0,9% liegt.
Kennzeichnungsfrei bleiben
Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier, wenn die Tiere
gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben.
|